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Kellermann-Blinker

Verfasst: 21 Okt 2005 16:06
von Virtual
Hi!
Ich wollte mal wissen, wie es bei Kellermännern bezüglich TÜV aussieht. Brauche ich trotzdem noch Blinker für hinten? Oder Wie steht es da mit der Rechtslage?

Gruß Martin

Verfasst: 21 Okt 2005 16:19
von zxr-fightclub
ja du brauchst welche hinten..........

habe mal im fighterforum gelesen das jemand ohne hintere ausgekommen ist weil sein lenker breiter als 1 meter war...........

bei uns hat das leider nicht geklappt........

Verfasst: 21 Okt 2005 16:38
von elch
deshalb gibt es ja die kleinen kellermänner, die nur hinten als zusatz blinker erlaubt sind, also vorn und hinten kellermänner, ausser die ganz neuen mit led s...

ist auch sehr gut im louis katalog beschrieben

Verfasst: 21 Okt 2005 16:39
von Gast
Ja, brauchst Du.

Seit dem 01.07.1987, glaube ich, dürfen die hinteren Blinker nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen sein.

Verfasst: 21 Okt 2005 17:33
von Tie
Leuts, ohne irgendjemandem irgendwie auf die Finger kloppen zu wollen:

Bitte gebt doch mal einen Suchbegriff wie "Ochsenauge" oder "Kellermann" in die Suchfunktion ein. Ich weiß nicht, wie oft ich diese Frage schon beantwortet habe!

Gerade hier wiederholen sich ununterbrochen die gleichen Fragen. Vielleicht kann KAI mal ein Poster als Headliner in die TÜV-Ecke hängen, um daran stets und dauerhaft zu erinnern.

HIER mal der Gesetzes-Text zur Frage. (Auf EX in der Suchfunktion gefunden!)