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Vollabnahme ab wievielen Monaten Verzug?

Verfasst: 22 Mai 2006 19:45
von Roaddog
Also ich habe Tüv 05/2005 an meiner H
Geplant war es auf dem Dillinger Treffen zu erledigen, was aufgrund der Wetterlage nicht klappte.
Seit Juli steht sie nun still.

Stimmt es, dass ich ab Juni 06 eine Vollabnahme brauche, weil ich 1 Jahr Verzug habe ?
Kostendiffernz zwischen Normal- und Vollabnahme ?

Die 4 Wochen frist zur Beseitigung von Mängeln gibt es beim Motorrad genau wie beim PKW auch oder ? Und in diesen 4 Wochen bewege ich mich mit gültigem "Tüv" bzw Übergangs-Tüv ?
Meine mich erinnern zukönnen, dass es so auf einem Blatt von der Dekra hinten stand.

Danke im Vorraus.

Verfasst: 22 Mai 2006 19:50
von Tie
Wenn Deine Mühle durchgehend angemeldet war, wirst Du nur zurückdatiert (also Mai 07).
Hast Du das Ding abgemeldet, ist nach 18-monatiger Stillegung ein 21-er fällig!

Verfasst: 22 Mai 2006 19:58
von Roaddog
sie ist seitdem 12.mai.2003 immer angemeldet gewesen und wird es auch immer bleiben 8)

danke dir - also kommt es auf eine woche auch nichtmehr an mit dem tüv bzw wann ich sie fertig habe.

ist es möglich doppelt zu löhnen und quasi eine zweite plakette zubekommen damit ich nicht nächstes jahr wieder hin muss ?

Verfasst: 22 Mai 2006 20:01
von Tie
Sicher! Sind halt dann 104€! Is fraglich, ob Dir das was bringt!

Verfasst: 22 Mai 2006 20:04
von Roaddog
naja eignetlich ist es ja ein jahr verloren, aber weil wird ja eh nur ein jahr jetzt gutgeschrieben , und so muss ich nicht nächstesmal gleich wieder hin
wer weiß wie die saison endet ;)

Verfasst: 22 Mai 2006 21:05
von J-Racer
@ Tie

Wird nicht maximal 1/2 Jahr zurückdatiert ?

Verfasst: 22 Mai 2006 21:21
von Tie
Das was auf der alten Marke steht zählt! Das was Du da sagst hab ich noch nie gehört!

Re: Vollabnahme ab wievielen Monaten Verzug?

Verfasst: 22 Mai 2006 21:51
von zxr-jolli
Roaddog hat geschrieben:Also ich habe Tüv 05/2005 an meiner H

Den kann ich über :lol: :lol:

04/2005 :lol: :lol:

Verfasst: 22 Mai 2006 22:09
von Roaddog
alter angeber

der norden rockt halt ;)

Verfasst: 22 Mai 2006 22:15
von zxr-jolli
Scheiß wat aufn TÜV, ist nur was für Angeber :lol: :lol:


Ich hoffe, das die wenn ich da aufschlage, noch so alte Plaketten haben :shock: :lol:

Verfasst: 22 Mai 2006 23:18
von J-Racer
Tie hat geschrieben:Das was auf der alten Marke steht zählt! Das was Du da sagst hab ich noch nie gehört!
Dan hab ich das mit der AU verwechselt,denn da wird nur maximal 1/2 Jahr zurückdatiert :kratz:

Verfasst: 22 Mai 2006 23:32
von Tie
Wer sagt das?

Verfasst: 23 Mai 2006 6:29
von J-Racer
Na unser Leitfaden von der Handwerkskammer. Ich habs jetzt aber von der PKW-AU ! Ich schaue aber heute nochmal nach :wink:
Ich hätte es vielleicht noch dazu schreiben sollen,mal davon abgesehen hatt der PKW misst hier eh nix verloren :oops:

Verfasst: 23 Mai 2006 17:36
von J-Racer
So,hab nachgeschaut und unseren Prüfer angehauen. Ich liege richtig mit dem 1/2 Jahr zurückdatieren. PKW HU+AU sowie die Zweiräder.Aber,das ist hier in Hessen so. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Saarland wird das Zurückdatieren nicht angewandt. Die kleben wie früher den jeweiligen Monat zu dem man erscheint,unabhängig davon wann er abgelaufen ist.

Verfasst: 23 Mai 2006 17:40
von zxr-jolli
Ich kennen auch nur das zurückdatieren zum eigentlich Termin der letzten HU und ich habe ehrlich gesagt noch nix von unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer gehört...
Lass mich aber auch gerne belehren.

Das ist ja fast ein neuer Club...:-)

Verfasst: 26 Mai 2006 0:15
von Gast
Meine Plakette zeigt 5/05, hatte einfach keine Zeit und keine Lust, außerdem war der Winter ja so lange im Norden zu Gast..., naja, mal sehen, was die so sagen... :roll:

Verfasst: 26 Mai 2006 8:07
von Tie
05/07 sagen die. Glaub mir ...

Verfasst: 26 Mai 2006 13:50
von Zwotausender
Ich kann das bestätigen, in Hessen wird maximal ein halbes Jahr zurückdatiert !

Gruß
Tom

Verfasst: 26 Mai 2006 16:43
von J-Racer
Danke @ Zwotausender für die Bestätigung ! Anscheinend möchte man mir hier keinen Glauben schenken.

Verfasst: 26 Mai 2006 17:13
von Tie
Hab ich nie gesagt! Nur ist mir diese Regelung vollkommen neu, da sie sich scheinbar auf nur wenige Bundesländer beschränkt!

Verfasst: 26 Mai 2006 20:13
von Kawikaze
Der Tüv-Prüfer hat zwar die Vorgabe, nicht zurückzudatieren (je nach Bundesland unterschiedlich geregelt), aber es bleibt seine Entscheidung...

Mein Vater hatte 1,5 Jahre überzogen und hat trotzdem 2 Jahre Tüv bekommen.
Und das mit einmal löhnen...

In Prinzip alles nur Abzockerei...
Aber wir lassen uns ja alles gefallen...

Verfasst: 27 Mai 2006 9:48
von Zwotausender
Es gab auch schon vor gericht angefechtete zurückdatierungen, und die die dagegen geklagt haben haben recht bekommen.

Denn defakto bestätigt der Tüvprüfer dem Fahrzeug ab dem moment der Prüfung , daß es für zwei Jahre Verkehrstauglich ist. Tüv abgelaufen hin oder her.
Somit ist das zurückdatieren tatsächlich eigentlich nicht zulässig und abzocke !


Gruß
Tom

Verfasst: 27 Mai 2006 22:01
von Gast
Eigentlich hast Du ja recht, zwotausender. Das muss ich jetzt echt mal nachprüfen, guter Einwand.

Gruß
Raig

Verfasst: 27 Mai 2006 22:11
von Zwotausender
Ja, dafür bräuchte man eigentlich nen Anwalt im Forum.

Gruß
Tom

Verfasst: 28 Mai 2006 10:05
von Gast
Zwotausender hat geschrieben:Ja, dafür bräuchte man eigentlich nen Anwalt im Forum.
Die fahren aber BMW oder Harley.....