mal Markenbindung für ZXR´s, mal nicht?

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Terrini
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mal Markenbindung für ZXR´s, mal nicht?

Beitrag von Terrini »

Frage an unsere Spezis:

lese immer wieder, dass es für den Reifen XY noch keine Freigabe gibt.
Im Grunde ist da ja nichts besonderes, aber warum gibt es Ausnahmen, bei denen nichts im Brief/Schein steht? Fehler im System?
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J-Racer
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Beitrag von J-Racer »

Meinst du die neuen Zulassungsbescheinigungen ????
Gruß Chokri # 577

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Terrini
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Beitrag von Terrini »

Nein, ich meine was anderes.
Fast jeder hat außer seiner Reifengröße auch noch den Reifen XY in den Papieren stehen. Will ich jetzt ein anderes Fabrikat fahren, sollte ich das nach dem Gesetz nur mit einer entsprechenden Freigabe des Bike- oder Reifenherstellers tun.

Warum ist das aber nicht in jedem Brief/Schein der Fall. Warum steht in manchen Papieren nur die Reifengröße, nicht aber auch irgendein Hersteller?
Fazit davon ist ja, das man in den Fällen alles draufschnallen kann, solange die Größe stimmt, ungeachtet irgendeiner Freigabe.
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nato
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Beitrag von nato »

Bei mir sind reifen eingetragen,die gibts gar nicht mehr.
Wichtig ist glaub ich :
Reifen eines herstellers und der geschwinigkeitsindex.
Bremsen macht die Felge dreckig

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Terrini
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Beitrag von Terrini »

nato hat geschrieben:Bei mir sind reifen eingetragen,die gibts gar nicht mehr.
Wichtig ist glaub ich :
Reifen eines herstellers und der geschwinigkeitsindex.
Das ist klar, Nato. Wird bei allen älteren Bikes der Fall sein, wo was eingetragen ist.

Bin eben nur neugierig, warum es Abweichungen gibt. Ist in Deutschland doch eigentlich undenkbar..... :wink:
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J-Racer
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Beitrag von J-Racer »

Kann eventuell damit zusammenhängen. Weiß jetzt aber nicht mehr genau,ob das auch auf Motorräder zutrifft :kratz:

Aufhebung der Reifen-Herstellerbindung
Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission gegen Deutschland muss mit Wirkung vom 01. März 2000 auf Eintragungen von Reifen-Herstellerbindungen bei Neufahrzeugen verzichtet werden. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind lediglich als Empfehlung zu betrachten.

Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung aus der Vergangenheit oder sonstiger Weise empfohlen wird, sind Sie nicht mehr verpflichtet, dieser Empfehlung zu folgen. Ein Unbedenklichkeitsgutachten eines Sachverständigen ist ebenfalls nicht mehr nötig.

Sie sind in jedem Fall verpflichtet sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen beeinträchtigt wird. Verfügen Sie nicht über die entsprechende Sachkenntnis, handeln Sie in der Regel fahrlässig, wenn Sie sich nicht fachkundig beraten lassen.
Gruß Chokri # 577

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Terrini
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Beitrag von Terrini »

Aufhebung der Reifen-Herstellerbindung
Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission gegen Deutschland muss mit Wirkung vom 01. März 2000 auf Eintragungen von Reifen-Herstellerbindungen bei Neufahrzeugen verzichtet werden. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind lediglich als Empfehlung zu betrachten.
Keine Ahnung was es damit auf sich hat.
Mit meiner Anfrage kann es aber noch nix zu tun haben, da ich konkret unsere ZXR´s meine. Und da wurden die Briefe ja schon ein wenig früher erstellt :wink:

Warten wir mal auf die Antworten unserer Prüfer...
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Tie
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Beitrag von Tie »

Achtung! Hüftschuß!

Die oben zitierte Aufhebung der Hersteller-Vorschrift bezieht sich nur auf PKWs!!!

Mit dem bekannten Chaos der neuen Fahrzeugpapiere wurde diese Vorschrift bei Motorrädern NICHT aufgehoben!
Je nach Zulassungsstelle wird bekanntlich der Zusatztext aus dem alten Feld 33 mal abgetippt mal nicht - also auch die Hersteller- und Modell-Vorgaben.
Meistens steht aber dennoch dabei: "Die Herstellerfreigaben sind zu beachten."

