Hatte allerdings ein Materialgutachten vom Hersteller dabei.
Der Prüfer meinte aber daß es Standartgutachten sind und man sich mit denen eigentlich den A.... abwischen könnte.
Alles klar. Vielen dank. Dann werd ich demnächst wenn ich zum TÜV muss das Heck eintragen lassen. kann ich das denn so eintragen lassen, das beide Heckteile gültig sind, also das ich auch ab un zu mal einen mitnehmen kann oder muss ich das dann wieder umschreiben?
Ich behaupte mal das es auf den Tüvprüfer ankommt , es gibt prüfer die dir ein wechselheck eintragen würden .
Ich würde jetzt so mal zum Tüv fahren und mit einem von den reden und Ihm dein vorhaben erklären , dan sieht er wie das teil im 2Mannbetrieb aussieht und später dann im 1Mannbetrieb.
Also was im Grunde immer hilft ist....einfach mal hinfahren und fragen. Das Heck was Du hast sieht ja aus wie´n originales Einmanheck (zumindest auf der ersten Blick für mich). Vielleicht sagt er auch nur das du die hinteren Rasten abmachen musst wenn du das drauf hast, so ist´s bei den gsxr k-modellen im schein eingetragen, "bei verwendung der abdeckung rasten / halteriemen entfernen" oder so ähnlich. Ich denk da macht kein TÜVér gross rum wenn Du mit sowas kommst. Am heckrahmen ist ja nix geschweisst oder so