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Klartext.

Verfasst: 23 Feb 2006 19:13
von Gast
Hallo

Also meine h2 hat Tüv bis 4-2007,und ich habe den Bos drann der auch eine e- nummer hat.
Ansicht ist der Bos aber laut gutachten für die Honda SC-28 wie ja viele hier wissen.War ja auch bisher inordnung.
Aber nun zu meiner frage wegen der Asu zum 1.4.06,es ist bekant das der Topf mit dem man zu Asu vorfährt im prüfbericht vermerkt wird,wenn original dann ist das ja auch kein problem.Man kann diesen vermerkten aber nicht nach bestandener Asu wieder abbauen,da man sonnst ohne Asu fährt.
Aber was ist wenn man mit einen Austauschschalldämpfer mit e-nummer vorfährt.
Muß man dann auch eine schriftliche ABE oder Gutachten vorzeigen da ja nicht original ,damit dieser vermerkt werden kann.
Dann würde der Tüv sehen das mein Bos für die SC28 ist,schlecht für mich.Dann kann ich meinen in die tonne hauen.
Oder vermerken die gennerell wenn e-nummer vorhanden ist und nicht zu laut klingt ohne schriftstück.
Bitte klärt uns auf,wie gesagt ist mein BOS Neu und nicht zu laut mit EG-nummer,aber eben laut Gutachten für SC28.Bei kontrollen hat die E-nummer gereicht da nicht zu laut.

Grüße.......Teufel

Verfasst: 23 Feb 2006 19:39
von J-Racer
Hab ich im Netz gefunden.....

EG/ABE für Austauschschalldämpfer

Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.
Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.

Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

klartext

Verfasst: 23 Feb 2006 20:37
von traumreiter
um das beamtendeutsch mal auseiander zu ballern, heisst das jetzt wenn der esd, für ne honda ist, aber auf ner zxr drauf ist, und mit e nummer, intressierts keinen, das er nur für die honda ge abe ´et ist ?? und somit istb es wurscht, für welches motorrad er abe technisch zugelassen wurde, und auf welchem moped er dann drauf ist, hauptsache , die verfi.... nummer ist zu sehen ??

Verfasst: 23 Feb 2006 20:48
von J-Racer
Jaein. Ich sag es mal so,den meisten Grünen und Tüv Prüfern reicht die e-nummer. Wenn man zur HU muß und man auf einen sehr genauen Prüfer trifft,kann er anhand der KBA-nummer des Topfes rausfinden für welches Mopped der Dippen zugelassen ist. Dan wird es mit einer Plakette nichts,wenn der Topf nicht zum Mopped passt (laut e-nummer) :wink:

Da gibt es aber Tausend von Meinungen. Mein HU-Berechtigter :lol: besteht auf ein Dokument des Topfes :?
Mal sehen was unsere HU-Berechtigten hier meinen. Die haben es aber bestimmt auch schon oft hier durchgekaut :D :wink:

Re: Klartext.

Verfasst: 23 Feb 2006 21:25
von CJ
Teufel hat geschrieben:Hallo


Man kann diesen vermerkten aber nicht nach bestandener Asu wieder abbauen,da man sonnst ohne Asu fährt.
Grüße.......Teufel
Soll das etwa heissen, wenn ich mit z.B für ZXR zugelassenen ESD vorfahre und AU mache, darf ich kein anderes mehr drauf schrauben?????
Was ist mit den Leuten die jeden Tag anderen Topf draufschrauben??????????

Verfasst: 23 Feb 2006 21:32
von Tie
Mal sehen was unsere HU-Berechtigten hier meinen. Die haben es aber bestimmt auch schon oft hier durchgekaut Very Happy Wink
Ja, haben sie! So oft, daß man, ohne Probleme ... ok, dann halt nochmal:

Wird festgestellt, daß es ein Honda-Topf auf ner Kawa is, siehts finster aus. Wir können bei der HU das vor Ort aber nicht nachprüfen. Ob sich das ab April mit der AU ändert: Keine Ahnung!
Stellt es die Staatsanwaltschaft oder die Versicherung nach einem Unfall bei einem "Lupen-Gutachten" fest ... kein Versicherungsschutz, Fahren ohne Betriebserlaubnis, blablabla ... :evil:

Ich sags jetzt trotzdem nochmal:
Bei Wald- und Wiesen-Themen benutzt doch bitte mal die Suche. Alleine zu diesem Thema habe ich selbst 3 Threads auf gemacht.
Bitte, es bleibt halt übersichtlicher, wenn man das Hauptthema fortführt, wenn noch nicht alles darin gesagt worden ist.