Das bestätigt meine oben gemachte Aussage. Allerdings bedeutet das, daß die Beachtung der Freigaben dem Fahrzeughalter übertragen worden ist.
Vorteil: Kein Prüfer oder Polizist kann auf "freiem Feld" in Kombination mit den neuen Papieren und ohne Freigabe überprüfen ob der montierte Reifen zulässig ist oder nicht. Im Fall der (schweren) Fälle sieht das aber wieder anders aus.
Generell ist es sinnvoll die entsprechende Freigabe immer dabei zu haben.

Es wird aber sicherlich niemanden überfordern sich auf den HPs der Hersteller die entsprechenden Freigaben zu saugen.

Weiterhin gilt aber in jedem Fall: Mischbereifung ist ein k.o.-Kriterium

Der einzige Joker ist dann tatsächlich wenn nach Einzelabnahmen (Fighter-Umbauten) nur die Größe ohne jede weitere Angaben eingetragen worden ist.

Weitere Fragen oder Unklarheiten?
Zuletzt geändert von Tie am 19 Jan 2007 0:47, insgesamt 1-mal geändert.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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J-Racer
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Beitrag von J-Racer »

Tie hat geschrieben:Die oben zitierte Aufhebung der Hersteller-Vorschrift bezieht sich nur auf PKWs!!!
Danke,wusste ich nicht mehr genau :oops: :wink:
Gruß Chokri # 577

Gast

Beitrag von Gast »

Tie hat geschrieben:Achtung! Hüftschuß!



Weitere Fragen oder Unklarheiten?
Hallo, möchte das Thema noch einmal aufgreifen.

Erstmal ein Hallo an dieses Forum, habe mir vor einer Woche eine ZXR 750 H1 zugelegt, und heute angemeldet.

Jetzt steht ja in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur noch die Reifengröße drin (original v.120/ h.170)

unter pkt.22:

Reifenpaar nur von einem Hersteller,zu 15.1-15.3:Dunlop Sportmax*Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten*

Nun meine Frage, es sind z.Zt. die Dunlop Sportmax drauf, kann ich ,wenn ich neue brauche, jeden Hersteller mit ensprechender Freigabe für die ZXR fahren ???? z.B. BT 014/020 gibt es mit Freigabe ???

Danke und Gruß
Joerg

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Tie
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Beitrag von Tie »

*Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten*

Du darfst jeden Reifen aufziehen für den es eine Freigabe für die ZXR gibt. Freigaben bekommt man beim Freundlichen oder auf den HPs sämtlicher Reifenhersteller.

(Ich weiß nicht auswendig welche Reifen alle inzwischen freigegeben sind!)

Aber wie ich weiter oben bereits geschrieben habe: Es liegt in der Verantwortung des Halters zulässige Reifen zu montieren!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Gast

Beitrag von Gast »

@ Tie

Danke für die prompte, und wie ich hier schon in einigen Deiner Beiträge gelesen habe , wie immer kompetente Antwort.

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Tie
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Beitrag von Tie »

JeeDee hat geschrieben:@ Tie

Danke für die prompte, und wie ich hier schon in einigen Deiner Beiträge gelesen habe , wie immer kompetente Antwort.
Gerne! Job is Job! :twisted:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Terrini
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Beitrag von Terrini »

Tie hat geschrieben:*Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten*

Du darfst jeden Reifen aufziehen für den es eine Freigabe für die ZXR gibt. Freigaben bekommt man beim Freundlichen oder auf den HPs sämtlicher Reifenhersteller.

(Ich weiß nicht auswendig welche Reifen alle inzwischen freigegeben sind!)

Aber wie ich weiter oben bereits geschrieben habe: Es liegt in der Verantwortung des Halters zulässige Reifen zu montieren!
und genau da ist meine Frage wieder...

Ich habe keine Reifenfabrikatsbindung im Brief, also werde ich auch alles fahren können, ohne Freigabe, wenn es der richtigen Größe entspricht. Richtig?

Warum ist das bei mir so, bei Euch aber offensichtlich nicht?
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Tie
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Beitrag von Tie »

Ich habe keine Reifenfabrikatsbindung im Brief, also werde ich auch alles fahren können, ohne Freigabe, wenn es der richtigen Größe entspricht. Richtig?
FALSCH!

Im Schein/Brief steht: *Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten* (ggF. auch ohne jede weitere Produkt- oder Modellangabe)

Ich denke mal, daß auch Du einen ähnlich formulierten Satz drinstehen hast, oder?

Und nochmal: Der Halter (also Du) ist (bist) in der Verantwortung ausschließlich für das Moped freigegebene Reifen zu verwenden!!!
Und welche das sind erfährt man beim Freundlichen oder bei den Reifenherstellern.

