Tacho und TüV

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Monster-Sascha

Tacho und TüV

Beitrag von Monster-Sascha »

Servuz Plaketten-Verteiler!

Isch hätt da mal 'ne Frage zum Tacho:
Da an meinen Cafè-Racer so wenig wie möglich montiert werden soll, wird der Tacho das einzigste Instrument werden.
Ich habe da jetzt einen ganz brauchbaren gefunden, nur endet dessen Skala bei Tempo 220km/h.

Hier ist er mal zu sehen:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... NARL:DE:12

Meiner wird des Tageskilometerzählers beraubt und noch eine LED für Zündung bekommen sowie ein schwarzes Ziffernblatt.
Aber sonst wäre er identisch.

Der Serientacho geht da noch eine ganze Weile weiter und die eingetragene Höchstgeschwindigkeit von dem Bike ist auch höher.
Ist das wurscht oder Shit?

Oder kennt jemand noch weitere schicke klassische Tacho's im 60mm-Format?

Danke für kurze Info!

Grüße Sascha

Gast

Beitrag von Gast »

STVZO hat geschrieben:
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein.

Dies gilt nicht für

1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2.mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. 2Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. 2Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
So stehts in der ZO. Einen entsprechenden Anhang hierzu hab ich nicht gefunden.
Heisst für mich: Die Vorgaben oben müssen erfüllt sein, desweiteren unterstell ich mal, dass die im FZ Schein angegebene Höchstgeschwindigkeit technisch angezeigt werden können muss.
Aber wie gesagt das ist "nur" meine persönliche Vermutung wie der Tüv bzw. die technische Prüfstelle das handhabt beim Abnehmen.

Gruß
Raig

oTHEr

Beitrag von oTHEr »

-->hier<-- other -->hier<-- ...
beim zweiten is aber vorsicht geboten...da sich sehr-sehr oft die tachonadel losvibriert hat....deswegenhat die tante louise den auch aus dem programm genommen....

noch einer...mit kontrollleuchten:
-->klick<--

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