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XENON Licht an der ZXR?

Verfasst: 21 Jan 2005 14:12
von Harm
Ist das moeglich?
normal sollts vom TÜV da ja keine Einwaende geben...wegen E-zeichen oder?
Ich frag ja nur mal....
S.

Verfasst: 21 Jan 2005 14:13
von Gast
aaaaaah. Die letzten Tage habt ihr wieder sooo fragen...

Nee geht nicht...ausser Du baust eine automatische weitenregulierung ein, und eine scheinwerferreinigungsanlage.

Gruß
Raig

Verfasst: 21 Jan 2005 14:14
von frederic2001
Muaaah! Kein Thema... :D

Verfasst: 21 Jan 2005 14:16
von Harm
Raigmore hat geschrieben:aaaaaah. Die letzten Tage habt ihr wieder sooo fragen...

Nee geht nicht...ausser Du baust eine automatische weitenregulierung ein, und eine scheinwerferreinigungsanlage.

Gruß
Raig
Wieso, is das da vorschrift?
ich dachte die weitenregulierung gilt nur fuer autos ab baujahr 91 oder sowas....
S.

Verfasst: 21 Jan 2005 14:27
von Gast
Ist alles Vorschrift für Xenon was ich sagte. Automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage.
Und fragt mich bitte nicht warum, ich weiss es nämlich nicht.
Hat halt irgendein schlauer Kopf sich ausgedacht. (Der muss schlauer gewesen sein, als wir.)

Gruß
Raig

Verfasst: 21 Jan 2005 15:39
von Maggo
so ne ZXR mit Scheibenwischern an den Lampen, wäre bestimmt der Brüller....

Verfasst: 21 Jan 2005 15:40
von frederic2001
Bestimmt! Gibt es doch an den alten 7er und E30. Hehe! Nur wo packt man sich den Ausgleichsbehälter hin :?:

Verfasst: 21 Jan 2005 16:04
von Gast
Watn scheiß, oder? Ich frag mich echt, wer sich diese Vorschriften ausdenkt, was soll ne ZXR mit Reinigungsanlage, wenn die Lampen so dreckig sind, dass man nix mehr sieht, ist das visier auch 100% voll! :lol:

Aber, Xenon ist auch ein Störfaktor, finde ich, es sieht zwar geil aus, aber für die andren Fahrer z.B. im Rückspiegel und auf der Gegenfahrbahn ists einfach ne qual! :roll:

Verfasst: 21 Jan 2005 16:08
von Maggo
die Xenonteile müssen wohl ne Reinigungsanlage haben weil sie angeblich blenden sollen wenn sie verschmuzt sind.

Verfasst: 21 Jan 2005 16:16
von x-men72
hihi die blenden immer :evil: :evil: :evil:

Verfasst: 21 Jan 2005 17:21
von Tie
Das stimmt!
Mir wurde gesagt: Autom. Leuchtweitenregulierung, eben weil sie bei einer falschen Einstellung oder auch nur Lastwechselreaktionen, den Gegenverkehr oder Euren Vordermann via Rückspiegel erblinden lässt.
Und das mit der Waschanlage hab ich bei einem BMW-Stützpunkt mal selbst ausprobiert. Wenn die Scheibe so richtig salzverkrustet und verdreckt ist (so wie hier im Augenblick alle Autos aussehen) .... Ihr glaubt nicht, wie die Dinger durch die Streuung blenden! Im direkten Vergleich mit nem gereinigten Scheinwerfer daneben. Ich hab mir auch gedacht, was das wieder fürn Blödsinn is, bis ichs selber gesehen hab.
Auch wenns sich wieder mal nach sesselpubsendem Vollscheißdreckparagraphenmüll anhört - in diesem Fall machts wirklich Sinn!
Vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die am Moped sitzen.
(Schon mal nen Cayenne oder Touareg an der Stoßstange pappen gehabt?)

Verfasst: 21 Jan 2005 18:20
von Gast
Muß doch bestimmt kein Wischer dran sein reicht bestimmt auch bloß ne Sprühanlage und die kleinen Düsen unter den Lampen fallen doch niemeanden weiter auf.

Verfasst: 21 Jan 2005 18:31
von Gast
Speedbiker hat geschrieben:Muß doch bestimmt kein Wischer dran sein reicht bestimmt auch bloß ne Sprühanlage und die kleinen Düsen unter den Lampen fallen doch niemeanden weiter auf.
Genau, das reicht.

Verfasst: 21 Jan 2005 18:49
von Klaus69
Aber autom Leuchtweitenregulierung...