Das muß nicht noch deutlicher irgendwo im Schein stehen, das ist so!

In den alten Papieren standen die Herstellerfreigaben bei EZ des Serienbikes drin. Da ja aber laufend neue Reifenmodelle rauskommen und das Angebot immer größer wird bzw. geworden ist und außerdem im Rahmen der Modellwechsel dann ja auch die ausgelaufenen Reifen wieder gestrichen werden müßten, hat man darauf verzichtet die Fahrzeugpapiere dahingehend regelmäßig aktuallisieren zu lassen. Macht ja auch nicht Sinn jeden Mopedfahrer dazu zu zwingen ein Telefonbuch unter der Sitzbank zu haben.
Also hat man den Inhalt auf diesen oben stehenden magischen Satz zusammengestaucht.

Nicht jeder Biker macht aus nem Reifen ne Wissenschaft. Der kravattentragende Normalo-Blöd-BMW-Harley-Biker geht zum Reifen- oder Moped-Händler und sagt "Reifen bitte!" Der Händler sagt: "Für Deine Karre haben wir den, den und den!"
Er, seine Frau oder der Geldbeutel sucht nach persönlichem Gusto einen Reifen aus.
Während die montiert werden druckt Dir der Händler die Freigabe aus und setzt sein Servus drauf. Den Wisch legst er dann unter die Sitzbank und vergisst es einfach bis zur nächsten HU oder dem nächsten Streckenposten. ENDE! So läufts hier jedenfalls

Für den ausgesprochenen seltenen Fall, daß Dir der oben zitierte Satz auch in Brief und Fahrzeugschein fehlt, weil er vergessen worden ist oder Dein Bike mal einer Einzelabnahme unterzogen worden ist, darf ich Dir dazu gratulieren, daß Du tatsächlich voll ins Regal greifen kannst, solange vorne und hinten ein Satz des gleichen Modells verbaut ist.

Mischbereifung ist ein kathegorisches KO! "Reifenpaar nur von einem Hersteller" ist Grundgesetz für Motorräder.

Frage aus persönlichem Interesse:
Bei dem aktuell herrschenden Angebot an völlig legal mit Freigabe fahrbaren Reifen frage ich mich wieso Dich diese Frage so fasziniert! Gibts da einen konkreten Grund für oder führen wir gerade eine Grundsatzdiskussion?
Scan Deinen Schein mal ein oder machn Foto und schick mir das Ding mal zu. Vielleicht verstehe ich dann besser worauf wir eigentlich hin arbeiten.
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snap

Beitrag von snap »

Tie hat geschrieben:
Mischbereifung ist ein kathegorisches KO! "Reifenpaar nur von einem Hersteller" ist Grundgesetz für Motorräder.
mhm, halte ich für ein gerücht, bzw. habe andere erfahrungen gemacht...auf meiner (zugelassenen) enduro fahre ich vorne nen neuen bridgestone, hinten nen (älteren) yokohama. war dem tüv im letzten sommer vollkommen egal...
reifenbindung steht bei dem teil auch im brief...

naja, keine ahnung, vielleicht hatte ich einfach auch nur glück!?

dieser gesetzesbullshit kotzt mich eh immer mehr an. vor allem, seit es den neuen brief gibt. laut eu ansage liegt jetzt nämlich für gänzliches uneingetragenes zubehör die beweislast beim bullen (wenn ihr also nen auspuff fahrt, der kein prüfzeichen hat, muss der bulle dir beweisen, dass du ihn NICHT fahren darfst).

soweit die eu vorschrift. allerdings interessiert das in deutschland niemand und es wird gehandhabt wie bissher.

(angabe ohne gewähr. so habe ich das irgendwo gelesen, ich meine im adac)

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Tie
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Beitrag von Tie »

Da darfst Du Dir ganz sicher sein, daß es sich dabei um KEIN Gerücht handelt!

Das wird der Prüfer wohl übersehen haben. (Möchte ja nicht wissen, was mir schon alles durch die Lappen gegangen ist ...)
Ausnahme: 80-/125-er. Aber wer spricht hier von Spielsachen?

(Yokohama baut Moped-Reifen?)
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snap

Beitrag von snap »

Tie hat geschrieben:
(Yokohama baut Moped-Reifen?)
hat gebaut. ist schon ne weile her :P

vielleicht lag es bei mir auch daran, dass das teil schon was älter ist (bj '81)

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Terrini
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Beitrag von Terrini »

Tie hat geschrieben:
Ich habe keine Reifenfabrikatsbindung im Brief, also werde ich auch alles fahren können, ohne Freigabe, wenn es der richtigen Größe entspricht. Richtig?
FALSCH!

