Kellermann-Blinker

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Virtual

Kellermann-Blinker

Beitrag von Virtual »

Hi!
Ich wollte mal wissen, wie es bei Kellermännern bezüglich TÜV aussieht. Brauche ich trotzdem noch Blinker für hinten? Oder Wie steht es da mit der Rechtslage?

Gruß Martin

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zxr-fightclub
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Beitrag von zxr-fightclub »

ja du brauchst welche hinten..........

habe mal im fighterforum gelesen das jemand ohne hintere ausgekommen ist weil sein lenker breiter als 1 meter war...........

bei uns hat das leider nicht geklappt........
Ich habe keine Lust!!!!!!!

elch

Beitrag von elch »

deshalb gibt es ja die kleinen kellermänner, die nur hinten als zusatz blinker erlaubt sind, also vorn und hinten kellermänner, ausser die ganz neuen mit led s...

ist auch sehr gut im louis katalog beschrieben

Gast

Beitrag von Gast »

Ja, brauchst Du.

Seit dem 01.07.1987, glaube ich, dürfen die hinteren Blinker nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen sein.

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Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
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Beitrag von Tie »

Leuts, ohne irgendjemandem irgendwie auf die Finger kloppen zu wollen:

Bitte gebt doch mal einen Suchbegriff wie "Ochsenauge" oder "Kellermann" in die Suchfunktion ein. Ich weiß nicht, wie oft ich diese Frage schon beantwortet habe!

Gerade hier wiederholen sich ununterbrochen die gleichen Fragen. Vielleicht kann KAI mal ein Poster als Headliner in die TÜV-Ecke hängen, um daran stets und dauerhaft zu erinnern.

HIER mal der Gesetzes-Text zur Frage. (Auf EX in der Suchfunktion gefunden!)
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

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