Verfasst: 21 Jan 2005 19:01
von Gast
fragt ja eh keiner
Doch ich!

Verfasst: 21 Jan 2005 19:07
von Tie
hamtaro24 hat geschrieben:also gelinde ausgedrückt würd ich mal auf den tüv "schei%&en".
wenst das einbauen willst ,dann mach es!
fragt ja eh keiner
:D
Ach! Fragen tatsächlich nicht, kein Wort geht mir da über die Lippen!
Du meinst, daß wir so getrübte Pupillen haben, daß wir Xenon nicht von ner H4-Funzel unterscheiden können? Das Erdungskabel wickelst Du Dir ganz unauffällig um den Lenkkopf und das Hochspannungsnetzteil steckste Dir sicher unter die Sitzbank, damit Du auch morgen noch ...
Mal ehrlich, warn Scherz oder? Ich meine, wenn meine österreichischen Kollegen von Euch so eingeschätzt werden ... Ich hatte noch nicht das Vergnügen!

Nur mal ganz ohne Wertung: Wer bei mir mit nem Ebay-Xenon-Selbstbausatz aufkreuzt, bekommt keine erheblichen Mängel, der kann froh sein, wenn ich ihm nicht sofort die Plakette abbkratze und ihm zeige wo die nächste Bushaltestelle is! (Is mein Ernst!)
Bitte streicht doch dieses Thema endlich aus Euren Köpfen! Machbar is alles! Aber Ihr solltet dabei berücksichtigen, daß Ihr bei Xenon mit 25.000 Volt rumspielt! Sowas WILL ich garnicht am Motorrad!

Verfasst: 10 Feb 2005 0:11
von Kawagpzler
Man muß das Xenon ja nicht im Abblendlicht einbauen, man kann es ja auch ins Fernlicht einbauen, habe einen Lupo GTI und der hat BI-Xenon, das heißt der verstellt den Reflektor(Kippt nach oben oder unten).Ist voll genial Xenon am Fernlicht. Das sieht man dann wenigstens nicht gleich :lol:

Verfasst: 10 Feb 2005 7:33
von Jan
allein schon wenn man die scheinwerferreinigungsanlage aufm mopped benutzt :roll: ich ärgere mich immer wenn autos vor mir die scheibenwaschanlage benutzen.das ist echt fies :)

gruß

Jan

Verfasst: 10 Feb 2005 12:43
von Harm
war ja auch nur ne idee....regt euch doch nich auf :)

und...nix gegen 25 kv.....tobi...sonst schalt ich dir deine zuendanlage ab :)
das is naemlich auch nicht viel weniger spannung 8)

das mit der leuchtweitenregulierung hab ich nich gewusst....na und fragen kann man ja mal :)
Und ne....so blind is keiner, dass er ne xenonlampe nicht erkennt wenn er reinkuckt.
Meine Denkweise war einfach so: e zeichen, also zulaessig, also dranbauen ohne stress... :)
S.

Verfasst: 10 Feb 2005 16:21
von Tie
Harm, meine Aussage war auch in keinster Weise böse gemeint und aufgeregt hab ich mich eigentlich auch nicht. :wink: (Kommt scheinbar häufiger vor, daß wenn ich meine Meinung unterstreiche, jeder denkt ich würde mich aufregen! Wozu ist denn ein Forum da?)

Also, ich sehe die Sache zwangsläufig auch durch die DEKRA-grüne Brille.
Was hier allerdings gerne vergessen wird: eine EG-Typ-Genehmigung ist noch kein Freischein! Blinker mit dem berühmt-berüchtigten "E" drauf sind einzelne Baueinheiten, die (fast) beliebig verbastelt werden dürfen. Es gibt aber auch "E"-geprüfte Teile, die Fahrzeug-spezifisch sind - z.B.: Auspuffanlagen.

Wenn wir unsere Knalltüten tauschen (wenn das geht), fahren wir beide mit erloschener BE, obwohl beide ne E-Nummer haben! :shock:
Ganz genau weiß auch ich nicht mehr wo da die Grenzen liegen, wann das geprüfte Teil beliebig und wann spezifisch verbaut werden darf.
Bei Xenon geht das ganze ja weit über den geprüften Reflektor (nur diese Nummer kann man lesen) hinaus! Es handelt sich ja um die gesamte Anlage - also quasi um eine Baugruppe und nicht nur einem Bauteil! Theoretisch gibt es sicherlich die Möglichkeit sowas auch am Motorrad zu haben. Allerdings nur unter den geltenden, oben angeführten Bauvorschriften.

