Anhängerkupplung eintragen lassen?

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Homer
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Anhängerkupplung eintragen lassen?

Beitrag von Homer »

Hi,
habe gestern bei mir am Passat eine Anhängerkupplung angebaut.
Frage:
1. Muß ich die Kuppplung eintagen lassen? Hat eine E4 Nummer.
2. Wenn ja, wieviel kostet es ungefähr?

Habe 10 Leute gefragt und 10 verschiedene Antworten bekommen.

Wer weiß es genau?
Danke
Gruss Homer
Börni hat geschrieben:Ehrlich gesagt, mir gehen die sonntäglichen Kolonnen von Sicherheits-Bikern mit ihren Tinky-Winky-Attacken auf den Zeiger.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Ich!
Kann man eintregen, muß aber nicht.
E-Nummer hast Du. Damit isses gut.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Hier zieht wieder der §27StVZO, Tobi. Der Zustand des Fahrzeugs muss mit den Papieren übereinstimmen....blabla.

Und die Anhängerkupplung hat mal sogar ne eigene Ziffer im Fahrzeugschein. Ziff 27.
D.h. die Anhängekupplung müsste theoretisch in die Papiere übernommen werden, und da die Zulassungsbehörden das nicht ohne "amtliche" Papiere von uns machen, läuft es leider immer noch zu einer "abnahme" hinaus. Was jetzt der Prüfer im Endeffekt macht, ist sein Bier.
Er kann eine "Berichtigung der Fahrzeugpapiere" rausschreiben, oder eine Null-Acht-Fünfzehn Änderungsabnahme nach 19(3)StVZO durchführen.

Kosten tut beides gleich (soweit ichs weiss, da ich nicht sehr viele 27er mache), bei uns in Württemberg 33,50.

Gruß
Raig

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Tie
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Beitrag von Tie »

Dazu stimme ich nicht zu! (Sorry!)
Bei uns wird das definitiv als "kann man, muß man aber nicht" abgehandelt. Wenn ein Bauteil (z.B. Blinker) die E-Nummer hat, ist es bereits für seinen Verwendungsbereich geprüft und muß nicht abgenommen werden. (Jedenfalls wird das von mir und meinen Kollegen so gehandhabt.)
§27 besagt meines Wissens "Fahrzeugänderung ohne technische Änderung" (z.B.: Eintrag eines deaktivierten Airbags wegen Kindersitzes oder bis vor Kurzem eine Auflastung ohne techn. Änderung, um Geländewägen steuergünstig als LKW zuzulassen).
Da ein Ein-/Anbau einer AHK aber sehr wohl eine technische Änderung darstellt, die auch Ziff. 27 im Fahrzeugschein betrifft, halte ich eine Abnahme nach §27 für zweifelhaft.
Ich frag morgen mal meinen TL.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Crow

Beitrag von Crow »

Fremdkörper hat geschrieben:Ich!
Kann man eintregen, muß aber nicht.
E-Nummer hast Du. Damit isses gut.
Genau so hab ich es bei unserem Golf Kombi gemacht.
Nix mit Eintragen. ABE dabei und gut.
Ist auch so durch die HU gekommen.

Greetz,

Andi

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Maggo
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Beitrag von Maggo »

war bei meinem Vater auch so, die Kupplung hat ne E Nr. und der Händler meinte, kann man eintragen lassen, muß aber nicht sein. Tolle Logik....
Aufzündtermine 2006:
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Aufzündtermine 2005:
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23.05.-25.05. Brünn
08.07. Hockenheim
27.08. Hockenheim
08.09. Anneau du Rhin

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Homer
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Beitrag von Homer »

:kratz:
:kratz:
:kratz:
Börni hat geschrieben:Ehrlich gesagt, mir gehen die sonntäglichen Kolonnen von Sicherheits-Bikern mit ihren Tinky-Winky-Attacken auf den Zeiger.

Gast

Beitrag von Gast »

Ja, wie ihr seht habt ihr ein Thema getroffen, wo die Meinungen der Prüfer auseinandergehen, da es nicht klar ausgelegt ist im Gesetz.

Die E-Zeichen sind ja Euro-Geschichten, und der deutsche Staat hat auch noch sein Gesetz das sich teilweise mit den Euro-Gesetzen beisst.
Das Problem das hier auftritt, kenne ich zur Genüge.
Europa kennt keine Änderungsabnahme, die gibt es nur in Deutschland.
Und mit solchen Argumenten wie dem §27 versucht der deutsche Staat solange es geht die Änderungsabnahme aufrecht zu erhalten.

Gruß
Raig

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