HU bei abgemeldetem Moped

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
ShortZX

Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von ShortZX »

Na die XJ ist ja nicht so unbequem.
Bei mir ist es aber nicht tüv nord sondern süd.

Ich werd einfach mal fragen wie es so aussieht bei dennen.

Gruß

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Tie
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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von Tie »

Dann poste bitte die Antwort! Nur damit ich weiß was ich seit 10 Jahren falsch weitergegeben habe ...
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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ShortZX

Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von ShortZX »

Tie hat geschrieben:Dann poste bitte die Antwort! Nur damit ich weiß was ich seit 10 Jahren falsch weitergegeben habe ...

Ok. Werd ich machen.

Aber mach doch einfach weiter so :)

Is für alle unproblematischer.

Gruß

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Tie
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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von Tie »

Ihr habt mich nicht verstanden!
Mir wächst gerade ganz langsam 'n Hals, daß diese banale Thematik derart breitgetreten wird!

Abgemeldete Fahrzeuge benötigen zur Erteilung der HU doch kein entwertetes/altes/falsches Kennzeichen!
Ausnahme: Direkte Anfahrt mit dem Fahrzeug zur HU bzw. Zulassung!

Was macht denn ein Gebrauchtwagen-Händler? Der würde ja permanent Amoklaufen!
Nehmt die von mir angegebenen Vorgehensweisen bitte einfach hin und hört auf da noch Wenns und Abers einzubauen!

400m? :kratz:
Schieb Dein Alteisen zum TÜV, prüfen lassen, mit Prüfbericht, Versicherungs-Code und Fzg.-Papieren ab zur ZuLaSt, Kennzeichen anschrauben und gut is!
Alles andere ist Verkomplizierung von ganz normalen Abläufen!

Und jetzt sollte es gut sein!

...GRUMMEL...!!!

( :wink: )
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Harm
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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von Harm »

Korrekt.
Ehrlich gesagt versteh ich die Frage nichtmal wirklich.
Das leuchtet doch jedem ein.
Und Tobi hat Recht, klar kann man ein Fahrzeug ohne Kennzeichen pruefen lassen.
Hab ich selbst schon mehrfach durch....meine H hatte nichtmal nen Brief.
Und ich hab dennoch ne HU gekriegt (allerdings aufm Haenger zum Blaukittel)
Glaubt halt einfach mal was :)
S.
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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von ShortZX »

So zum Abschluss.

Bin grade am Heimweg bei der Prüfstelle vorbei.
Und der durchausfreundliche Prüfer sagte zu mir:
Ja ich brauche ein kennzeichen ohne geht es nicht.
Hab ihn dann darauf hingewießen das ich aber keines habe.
Er sagte mir dann: das ich zur Zulassung gehen solle.
Die zulassung einleiten soll mir ein Kennzeichen geben lassen.
Evb brauche ich natürlich auch.
Und dann kann er mir eine HU machen,
dannach wieder zur Zulassung und fertig machen.
Das gilt für Schwabach (dort steht das Motorrad) bei mir in Fürth kann es wieder ganz anders aussehen.
Macht anscheinend jeder wie er will.

Gruß. :)

Und closed!

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Tie
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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von Tie »

Der Sache werde ich nachgehen!

Nur um Euch nicht auf den Kopp zu tuppen: Das was ich hier lese, höre ich zum ersten Mal!
Im ach so korrekt-verfluchten Süden ist die Welt dahingehend jedenfalls noch in Ordnung!

Erst ein Kennzeichen beantragen und dann zur HU, um dann wieder zur ZuLaSt zu müssen, weil ein Fahrzeug abgemeldet ist und diesem zwangsläufig noch kein KZ zugeordnet wurde?!?!?!

Deutschland, Quo vadis?!?!?!
Ich hak bei der GTÜ mal nach!

Witzig finde ich nur, daß diese Neuerung überwiegend seitens der KÜS durchgezogen wird...
Ich gebe bescheid...
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Tie
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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von Tie »

So, ich habe heute mit der Technischen Leitung der GTÜ gesprochen und den Kollegen von Euren Erlebnissen berichtet: Gelächter in der Leitung!
Dennoch gibt/gab es für mich ein kleines Wissens-Upgrade, das jedoch für Prüfer, wie mich, bzw. für deren Tätigkeit VÖLLIG IRRELEVANT IST!

Ich zitiere mich mal von oben und vervollständige:
Alte Papiere und Kennzeichen vorhanden:
1.: Versicherung anrufen und Versicherungscode anfordern
2.: Bei der ZuLaSt nachfragen, ob das alte Kennzeichen noch frei ist und nicht zwischenzeitig vergeben wurde!
3.a.: Kennzeichen noch nicht vergeben/frei: Mit alten Kennzeichen zur HU - egal wo oder bei wem, aber auf DIREKTEN WEGEN!!!
3.b.: Kennzeichen vergeben: Anhänger-/Transporterpflicht
4. Mit Prüfbericht direkt zur ZuLaSt weiterfahren und zulassen
5a.: Kennzeichen aktuell nicht vergeben und gleicher Landkreis - Kennzeichen abbauen und Plaketieren lassen
5b.: Kennzeichen vergeben - neues Kennzeichen und neue Papiere anfertigen lassen, dann bepappen und montieren.
6. Spaß haben und Abends brav zum Kacken gehen. :clown: :prost:
ABER: Keine der oben genannten Situationen zwingen einen Prüfer dazu - egal welcher ÜO er angehört - Euch vom Hof zu jagen! Das ist nicht der rechtliche Spielplatz eines Prüfers!!!
Zum Prüfen brauchen wir das Moped und gültige Fzg.-Papiere - MEHR NICHT!!!
Wie der Krempel zu uns kommt, ist uns für die Ausführung einer HU völlig Schnuppe!
Wir kleben lediglich keine Plaketten auf die Kennzeichen abgemeldeter Fahrzeuge. Das ist Aufgabe der ZuLaSt nach Wiedererteilung der BE bzw. dem Ausstellen gültiger/aktuallisierter Papiere und einem Kennzeichen.

