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Darf ich ...???

Verfasst: 01 Mär 2007 11:35
von Ninja_Weibchen
Ich hab ein winziges Problem,

ich hätte im Oktober TÜV-Termin gehabt,
hab ich zwar nicht vergessen,
aber leider hab ich gewartet bis ich krank geworden bin.

Und zack der Oktober war vorbei.

Meine Saison beginnt im April. Der erste April ist dieses Jahr natürlich ein Sonntag.

Und bei meinem Glück ist da total geiles Wetter und ich darf/sollte nicht fahren.

Aber jetzt zu meiner Frage:

Darf ich VOR dem 1.4. zum TÜV???

Verfasst: 01 Mär 2007 11:48
von Harm
soweit ich weiss JA.
Da es eine fahrt zu (wieder) erlangung der BE ist.
S:

Tüv

Verfasst: 01 Mär 2007 11:49
von Takis
Wenn du ein Saison Kennzeichen hast ab den 1. 4 darf du vorher nicht zum Tüv da dein Mopet nicht zugelassen ist :cry: . Es geht vorher nur mit einen Roten Kennzeichen , aber das ist sehr teuer :cry:

Verfasst: 01 Mär 2007 11:52
von zxr-jolli
Außerhalb deines Zeitraumes darfst Du NICHT mit dem Fahrzeug fahren!

Frag doch mal in einer Werkstatt in Deiner Umgebung ob Du ein rotes Kennzeichen bekommst.
Ansonsten besorg Dir nen Anhänger und pack sie da drauf.

Verfasst: 01 Mär 2007 11:54
von snap
du darfst ohne gültigen tüv aber zugelassenem motorrad zum tüv fahren.

wenn dein motorrad aber nicht zugelassen ist (also auch während der zeit wo du wegen saisonkennzeichen nicht fahren darfst) darfst du überhaupt nicht auf öffentlichen straßen fahren, egal zu was. würde ich auch auf keinen fall machen, dass ist glaube ich sogar steuerhinterziehung....

Verfasst: 01 Mär 2007 12:01
von Tie
Stimmt! Erst wieder im durchs Saison-KZ ausgewiesenen Zeitraum darfst Du mit dem Moped zur HU fahren!

Verfasst: 01 Mär 2007 12:33
von Ninja_Weibchen
Ok,
und was steht darauf für eine Strafe, wenn ich am 1.4. mit abgelaufenen TÜV erwischt werde?

Verfasst: 01 Mär 2007 12:40
von Tie
Solange Du direkt zum TÜV fährst garkeine!
Wie oben schon beschrieben: Alle direkten Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis (=HU und Anmeldung) sind auch mit abgemeldetem (aber dann mit Doppelkarte) Fahrzeug oder abgelaufener HU zulässig.

Verfasst: 01 Mär 2007 12:43
von Klaus69
? Gab es nicht früher einen Passus der besagte das HU etc nur mit versichertem, sprich angemeldetem Fahrzeug möglich ist?

Verfasst: 01 Mär 2007 12:46
von PEOPLES
? Gab es nicht früher einen Passus der besagte das HU etc nur mit versichertem, sprich angemeldetem Fahrzeug möglich ist?
aber die karre kann doch ohne tüv garnciht zugelassen werden, oder?

Verfasst: 01 Mär 2007 12:47
von Ninja_Weibchen
Tie hat geschrieben:Solange Du direkt zum TÜV fährst garkeine!
Wie oben schon beschrieben: Alle direkten Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis (=HU und Anmeldung) sind auch mit abgemeldetem (aber dann mit Doppelkarte) Fahrzeug oder abgelaufener HU zulässig.

Es geht um Sonntag, 1.4. spazieren fahren, weil mit Tüv tu ich mich schwer

Scheiß Zwickmühle
Nerv :evil:

Verfasst: 01 Mär 2007 12:49
von Klaus69
PEOPLES hat geschrieben:
? Gab es nicht früher einen Passus der besagte das HU etc nur mit versichertem, sprich angemeldetem Fahrzeug möglich ist?
aber die karre kann doch ohne tüv garnciht zugelassen werden, oder?
Deshalb habe ich früher ab und an rote Kz gebraucht :twisted:

Verfasst: 01 Mär 2007 13:28
von zxr-jolli
Normalerweise nur ein Verwarngeld von 25Eus, wenn Du mehr als 4 und weniger als 8 Monate überziehst.

