Von 89KW auf 25KW?????

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

Von 89KW auf 25KW?????

Beitrag von Gast »

Servus,

ich habe eine Frage bezüglich der Eintragung der Drossel.
Um meine 93er L auf 25KW drosseln zu können muss ich erst die originalen Vergaserdeckel einbauen. Danach kann ich dann die Drossel von Alphatechnik einbauen.

Aber wie sieht das mit dem TÜV aus? Kann ich dahin gehen und sagen, dass ich die Drossel mit den originalen Vergaserdeckel verbaut habe oder muss ich erst die Vergaserdeckel eintragen lassen und anschließend nochmal die 24KW Drossel? Wäre ja höllisch teuer wenn ich zwei Mal hin muss.

Und wie trage ich die Vergaserdeckel ein? Brauche ich dafür was Schriftliches oder kommt die Maschine auf einen Prüfstand?


Vielen dank schonmal
Gruß Domi

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AndyG
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Beitrag von AndyG »

Also, ich würde komplett auf 25kw umbauen und dann zum TÜV fahren.
Wenn du jetzt andere Vergaserdeckel drauf hast dann hast du im Fahrzeugbrief ja schon eine andere Leistungsänderung eingetragen, die kommt dann raus.
Als Gutachten nimmst du das für den 25kw Umbau. Nach meinem Verständnis müßte das reichen.
Schönen Gruß
Andy

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der den Berg erklomm
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Beitrag von der den Berg erklomm »

würde ich auch so machen. Richtig zu schnüren den Vergaser (bzw die Spaßbremsen einbauen) und dann erst hin.
Beim entdrosseln meinte ein prüfer zu mir mal, dass es nicht schaden könne wenn man Fotos (vorher/ nacher) vom Vergaser vorlegen kann. Mit der Begründung er könne ja ohne etwas auseinander zu bauen nicht erkennen welche Teile wirklich verbaut wurden. Denke mal wenn du Bilder vorlegen kannst wird es sich negativ aus wirken.

Gruß
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Gast

Beitrag von Gast »

der den Berg erklomm hat geschrieben:würde ich auch so machen. Richtig zu schnüren den Vergaser (bzw die Spaßbremsen einbauen) und dann erst hin.
Beim entdrosseln meinte ein prüfer zu mir mal, dass es nicht schaden könne wenn man Fotos (vorher/ nacher) vom Vergaser vorlegen kann. Mit der Begründung er könne ja ohne etwas auseinander zu bauen nicht erkennen welche Teile wirklich verbaut wurden. Denke mal wenn du Bilder vorlegen kannst wird es sich negativ aus wirken.

Gruß
Vielen Dank für die Hilfe.

Darauf vertrauen die Prüfer? Stellen die die Maschine nicht auf einen Prüfstand oder machen sonst was? :?:

Gruß domi

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Tie
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Beitrag von Tie »

Ich denke, daß ein Prüfer im Stande ist schon auf den ersten Metern einer Probefahrt einen Unterschied zwischen 122 und 34PS festzustellen - auch ohne Prüfstand.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Tie hat geschrieben:Ich denke, daß ein Prüfer im Stande ist schon auf den ersten Metern einer Probefahrt einen Unterschied zwischen 122 und 34PS festzustellen - auch ohne Prüfstand.
Das glazb ich auch :wink:

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der den Berg erklomm
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Beitrag von der den Berg erklomm »

@ Tie: das bezweifel ich einem ganz bestimmten Fall. Bei der Entdrosselung meinte der Tüvler, er würde eh nich merken ob es 34PS oder 98PS seien. Ohne scheiß hat der wirklich gesagt. Außerdem kenne er sich gar nicht so richtig aus mit Motorrädern. Hat aber meine HU und ein paar Eintragungen gemacht.


Aber auf den Prüfstand kam meine aber nie. Lohnt doch eh nicht für die paar PS. :D
Morgen gibts Freibier....

Gast

Beitrag von Gast »

Nochmals vielen Dank für die Hilfe.
Gibt es nicht Jemanden in diesem Forum, der seine ZXR schonmal von 122PS auf 34PS gedrosselt hat?

Also wenn der TÜV nichts weiter braucht als das Gutachten der 34PS Drossel bin ich zufrieden 8) .

Bei einer Probefahrt werden 122PS und 34PS wohl zu unterscheiden sein. Doch wer versichert dem Prüfer, ob ich die richtigen Vergaserdeckel drin habe? Ich kann die 34PS drossel doch auch in die hohen Vergaser verbauen. Wenn das möglich ist wäre es schwerer zu sagen ob es jetzt 34PS oder 40-50PS sind.


Nochmals vielen Dank
Gruß Domi

Frank

Beitrag von Frank »

Probiere es doch einfach aus. Ich könnte wetten, daß in den meisten Fällen selbst mit den hohen Deckeln die Eintragung vorgenommen wird. Zumal der Anschlag mit Drossel eh nicht erreicht werden wird. Ebenfalls ist anzunehmen, daß es alleine nach dem Gutachten eingetragen wird. Und das wundert auch nicht, denn letztlich ist ja der Fahrer dran, wenn er außerhalb der Klasse seines Führerscheins fährt.

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