Eintragung Abnahme in Fzg.-brief Pflicht?

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

Eintragung Abnahme in Fzg.-brief Pflicht?

Beitrag von Gast »

Hallo,

habe bei Ebay ein Federbein von einer 900B erstanden und will dieses eintragen lassen. Bei dem Eintragen sehe ich kein Problem. Reicht es aus, wenn ich meine ZXR mit dem Federbein bei DEKRA/TÜV vorfahre und mir den "Abnahmezettel" abhole? Oder ist Eintragung in Fzg.-brief Pflicht?
Habe mir erst vor ca. 2 Wochen einen neuen Fzg.-brief geholt und weiß nicht, ob vielleicht im nächsten halben Jahr noch weitere Eintragungen folgen...

Danke für Euere Infos,

Dan

Crow

Beitrag von Crow »

Warum denn eintragen lassen?
Merkt doch fast keiner, kommt doch eh von Kawa.
Denke hier hat keiner sein Neuner Beinchen eingetragen.
Kannst also ruhig damit warten bis mehr zusammen kommt.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Offizielle Antwort:
Jede Änderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen und ohne eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) hat eine Abnahme zur Folge!
Liegt ein Gutachten vor kannst Du bei allen Überwachungsorganisationen eine Änderungsabnahme nach §19.3 vornehmen lassen. Diese Änderungen bzw. Erweiterungen müssen entweder garnicht (dann ist der Prüfbericht immer mitzuführen) oder "bei nächster Befassung" oder sofort in die Papiere übernommen werden. Das steht aber auch unmisverständlich im Prüfbericht.
Liegt KEIN Gutachten vor - und das ist beim Verbau von Teilen anderer Motorräder meistens der Fall - muß man eine Einzelabnahme nach §21 über sich ergehen lassen. Diese macht in den alten Bundesländern nur der TÜV, in den Neuen die Dekra. Diese Änderungen müssen immer sofort in die Papiere übernommen werden.

Inoffizielle Frage: Woran erkennt ein Prüfer ein 9-er Federbein in einer ZXR, wenn er nicht Mitglied dieses Forums ist?
Zuletzt geändert von Tie am 05 Dez 2006 20:38, insgesamt 1-mal geändert.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Bernie
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Beitrag von Bernie »

Tie hat geschrieben:Inoffizielle Frage: Woran erkennt ein Prüfer ein 9-er Federbein in einer ZXR, wenn er nicht Mitglied dieses Forums ist?
...gute Frage :!:
weil es könnte ja auch ein K-Federbein sein :lol: :lol:
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snap

Beitrag von snap »

ich dachte, in die "neuen" fahrzeugpapiere wird nichts mehr eingetragen?!

Gast

Beitrag von Gast »

moin zusammen,

danke für die antworten. ihr habt recht, ein "normaler sterblicher" wird das neuner federbein nicht merken. ich bin jedoch im sommer viel mit der zxr unterwegs und will mir keinen ärger bei einem unfall o.ä. einhandeln. deswegen die einzelabnahme. solange nix passiert interessiert es ja niemanden, was in dem mopped drin ist.

meine einstellung scheint für so manchen bestimmt etwas extrem, jedoch wurde bei einem nicht verschuldeten unfall mit personenschaden mein damaliges auto auf nicht eingetragene bauteile untersucht. bei einem jugendlichen findet sich viell. was = keine betriebserlaubnis = die versicherung muss nicht/weniger zahlen bzw. holt sich die kohle beim halter später zurück. zum glück war alles eingetragen.

ich werde in das prüfprotokoll schauen, wenn das nachtragen im brief nicht zwangsweise drinsteht, wird es auf später verschoben.

mfg,

dan

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McTschegsn
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Beitrag von McTschegsn »

Crow hat geschrieben:Warum denn eintragen lassen?
Merkt doch fast keiner, kommt doch eh von Kawa.
Denke hier hat keiner sein Neuner Beinchen eingetragen.
Kannst also ruhig damit warten bis mehr zusammen kommt.
Ich habs eingetragen...
Bin ich jetzt ein schlechter Mensch? :D

Ich sehs so: Ich lass mir jeden Furz, den ich ändere auch eintragen...
Ich kenn halt Kandidaten, die das nicht so sehen und ständig am rumheulen sind weil sie wieder mal kontrolliert worden sind...

Nenns engstirnig, aber ich bin damit immer bestens gefahren...
win win wiiiin , WIIIIIIIINNNN, oder wozu is der komische drehbare Griff da rechts da?
www.deck01.de
www.jet-connection.de

Obiger Text wurde aus zu 100% recycelten Elektronen erstellt!

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Tie
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Beitrag von Tie »

snap hat geschrieben:ich dachte, in die "neuen" fahrzeugpapiere wird nichts mehr eingetragen?!
Beim Übertragen der Daten von den alten in die neuen Papiere ist darauf zu achten, daß die Zulassungsstelle alles abtippt, da dies sehr gerne in einigen Fällen "vergessen" wurde.
Änderungen werden auch weiterhin in die neuen Fahrzeugpapiere eingetragen.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Crow

Beitrag von Crow »

Tschegsn, Du bist ne Ausnahme. :lol:

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