Verfasst: 01 Mär 2007 13:45
von biker4biker
hast du denn keinen bekannten mit roten kennzeichen?
oder eine werkstatt in der nähe, die dir welche leihen könnten, um bei denen die hu machen zu lassen?
oder vieleicht nen bekannten der einen anhänger hat, b.z.w. eine werkstatt?

irgentwie sollte sich das doch lösen lassen, ohne ein verwarngeld zu riskieren ;)

(aber aus der ferne sagt sich sowas immer leicht... )

Verfasst: 01 Mär 2007 16:10
von Gast
Fakt ist, wenn Du Dir eine Doppelkarte von Deiner Versicherung holst, oder eine Bescheinigung über eine vorläufige Versicherungsdeckung in der Haftpflicht, darfst Du mit Deinem Saisonkennzeichen eine einmalige Fahrt zur Zulassungsstelle oder TÜV ausserhalb des Zeitraums Deines Saisonkennzeichens machen!

Das wird an einem Sonntag schwer gaubhaft gemacht werden können!

Die TÜV/Anmeldegeschichte hatte ich selber vor 3 Wochen mit einem Auto! Habe es mit alten Kennzeichen (Die zum Fahrzeug GEHÖRTEN!) und einer aktuellen Doppelkarte zum Straßenverkehrsamt gefahren. Habe mich vorher mit Versicherung (Meine Frau :lol: ) und der Polizei in Verbindung gesetzt und informiert!!!

Verfasst: 01 Mär 2007 17:29
von Monster-Sascha
Ist schon ein paar Jahre her:

Ich hatte mal ein Mopped über den Winter vorübergehend abgemeldet.
Der TüV für das Mopped wäre im Februar fällig gewesen, es sollte aber erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder angemeldet werden.

Hab die selbe Frage den Beamten gestellt.
Die haben mir dann einen Wisch ausgestellt, dass ich im Februar zum TüV fahren durfte und wieder zurück, das Mopped aber nicht extra für einen Tag angemeldet sein muss.

Vielleicht gibt es bei eurem Landratsamt auch so eine Möglichkeit, ruf doch einfach mal dort an.

Grüße Sascha

Verfasst: 01 Mär 2007 19:24
von Tie
Ok, dann noch mal:

1. 1.April fährst Du auf eigene Gefaht, da ohne TÜV. Wenn sie Dich erwischen gibts ne Verwarnung.

2. Bei Saison-KZ: Ab dem angegebenen Monat ist das Moped wieder zugelassen und versichert, es sei denn Du hast es vorher abgemeldet. Das ändert aber dann nichts an der abgelaufenen HU!

3. Wenn Dein Moped erst zugelassen werden muß und Du zur Zulassung eine gültige HU benötigst, holst Du Dir vorher bei Deiner Versicherung einen Versicherungsnachweis (= Doppelkarte). Dann bist Du nämlich für die (zulässige) Fahrt von zu Hause zum TÜV zur Zulassungsstelle versichert.

Verfasst: 01 Mär 2007 20:20
von Gast
Servus

Fahr doch einfach vor dem 01.04 ohne HU zum TÜV!
Da sagt keiner was und außerdem würde es mich nicht interresieren was die Polizei sagt!! Stell dich dann einfach doof!!!

Gruss Fabse

Verfasst: 01 Mär 2007 20:58
von miller
Hatte den gleichen Fall bei meinen 7ner, der auch zum 1.4. auf Saison lief.
Bin damals extra nicht gefahren. Mein TÜVler meinte das wäre kein Ding weil du ja vorher keine Gelegenheit hattest.
Gibt dazu glaube ich auch irgend eine Regelung.
Hab mich auf jeden Fall totgeärgert, dass ich nicht gefahren bin.
Ist natürlich ohne Gewähr.
Vielleicht findet ja jemand die genaue Gesetzeslage.

Verfasst: 01 Mär 2007 21:34
von Gast
@ Fabse:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!

Tüv

Verfasst: 01 Mär 2007 21:39
von Takis
Verfasst am: 01 März 2007 21:20 Titel:

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Servus

Fahr doch einfach vor dem 01.04 ohne HU zum TÜV!
Da sagt keiner was und außerdem würde es mich nicht interresieren was die Polizei sagt!! Stell dich dann einfach doof!!!

Gruss Fabse
Super tolle Tips hier , wie alt seit ihr :?: :?: :?: Glaube manche hier sind erst 12 .Mit dem den Saisonkennzeichen darst du erst ab dem 01.04.2007 ab 0 Uhr fahren :!: Vorher machts du dich strafbar , fahren ohne Versicherunschutz usw. Dann doch lieber den einen Tag ohne TÜV fahren, oder :?:

Verfasst: 01 Mär 2007 22:16
von Gast
@Takis:

Mein reden...

Verfasst: 02 Mär 2007 7:55
von Klaus69
@Tobi: Danke für die klare Darstellung des Sachverhalts.