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Nummerbeleuchtung

Verfasst: 13 Nov 2006 17:25
von Gast
Hallo ist die Nummerschild Beluchtung Obligatorisch bzw. Pflicht im STVO?

Verfasst: 13 Nov 2006 18:13
von Kai
ja

Verfasst: 13 Nov 2006 18:26
von Gast
ist die Nummerschild Beleuchtung ... Pflicht
Ernst gemeint, ich meine echt??? :roll:

Die Dinger unterliegen laut §22a StVZO der Bauartgenehmigung und sind nach §60 Abs. 4 Pflicht. Das Kennzeichen muß auf 20m lesbar sein und du darfst nicht nach hinten leuchten damit...

Verfasst: 13 Nov 2006 23:35
von CJ
Hmm. Hab meine J ohne der Bleuchtung gekauft. Vorbesitzer meinte dass er nie Probleme hatt. Ich hab mein TÜV auch ohne gemacht. Prüfer hat nicht gemeckert. Ob er es gesehen hat, weiss nicht. Ihn darauf aufmerksam gemacht, habe ich natürlich nicht :lol: .

HECKLEUCHTE

Verfasst: 14 Nov 2006 6:31
von stefan
Hab auch keins drauf, wurde auch nie beim Tüv kontrolliert

Verfasst: 14 Nov 2006 7:43
von Tie
Dennoch muß eins drauf! Es muß sogar dafür zugelassen sein:

http://www.zxr750.de/board/vie ... php?t=6791

Verfasst: 14 Nov 2006 8:58
von Gast
Hab meine J auch ohne gekauft...und das von einem Polizisten, der damit wohl nie Probleme hatte (wie ist der Spruch mit den Krähen, die sich gegenseitig nix tun :?: :wink: ).
Der fehlende Reflektor war dem TÜVer einen "geringen Mangel" wert...die Kennzeichenbeleuchtung hat er wohl übersehen :wink:

Verfasst: 14 Nov 2006 11:04
von Kai
egal wie eure mühlen rumfahren (habe auch weder beleuchtung noch reflektor!), die dinger sind pflicht, punkt! :roll:

Verfasst: 14 Nov 2006 14:01
von Gast
dann sind wir uns ja alle einig :D