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andere Reifengrösse eintragen lassen

Verfasst: 07 Feb 2005 0:02
von Gast
servus,

ich muesste mein vorderreifen saisontauglich machen. da es aber eine schlechte wahl in sachen 110/80 fuer eine 2,5" felge gibt, liebaeugele ich grad mit dem neuen michelin power race soft oder power pilot in 110/70.

nur ich weisz nicht, wie ich das eintragen lassen muss?
reifenhersteller anschreiben, unbedenklichkeitsbescheinigung einholen lassen sofern es eine gibt? und ist die felgen- oder fahrzeugabhaengig?
dann zum tüv?

muss ich dann eine neue abnahme machen lassen oder kann ich denen meinen brief einfach mit der bescheinigung hinlegen?

so ganz tüv konform is naemlich mein mopi grad nicht (durch sturz, verbeulter aber dichter auspuff, drehzahlmesseramaturenverkleidung gerissen, tachonadel abgebrochen, funktioniert aber alles einwandfrei, kann bild einstellen wenn gewuenscht). :cry: :oops:

Verfasst: 07 Feb 2005 10:58
von Tie
Hi!

Du brauchst eine Reifenfreigabe des Motorrad oder Reifenherstellers. Diese solltest immer dabei haben. Diese bezieht sich dann aber nur auf den Reifen selbst. Änderst Du die Größe von Felge und/oder Reifen brauchst Du ein entsprechendes Gutachten über diese bauliche Änderung und dann ist, je nach Gutachtenart, eine Änderungsabnahme oder Einzelabnahme erforderlich!
Viel Spaß!

Tobi

P.S.: So läufts in D! Wie das in CH aussieht kann ich Dir leider nicht sagen!

Verfasst: 07 Feb 2005 12:54
von Gast
hmm,

habe deutsches kennzeichen.
das wuerde heiszen, ich frag beim reifenhersteller an, ob der mir eine unbedenklichkeitsbescheinigung geben kann?
oder muss ich gleich zu honda und nachfragen ob meine importmaschine einen 70er vertraegt?
mit den gutachten gehe ich dann zum tuevler.

lege ich den dann die papiere einfach hin und sage, "eintragen! aber pronto!" :wink: oder muss ich mein moped vorher schoen putzen und herrichten, dass er auch mal ne runde fahren und alles wieder neu abchecken kann?

Verfasst: 07 Feb 2005 13:03
von Harm
Weder noch.
Die Reifenfreigaben kannst dir bei den Reifenherstellern runterladen.
Wenn dein Moped mit draufsteht, brauchst das wohl nichtmal eintragen, es reicht wenn du die Reifenfreigabe mitfuehrst (hat jedenfalls mal n tüvler zu mir gesagt)
S.

Verfasst: 07 Feb 2005 17:01
von Tie
Stimmt! Hab ich ja auch oben gesagt, daß er das Dingens immer dabei haben sollte.

Verfasst: 07 Feb 2005 17:17
von Gast
na reifenfreigabe lese ich hier nur.

ich rede nicht von metzler auf michelin umzusteigen oder auf wen sonst. ich habe keine markenbindung und rede von reifengroesse aendern! von 110/80 auf 110/70 auf einundselben 2,5" felge.

ihr wollt mir doch jetzt verklickern, dass michelin mir sagen muss, dass da geht und ich die ganze zeit das schriftstueck dabei haben darf, wo gesagt steht, dass ich die reifengroesse von 110/80 auf 110/70 auf dieser originalen 2,5" felge aendern kann.
ist das die reifenfreigabe, von der ihr redet? das waer ja schlarafenland!

fremdkoerper zitiert: "Änderst Du die Größe von Felge und/oder Reifen brauchst Du ein entsprechendes Gutachten"
ist das gutachten jetzt die reifenfreigabe oder häää?

nix mehr versteh!

bitte nochmals durchlesen:
habe keine markenbindung, reifenGRÖSSE soll von 110/80 auf 110/70 geaendert werden!

gruss
christian

Verfasst: 07 Feb 2005 17:29
von Tie
Hmpf!

Wenn Du die Größe ändern willst, benötigst Du ein Gutachten für eine Eintragung bzw. Einzelabnahme. Tachoangleichung und Streichung der Originalgrößen nicht unwahrscheinlich!

Meine Meinung:
Bleib dei der Reifengröße, die eingetragen ist und such Dir unter den angebotenen Pellen Deinen Favoriten. Der Aufwand eine ganz andere Größe eingetragen zu bekommen, steht in keinem Verhältnis zu dem von Dir erhofften Ergebnis!

Verfasst: 07 Feb 2005 18:15
von Gast
dankeschoen!

falls ich aber doch das gutachten auftreiben koennte, bekomme ich da nur ein schriebs, womit ich zum tuevler hin gehe und der mir das nachtraegt oder gibt's nen neuen tuev (also inkl. fahrzeugbegutachtung)?
was kostet denn so ein nachtrag bzw. einzelabnahme?

Verfasst: 07 Feb 2005 18:29
von Tie
Wenn Du ein Gutachten bekommst, steht dadrauf was zu machen ist.

ABE/EG-Typ/ECE: Nix zu tun, nur den Wisch immer dabei haben. (Halte ich in diesem Fall für ausgeschlossen!)
§19.3: Änderungsabnahme = Eintragung ca. 35€
§21: Einzelabnahme der Ändereung im Zusammenspiel mit dem techn. Rest des Motorrades oder ggF. des gesammten Fahrzeugs = TÜV neu ab 45€ aufwärts.

Verfasst: 07 Feb 2005 18:34
von Gast
ahaaa,

will der pruefer bei 19.3. die aenderung sehen oder kann ich mit dem auto hinfahren?

(habe verbeulten tacho!)

Verfasst: 07 Feb 2005 18:41
von Tie
Ja selbstverständlich will er die sehen! Oder fährst Du mitm Fahrrad zum TÜV wenn Deine Mühle fällig is?

Verfasst: 07 Feb 2005 18:50
von Gast
mit nem fahrrad nicht.
er soll nur nicht den abgebrochenen tachonadel, und etc. wie oben beschrieben erkennnen. ich komm gut klar damit und kenne die genauigkeit des tachos (echte 50km/h = 63 angezeigt).
und ich weisz eh noch nicht, ob ich das mopi behalten kann (importvorschriften schweiz) oder ne neue suchen muss.

aber erklaer das mal nen pruefer!
isch sach, dat jed nisch!

Verfasst: 08 Feb 2005 0:57
von Tie
Eine Änderungsabnahme ist keine Hauptuntersuchung!
Wenn Du nen Reifen eintragen willst, hat den Prüfer nichts anderes zu interessieren!
Wenn Du zur HU mußt muß ihn alles interessieren!

Verfasst: 08 Feb 2005 6:41
von Gast
ja ehrlisch?

is ja voll geil!

dankeschoen!