1) Im Schein/Brief steht: *Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten* (ggF. auch ohne jede weitere Produkt- oder Modellangabe)

2) Ich denke mal, daß auch Du einen ähnlich formulierten Satz drinstehen hast, oder?

3) Und nochmal: Der Halter (also Du) ist (bist) in der Verantwortung ausschließlich für das Moped freigegebene Reifen zu verwenden!!!
Und welche das sind erfährt man beim Freundlichen oder bei den Reifenherstellern.

Das muß nicht noch deutlicher irgendwo im Schein stehen, das ist so!

In den alten Papieren standen die Herstellerfreigaben bei EZ des Serienbikes drin. Da ja aber laufend neue Reifenmodelle rauskommen und das Angebot immer größer wird bzw. geworden ist und außerdem im Rahmen der Modellwechsel dann ja auch die ausgelaufenen Reifen wieder gestrichen werden müßten, hat man darauf verzichtet die Fahrzeugpapiere dahingehend regelmäßig aktuallisieren zu lassen. Macht ja auch nicht Sinn jeden Mopedfahrer dazu zu zwingen ein Telefonbuch unter der Sitzbank zu haben.
Also hat man den Inhalt auf diesen oben stehenden magischen Satz zusammengestaucht.

Nicht jeder Biker macht aus nem Reifen ne Wissenschaft. Der kravattentragende Normalo-Blöd-BMW-Harley-Biker geht zum Reifen- oder Moped-Händler und sagt "Reifen bitte!" Der Händler sagt: "Für Deine Karre haben wir den, den und den!"
Er, seine Frau oder der Geldbeutel sucht nach persönlichem Gusto einen Reifen aus.
Während die montiert werden druckt Dir der Händler die Freigabe aus und setzt sein Servus drauf. Den Wisch legst er dann unter die Sitzbank und vergisst es einfach bis zur nächsten HU oder dem nächsten Streckenposten. ENDE! So läufts hier jedenfalls

4) Für den ausgesprochenen seltenen Fall, daß Dir der oben zitierte Satz auch in Brief und Fahrzeugschein fehlt, weil er vergessen worden ist oder Dein Bike mal einer Einzelabnahme unterzogen worden ist, darf ich Dir dazu gratulieren, daß Du tatsächlich voll ins Regal greifen kannst, solange vorne und hinten ein Satz des gleichen Modells verbaut ist.

Mischbereifung ist ein kathegorisches KO! "Reifenpaar nur von einem Hersteller" ist Grundgesetz für Motorräder.

5) Frage aus persönlichem Interesse:
Bei dem aktuell herrschenden Angebot an völlig legal mit Freigabe fahrbaren Reifen frage ich mich wieso Dich diese Frage so fasziniert! Gibts da einen konkreten Grund für oder führen wir gerade eine Grundsatzdiskussion?
Scan Deinen Schein mal ein oder machn Foto und schick mir das Ding mal zu. Vielleicht verstehe ich dann besser worauf wir eigentlich hin arbeiten.
zu 1. Nein
zu 2. Nein
zu 3. bezugnehmend auf Punkt 1. und 2. sehe ich da nicht zwingend eine Verpflichtung
zu 4. dann schätze ich mich glücklich, das es so ist, und habe eventuell eine Erklärung erhalten, warum meine Unterlagen von anderen abweichen.
zu 5 a. nicht immer gibt es Freigaben, für das was man möchte. b) ich brauche mich gar nicht erst damit zu befassen. c) erhoffte ich mir eine kompetente Antwort von Fachleuten. Außerdem weil ich neugierig bin, und mich Abweichungen von einer Norm interessieren
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Beitrag von Tie »

Na dann hoffe ich Dir die gewünscht kompetente Antwort gegeben zu haben.
Welcher Teil meiner Antwort war denn nun die auf Deine Frage?
Komm, sei nicht so sparsam mit Infos. Was ist an Deinen Papieren die besondere Abweichung von der Normalität?
Einzelabnahme?
Jetzt bin ich neugierig! :wink:

Scheinbar bist Du tatsächlich einer aus dem elitären Kreis der seltenen Amtsentglittenen, die mal wirklich so dürfen wie sie wollen. Glückwunsch! :twisted:
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