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EU-Übereinstimmungsbescheinigung??

Verfasst: 10 Jan 2007 11:18
von oTHEr
wäre nett, wenn mir wer von euch ein bischen weiterhelfen könnte.....

da unsere tüv-prüfer in .at ja noch aus der zeit der monarchie sind und maximal die strassenzulassung für pferdekutschen vernünftig durchbringen...... 8) .....mal ein paar fragen an euch......

ab 1.juli 07 gibts für österreich neue fahrzeugimport-richtlinien....

Bild

fragen:

entspricht euer "neuer" zulassungsschein in dem die umbauten eingetragen werden (und auch aus dem alten übernommen werden sollten) dieser "EU-Übereinstimmungsbescheinigung"......
oder is das wieder was anderes????

was hat es mit der "genehmigungsdatenbank" auf sich.......wird die vom tüv-prüfer gewartet....
werden dort online die genehmigten umbauten der fahrgestellnummer zugeordnet.....
kann man dann europaweit diese datenbank nach fahrgestellnummern durchsuchen und findet dort die genehmigten änderungen?????

fragen über fragen......
für kompetente hilfe wär ich dankbar.....

besten dank im voraus

Verfasst: 10 Jan 2007 14:54
von Tie
Also die Übereinstimmungsbescheinigung ist im Prinzip nichts anderes als ein "Europa-Fahrzeugbrief", die eine europaweite Zulassung erleichtert, da damit seitens des Herstellers nachgewiesen wird, daß alle Fahrzeuge gleich ausgerüstet sind und damit die Zulassungskriterien der Mitgliederstaaten erfüllt.
Das ändert aber NICHTS an den gewohnten Fahrzeugpapieren!
Zulassungsbescheinigung Teil1 und 2 bleiben erhalten und sind nationale Zulassungsbestätigungen. In diese kommen auch die Änderungen rein.
Die Übereinstimmungsbescheinigung bezieht sich also auf das Serienmodell.
Macht man daraus eine Bastelbude muß diese den nationalen Vorschriften entsprechen. Heißt: Was in D zugelassen wird (werden kann) muß nicht auch in Ö zugelassen werden.
Das Serienmodell mit der Übereinstimmungsbescheinigung jedoch definitiv!

Verfasst: 12 Jan 2007 13:54
von oTHEr
besten dank.....

also wieder nix.....

für was das ganze eu-zeugs gut is versteh ich immer weniger....