Mann kann das sicherlich auch ohne offiziellen Segen machen, womit sich ja hier auch an einigen Stellen beweihräuchert worden ist.
ABER: Es fällt bei der HU nunmal auf, da wir die komplette Beleuchtung checken müssen. Und die Konsequenz wird jedem Bastler klar sein, wenn er sein "Werk" (oder wie immer man diesen Pfusch auch nennen mag, denn etwas anderes kann es kaum sein) vollendet und bei der HU vorführen will.
Nichts für ungut Jungs! Aber ich weiß nunmal welche Risiken dahinterstehen und wie mein Berufsstand damit umzugehen hat. Ich kann Euch nur wärmstens davon abraten! Spart Euch die Arbeit und das Geld für andere Spielsachen auf. Aber Xenon ...
Wieso wohl bietet kein einziger Hersteller sowas an? Nichtmal BMW als "Xenon-Pionier" und "Technologie-Spielzeug-Guru" verbaut sowas. Wenn das so ohne Probleme machbar wäre, gäbe es das sicherlich schon einige Zeit.
Aber ne SW-Reinigungsanlage mit Mund-Duschen-Effekt ...
Wie gesagt, ich will das Zeug erst garnicht! Aber das ist meine Meinung!

Ach ja!
und...nix gegen 25 kv.....tobi...sonst schalt ich dir deine zuendanlage ab
das is nämlich auch nicht viel weniger spannung
Falsch! Die ist fast doppelt so hoch! Allerdings mit einer viel geringeren Ampere-Zahl! Jedes Piezo-Feuerzeug bringt satte 50 kV - aber eben in einer sehr niedrigen Dosis (iregendwas im mA-Bereich). Aber bei einigen (ganzen) Amperes Startstrom und das bei 25 kV ...
Wenns da mal nen Kurzen geben sollte wirds wirklich hell - aber nicht lange! :wink:

Ich schau nochmal nach. Irgendwo müsste ich noch Unterlagen haben, nicht daß ich Euch hier den totalen Quatsch erzähle!

Verfasst: 07 Sep 2005 6:06
von hagenf
bimbos fighter, der hat sowas schon mal verbaut, frag den doch mal

Verfasst: 07 Sep 2005 7:41
von Gast
Ich denke, mit ZX7R-Front und Scheinwerfern ist zumindest der Einbau des Brenners in den DE-Abblendscheinwerfer kein Thema.
Bei den ollen H4 Funzeln der ZXR wirds schwierig, da müsste ein Freiflächenbrenner genommen werden, wie ihn Mercedes in den älteren E-Klasse Modellen verbaut hat.

Soviel zur mechanischen Ausführung.

Elektrisch muss das Steuergerät irgendwo hin...die 25kV würden mich da genauso wenig stören, wie an meinem Auto.

Zur Reinigung würde ich Scheibenwaschdüsen verwenden.
Behälter mit Pumpe z. B. am rechten Getriebedeckel befestigen.

Bleibt also nur noch das Problem der Höhenregulierung.
Die müsste nämlich verdammt sensibel und sehr oft ansprechen können, da sie ja bei jedem Lastwechsel, sprich Beschleunigen, den Brennerstrahl "am Boden" halten muss.

Wenn da jemand ein System hätte, ich würde es mir einbauen und versuchen nen Eintrag zu bekommen.
Allerdings dürfte es eben genau daran scheitern, die Höhenregulierung hin zu bekommen.


Sooo, und nudn noch ne ganz spezielle Frage an unsere TÜV-Experten:
Mein Kollege hat nen 3er Ford Capri mit schwarzen Scheinwerfern vom 3er BMW E30, natürlich mit Xenonbrennern.
Das Fahrzeug wird mit roter Nummer betrieben.
Nix Reinigungsanlage und Höhenverstellung...
Und das ist trotzdem legal?
Angeblich hat er im Internet irgendwas gefunden, das die Reinigungsanlage nicht zwingend nötig sei?

Verfasst: 07 Sep 2005 8:58
von Gast
Nix Reinigungsanlage und Höhenverstellung...
Und das ist trotzdem legal?
Nein.

Gruß
Raig

Verfasst: 07 Sep 2005 10:19
von Tie
NEIN!

Und die Ausnahmen, die er im Internet gefunden hat (Alte Audi A8 und S-Klasse), haben zum Winkel-Ausgleich eine Niveau-Regulierung an der Hinterachse, was am Motorrad sicherlich besonders toll wäre, oder?.

Verfasst: 07 Sep 2005 13:07
von Gast
Hmmm, und was passiert wenn sie den mal anhalten?
TÜV interessiert ihn ja nicht wg. der 07er Nummer.