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6 Jahre kein TÜV aber angemeldet. Normale Hauptuntersuchung?

Verfasst: 05 Jun 2007 17:17
von Gast
Hi,
meine J hat jetzt seit 6 Jahren den TÜV-Mann nicht mehr gesehen, war aber die ganze Zeit angemeldet. :oops:
Was gibt es für Möglichkeiten um das ganze bezahlbar zu halten?

NRW datiert ja zurück. Muss ich dann 3 bzw. 4 mal bezahlen? Dass wollte ich gerne vermeiden.

Wenn das Nummernschild geklaut wird und der FZ-Schein verloren geht. Was macht man in so einem Fall?

Kennt jemand einen netten TÜV-Mensch in Köln?

Hab sie jetzt wieder am laufen und möchte sooo gerne fahren. :wink:

Gruß
Micha

Verfasst: 05 Jun 2007 17:24
von BASSWORLD
Marcello fragen, der hat den besten TÜV den es gibt !!


mfg

Verfasst: 05 Jun 2007 17:53
von Zwotausender
Also es kann maximal ein halbes Jahr (zumindest in Hessen!) zurückdatiert werden.
Wenn Du das Nummernschild verlierst, bzw gestohlen bekommst, wird es zur "Fahndung" ausgerschrieben und die Nummer für , ich glaube, fünf Jahre gesperrt. Für den verlorenen Schein machste normalerweise ne Meldung des Verlustes bei den Cops, die Dir dann nen Wisch ausstellen mit dem Du auf dem Landratsamt nen neuen bekommst. Wie sich die beiden Dinge in zusammenhang verhalten weiß ich nicht !

Gruß
Tom

Verfasst: 05 Jun 2007 17:58
von Frank zxr-fighter
Also bei meiner hat der TÜVi 2 HU kassiert.
Grüße

Frank

Verfasst: 05 Jun 2007 18:46
von alter-mann
Frank zxr-fighter hat geschrieben:Also bei meiner hat der TÜVi 2 HU kassiert.
Grüße
Frank
hi frank ... bist du sicher das da keine anderen gebuehren bei waren ?

Verfasst: 05 Jun 2007 18:51
von Tie
Also bei meiner hat der TÜVi 2 HU kassiert.
Das muß aber ein ganz dreistes Kollegenschw... gewesen sein!

Also: Solange ein Fahrzeug seine Fahrzeugpapiere besitzt (also auch wenn es abgemeldet worden ist) kann es seit März einfach per HU wieder zugelassen werden! Der §21 mit der 18-Monatsregelung ist gekippt!!!

Wenn die Karre durchgehend angemeldet war, bleibt der durch die alte Plakette vorgegebene Monat Pflichtvorgabe!

z.B.:
Sollte die Karre also im Juli vor 2 Jahren HU haben sollen, bekommt sie bei Vorführung im Juni genau für einen Monat (07/07) die Plakette. Das geht im 24-Monatsrythmus so weiter!

Wenn das Ding also genau 6 Jahre (06/01) nicht mehr beim TÜV war, ist es irrelevant: Bei bestehen gibts die Plakette bis 06/09!

Waren es jedoch 5 Jahre (06/02) bekommt man halt nur die Plakette für ein Jahr(06/08 ), da der 24-Monats-Rythmus durch die zuletzt geklebte Plakette vorgegeben ist.

Hat das die Frage beantwortet?
Wenn das Nummernschild geklaut wird und der FZ-Schein verloren geht. Was macht man in so einem Fall?
Also den Papierzirkus isses nicht wert!
Neuen Schein beantragen, eidesstatliche Erklärung, Verlustanzeige, Beantragung einer Kopie des letzten Prüfberichts bei der entsprechenden Prüfstelle ...

Verfasst: 06 Jun 2007 7:34
von Scott Russel
Hallo,
hab´gestern fast das gleiche hinter mich gebracht.
War 7 Jahre abgemeldet, ab zur Dekra, HU+AU ca. 15min, TÜV bis 6/09, 55 € gelatzt und fertig.
Heute gehts zur Zulassung

Gruß
Scott

Verfasst: 06 Jun 2007 12:01
von Gast
Danke Tie,
das hat meine Frage absolut beantwortet und Du hattest absolut recht.

Hab das Mopped gestern Abend noch vor ner "TÜV-Werkstatt" abgestellt und mein Vater hat heute Morgen den Schlüssel und den Schein hingebracht.

Eben rief er an und.... Plakette bis 03/2009 :D :) :lol:

Danke an alle...

Gruß aus Köln
Micha

Verfasst: 06 Jun 2007 12:07
von Frank zxr-fighter
Tie hat geschrieben:
Also bei meiner hat der TÜVi 2 HU kassiert.
Das muß aber ein ganz dreistes Kollegenschw... gewesen sein!

