Die Dinger unterliegen laut §22a StVZO der Bauartgenehmigung und sind nach §60 Abs. 4 Pflicht. Das Kennzeichen muß auf 20m lesbar sein und du darfst nicht nach hinten leuchten damit...
Hmm. Hab meine J ohne der Bleuchtung gekauft. Vorbesitzer meinte dass er nie Probleme hatt. Ich hab mein TÜV auch ohne gemacht. Prüfer hat nicht gemeckert. Ob er es gesehen hat, weiss nicht. Ihn darauf aufmerksam gemacht, habe ich natürlich nicht .
Hab meine J auch ohne gekauft...und das von einem Polizisten, der damit wohl nie Probleme hatte (wie ist der Spruch mit den Krähen, die sich gegenseitig nix tun ).
Der fehlende Reflektor war dem TÜVer einen "geringen Mangel" wert...die Kennzeichenbeleuchtung hat er wohl übersehen