Verfasst: 23 Feb 2006 21:55
von J-Racer
Eins muß ich noch hinzufügen:

Ihr könnt euch auch so einen Topf per Einzelabnahme eintragen lassen (wenn er die db-werte einhält) :wink: Kleines Beispiel: Hatte mal einen AZEV Radsatz für einen 3er Golf (ABE galt nur für Golf/Vento usw.) auf einen Calibra eintragen lassen 8)

Verfasst: 23 Feb 2006 22:32
von Gast
Okay,dann weiß ich nun mehr als vorher.
Und eins ist klar,ich fahre in die Werkstatt meines vertrauen und mache dort Tüv und ASU wens denn geht.
Einzelabnahme geht klar,aber ist das zu bezahlen.

Grüße.......Teufel

Verfasst: 23 Feb 2006 22:41
von J-Racer
Teufel hat geschrieben:....aber ist das zu bezahlen.
ca. 80 € +/- :wink:

Verfasst: 24 Feb 2006 7:41
von Gast
Na wenn das so ist mit +- 80 eus,dann bezahle ich die auch noch gerne.
Dann habe ich weniegsten ruhe.

Danke Euch für die antworten.
Und sorry Fremdkörper,ich hatte in der Suche nachgesehen,aber nicht eindeutieg gefunden was zu trifft.

Grüße.........Teufel

Verfasst: 24 Feb 2006 14:35
von Tie
Kein Problem! Das wird sich nie verhindern lassen. Aber wenn Du gesucht und nicht das Richtige gefunden hast, isses vollkommen ok!
Viel Erfolg!

Tobi

Verfasst: 24 Feb 2006 14:52
von Klaus69
kleine anmerkung noch: Ein Subject dem man auch entnehmen kann um was es in dem Threat geht sollte eigentlich selbstverständlich sein...

zB: Gesetzeslage bei Tauschtöpfen (ASU)

Verfasst: 24 Feb 2006 14:56
von CJ
:roll: :?:

Verfasst: 24 Feb 2006 15:03
von Tie
Klaus meinte:

Das Thema sollte so betitelt werden, daß man auch am Titel (=Subject)erkennt worum es in dem Thread geht.

Und damit hat er Recht, der Gute! :wink:

Verfasst: 24 Feb 2006 15:13
von Klaus69
Sorry;

es sprach der Fachidiot... :oops:

Verfasst: 24 Feb 2006 15:18
von Tie
Och Du, sch... Dir nix! Das kommt schonmal vor! Manche Berufe bringen es so mit sich seine Muttersprache zu vergessen. :twisted:

Verfasst: 24 Feb 2006 15:32
von elch
:lol: aber mal zurück



wenn der mensch in grün-weiss meint deine endtopf ist zu laut, dann ist es lattenegal ob der ne abe, ne nummer oder eingetragen ist...., er darf dat moped ohne weiteres vor ort stilllegen...

Verfasst: 24 Feb 2006 17:48
von Tie
NEIN!!!

Er darf es SICHERSTELLEN!!! Stilllegen ist einkassieren und zwangsabmelden. Dazu ist ein bedeutend anderer Tatbestand erforderlich als nur ein lautes Endrohr. Die Stillegung kann aber der Sicherstellung folgen.

Verfasst: 24 Feb 2006 20:53
von J-Racer
Fremdkörper hat geschrieben:NEIN!!!

Er darf es SICHERSTELLEN!!! Stilllegen ist einkassieren und zwangsabmelden. Dazu ist ein bedeutend anderer Tatbestand erforderlich als nur ein lautes Endrohr. Die Stillegung kann aber der Sicherstellung folgen.
Ganz genau !!! Er muß nachweisen das der Topf zu laut ist. Das geht nur per db-messung (Wir reden jetzt von Töpfen mit e-nummer). Denn jeder Mensch empfindet Lautstärke anders.
Übern Race-Topf brauchen wir ja net zu Diskutieren,da ist ja alles Klar was dann abgeht :lol:

Verfasst: 25 Feb 2006 11:47
von elch
o.k., war nur n gedanke, halt mikch raus :wink:



wobei sicherstellen und stilllegen für mich eins ist, weil weiterfahren dann erstmal vorbei ist :cry: