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Geräuschpegelmessung, Nahfeld.

Verfasst: 03 Nov 2004 18:30
von Gast
Geräuschpegelmessung nach Rili97/24EG, Messmethode (P) = Nahfeldmessung = polizeiliche Messung:

Mikrofonstellung:
Gemessen wird mit zum Auspuffaustritt in gleicher Höhe, aber mindestens 0,2m über dem Boden, 0,5m entfernt in einem Winkel von 45°. Der Abstand zu den Bordsteinkanten oder ähnlichen (kleinen) Hindernissen muss mindestens 1m betragen. Bei mehreren Auspufföffnungen mit Mittenabstand kleiner als 0,3m Mikrofon der Mündung zuordnen, die dem Kraftradumriss am nächsten liegt. Bei mehreren Auspufföffnungen mit Mittenabstand größer als0,3m erfolgen getrennte Messungen für jede Öffnung. Der Größte Wert ist dann entscheidend.

Messdrehzahl:
Messdrehzahl: ½ der Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl > 5000min-1
Messdrehzahl: ¾ der Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl < 5000min-1

Ist die Messdrehzahl erreicht muss sie kurz gehalten werden, und die Gasdrossel anschließend schnell in Leerlaufstellung zurückgeführt werden.

An jedem Messpunkt mindestens 3 Messungen, Messwerte sind auf ganze dB auf / bzw abzurunden. Messwerte sind nur gültig, wenn 3 aufeinander folgende Messungen um nicht mehr als 2dB(A) abweichen.
Störgeräusche müssen mindestens 10dB(A) unter dem zu messenden Geräuschpegel liegen.

Messergebnis:
Größter Wert, auch wenn dieser erst bei Gaswegnahme erreicht wird.
Messtoleranz: insgesamt 5dB(A); 3 Verschleiß + 2 Messgerätetoleranz

Übers Gelände:
Die Messung muss auf einer ebenen Fläche, die mit hartem, straßenähnlichem Material überzogen ist, stattfinden. Abmessungen des Messbereiches ergeben sich aus einem Rechteck, dessen Seiten mindestens 3m von den Fahrzeugumrissen entfernt sind, und in dem sich keine nennenswerten Hindernisse wie andere Personen befinden.
Ein Umweg von mehr als (ich glaub 5km sinds, aber das les ich nach und editiers dann rein) zur Messstelle gilt als nicht zumutbar.

In dieser Messmethode, die zur Überprüfung des Referenzwertes (offizielles Standgeräusch) ist, werden sehr oft Fehler gemacht. Die häufigsten sind Personen im Messbereich, Bordsteinkanten usw.
Im Falle einer zweifelhaften Messung sollte man ein paar Bilder schießen (ja nicht sagen zu was die sind!,) und anschließend die Messung für nichtig erklären lassen, bzw. anfechten.
(Natürlich erst, wenn man das Schaf im trockenen hat, bzw. das Mopi in der Garage mit orig endtopf)

Ich hoffe, das war informativ, falls ihr Fragen dazu habt, macht n Thread auf.

Gruß
Raigmore

Re: Geräuschpegelmessung, Nahfeld.

Verfasst: 27 Jan 2012 11:28
von Tie
Erfahrungsbericht eines Ordnungshüters:

http://www.umweltbundesamt.de/laermprob ... echner.pdf