Wer es genau wissen will: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

Die KÜS tanzt immer etwas aus der Reihe, weil sie nicht mehr Mitglied der QM-Allianz der ÜOs ist!
Die kochen also stellenweise ihr eigenes Süppchen und haben somit vielleicht auf sie beschränkte Arbeitsvorgaben. Eine gesetzliche Grundlage für den von Euch geschilderten Mist, gibt es nicht!
Vereinfacht gesagt: Grundsätzlich sind die zuvor von mir mehrfach gemachten Angaben zur Erlangung einer HU zur Wiederzulassung korrekt!

Ich darf hier ja nicht öffentlich Empfehlungen geben: Aber ICH würde mich daher für einen Besuch bei einer ÜO entscheiden, die es nicht komplizierter macht, als es vor dem Gesetzeshintergrund sein muß!
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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von Turtle »

@Tie
So kenne ich das auch. Alles andere hätte mich schwer überrascht.
Einiges, was ich hier gelesen habe, ist für mich nicht zu glauben...

@all
So einen Mann wie Tie in einem Mopedforum zu haben... besser geht nicht!

Danke Tie
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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von Börni »

Tie hat geschrieben:Eine gesetzliche Grundlage für den von Euch geschilderten Mist, gibt es nicht!
Das ist wohl so. Doch leider änderte es nichts an der Situation, zumal ich mit dem Herren minutenlang diskutiert habe. Und wenn ich Zumba getänzt hätte, er wollte die Prüfung nicht ohne zuvor zugeteiltem AKz machen. An den Füßen hochziehen und ihm den Prüfbericht aus den Taschen schütteln kann man schlecht (obwohl dazu schon Lust gehabt hätte).

@Turtel

Wir denken uns das mit Sicherheit nicht aus!

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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von Turtle »

Börni hat geschrieben: @Turtel

Wir denken uns das mit Sicherheit nicht aus!
Glaub ich.... aber ein paar Dinge sind für mich so unglaublich.... naja...

Hätte ich sowas mal erlebt, hätte ich ein Fass aufgemacht...nur so aus Bock :lol: ....und wäre dann zur nächsten Bude.

Eigentlich sollte man solche Prüfer melden.... gibt doch bestimmt (wir sind ja in Germany) irgendwo eine Stelle. Auch ein Prüfer kann und darf sich nicht über Gesetze stellen. Ob er nach Ärger aber noch nett zu Dir ist.... :lol:
:prost:
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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von Börni »

Ich denke, an den Prüfern direkt liegt es nicht immer und unbedingt. Solche Verfahrensweisen werden meist in den Teppichetagen beschlossen und nach unten weiter gereicht, ist ja woanders auch so. Der Prüfer in meinem Fall sagte mir, er dürfe nicht ohne AKz prüfen, da er sonst Stress mit Vorgesetzten bekommen würde, wenn es zu einem Schadensfall käme. Aber egal, die Hauptfrage des TE sollte ja beantwortet sein. :wink:

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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von AndyG »

Hab ich grade gestern hinter mir!
Abgemeldetes Auto ohne Kennzeichen zur Tanke geschleppt.
Dort TÜV gemacht, mit dem Prüfbericht zur Zulassungstelle Schilder und Stempel geholt.
Zur Tanke, angeschraubt und Sohnemann hat jetzt Spass :)

Was ich im Nachhinnein gehört habe, ich hätte für das abschleppen nen Klasse 2 Führerschein gebraucht.
Abgemeldetes Auto, kann aus eigener Kraft bewegt werden daher kein Notfall => Klasse 2 Führerschein => bescheuert!
Schönen Gruß
Andy

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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von Börni »

Und nicht nur das. Es ist dann nämlich kein Abschleppen im Sinne des Nothilfegedankens, sondern ein "Schleppvorgang". Das ist eine Form der Sondernutzung und bedarf der behördlichen Genehmigung. Aber erstens kann man sich hierzulande auch zu Tode verwalten und immernoch gilt, wo kein Kläge, da kein Richter. :wink:

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Tie
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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von Tie »

Dann ist das jetzt hoffentlich ein für alle Mal geklärt!

Wenn keine weiteren Schmerzen mehr anliegen, mach ich diese Hütte morgen zu und setze es in die TÜV-FAQs.

@ Turtle: Danke!
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Re: Zulassung ohne HU?

Beitrag von ShortZX »

Danke @Tie, somit sollte jetzt alles kla sein und zum nachlesen gibt es auch was :)

Gruß

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