...
War er dann wohl, aber egal Hauptsache ich hatte nich noch Rennerei

Verfasst: 06 Jun 2007 18:04
von Gast
Frank zxr-fighter hat geschrieben:
Tie hat geschrieben:
Also bei meiner hat der TÜVi 2 HU kassiert.
Das muß aber ein ganz dreistes Kollegenschw... gewesen sein!

...
War er dann wohl, aber egal Hauptsache ich hatte nich noch Rennerei
Ausser Du hattest "nur" 23 Monate überzogen, dann musste 2mal zahlen, wenn Du länger als einen Monat willst. Anderst gehts nicht...ansonsten würde der PI Dir länger als 24Monate Plakettenlaufzeit zugestehen, und das kann nun mal wirklich keiner, der nicht gerade seinen Job verlieren will.

Gruß
Raig

Verfasst: 30 Jun 2007 21:00
von Gast
Danke danke lieber Gott das du den 18er gekippt hast....

Meine Dicke ist seit 2004 abgemeldet und mit einigen Sondereintragungen versehen..( Rahmen poliert, Verkleidung ausgetragen, Rahmenheckgekürzt und noch ein paar ander Nettigkeiten )...

Man was hatte ich einen Bammel wegen ner Vollabnahme und den ganzen Problemen die da entstehen können....

Halleluja....

Ne HU und AU , sehr gut....

Ich dachte schon ich hätte falsch gehört .

Gruß

Re: 6 Jahre kein TÜV aber angemeldet. Normale Hauptuntersuch

Verfasst: 24 Jul 2007 11:37
von Gast
Hallo Micha

also 6 Jahre kein Tüv is schon ne Zeit keine Frage aber durch das angemeldet sein ist das kein Prob.
Der Tüv darf max 6 Monate zurück datieren und bezahlen musst Du nur 1 x HU inkl. Abgas Untersuchung
Also keine Panik einfach mal zum Tüv´er und grinsen

Gruß

KawaKessi

Verfasst: 24 Jul 2007 12:00
von Gast
StVZO ANLAGE VIII hat geschrieben:Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres.
Und jetzt erklärt mir mal eure komische 6-monats-rückdatierungs Regelung.
Die gibt es nämlich nicht.

Gruß

Verfasst: 24 Jul 2007 12:06
von Tie
Also keine Panik einfach mal zum Tüv´er und grinsen
Wer denn und wielange?

LOL :D Und sowas im ersten Post! Herzlich willkommen trotzdem!

P.S.: Raigy und ich kennen uns aus beruflichen Gründen ein wenig damit aus.

6 Monats Rückdatierung

Verfasst: 26 Jul 2007 9:42
von Gast
Rückdatierung
Seit 01.12.1999 erfolgt eine sog. „Rückdatierung“ im Rahmen der HU. Bei verspätet durchgeführter HU führt dies dazu, dass die Frist für die nächste HU mit dem Monat der Fälligkeit der letzten HU beginnt. Eine – wie bisher mögliche - HU-Fristverlängerung durch Hinausschieben der Untersuchung ist somit nicht mehr möglich. Es erfolgt vielmehr eine Rückdatierung des Beginns der HU-Frist. Wer z.B. sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen läßt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Der Gesetzestext sieht von dieser Regelung keine Ausnahme vor. Vom zuständigen Arbeitskreis unter Beteiligung des BMV wurde jedoch zwischenzeitlich eine Empfehlung an die Prüfstellen dahingehend herausgegeben, dass bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen keine Rückdatierung erfolgen soll, wenn in der Zeit, in der die Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt sind bzw. nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, eine HU fällig wäre. In diesen Fällen soll die Frist für die nächste HU nicht mit dem Monat der zuletzt durchgeführten HU, sondern mit dem Monat, in dem die neue HU durchgeführt wird, beginnen.

Hinweis:

Die Rückdatierung erfolgt auch bei Überschreitung der Frist zur Abgasuntersuchung.

Also bei uns in Hessen sagte mir ein Tüv´er das es "nur" 6 Monate zurück datiert werden darf und das habe ich auch schon bei anderen Freunden gesehen das es so gehandharbt wurde

mfg
Kessi

PS Danke für das "tolle" Willkommen TIE

Verfasst: 26 Jul 2007 12:39
von Tie
Keine Ursache! Hast Du vielleicht misverstanden, ich hatte jedoch nicht die Absicht Sarkasmus in diesen Gruß zu legen.

P.S.: Kann es sein, daß das Thema in den Bereich "Ländersache" fällt?
In Bayern gibt es das definitiv nicht!

Bei stillgelegten Fahrzeugen und Saison-Kennzeichen gibt es Ausnahmen! Bei Saisonkennzeichen wird auf den Erstmonat des vorgegebenen Zeitraumes datiert, bei stillgelegten Fahrzeugen gilt der Monat der HU.

Kommt ein Saison-Kfz im Mai und hätte im Februar gehabt, bekommt er Mai.
Kommt er VOR dem Saison-Zeitraum hat er Pech gehabt!
Generell gilt, daß eine Plakette (maximal) 24 Monate Laufzeit besitzt!