FVZ - Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

FVZ - Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Beitrag von Gast »

Hallo zusammen,

ich bin grade über die Fahrzeug-Zulassungsverordnung gestolpert.
Die soll wohl ein paar Sachen neu regeln, was die Betriebserlaubnis und so angeht. Wegen Transitverkehr und der ganzen EU-Sachen.

So weit, so gut...meine Fragen an die TÜVer (die Exekutive des BE-geschäfts :wink:):
1. bleibt alles beim alten, weil irgendwo StVZO erwähnt wird??
2. für hintere Kennzeichen steht kein Neigungswinkel mehr drinn...sondern nur noch "...in ausreichender Entfernung 30 Grad beidseitig der Längsachse erkennbar"...also nach Gutdünken??
3. "Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken"... da ich ja eh keine wirkliche Schadstoffeinstufung habe, kann ich also offiziell alles hinten raushauen was ich will? Legitimiert das Vergaserfriemeleien??? Ist es jetzt leichter, lauter eingetragen zu kriegen (ich zahl ja keine Lärmsteuer...und die Umweltzonen gelten ja nicht für uns, hehe)

Wird jetzt endlich alles erlaubt, was niemand anderen gefährdet???

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Tie
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Beitrag von Tie »

In einem Satz: Est hat sich weder für uns noch unsere Opfer etwas Spürbares geändert! (Jedenfalls nicht in der Praxis!)
Der Sinn der neuen Verordnungf ist im Grunde nur die ganzen Nachträge an die §§§ zu schreiben, zu denen sie gehören und daß all die veralteten Gesetze aus dem Wälzer genommen wurden.

Mir ist jedenfalls nichts bekannt, was sich HU-technisch auswirken würde. Wenn doch erfahrt Ihrs als Erstes!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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