Untersuchungspunkte der HU nach §29 StVZO

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

Untersuchungspunkte der HU nach §29 StVZO

Beitrag von Gast »

Hier mal eine Liste der „Muss-Prüfpunkte“ bei einer HU. Vielleicht hilft das hier vielen weiter und klärt vielleicht ein paar Fragen auf, bevor sie entstehen.

StVZO hat geschrieben:Die Entscheidung über den Umfang der Hauptuntersuchung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss die Hauptuntersuchung mindestens die unter 4.1 bis 4.10 vorgeschriebenen Pflichtuntersuchungen umfassen
Wie die StVZO schon sagt, sind folgende Punkte „muss“ Punkte für jeden Prüfer, und welcher Prüfer hiervon was weglässt, handelt Gesetzeswidrig.
(Wie jeder Prüfer prüft, und wie insbesondere ich prüfe, ist mein Bier, und wird hier nicht zur Debatte gestellt!!!
Heisst im Klartext für euch: Das sind Muß-Punkte, die der Gesetzgeber vorschreibt, und ich will hier keine Diskussionen über Sinn und Unsinn lesen.)

Das Fahrzeug ist hinsichtlich des Zustandes, der Funktion, der Ausführung und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme und, sofern Anlaß dazu besteht, auf Vorschriftsmäßigkeit zu untersuchen.

Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch auf Beschädigung, Korrosion, Alterung, übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel, sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung, Freigängigkeit und Leichtgängigkeit zu erfolgen.

Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.

Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch auf eine vorgegebene Gestaltung, eine vorgegebene Anbringung/Anzahl, eine vorgegebene Schaltung, eine erforderliche Kennzeichnung zu erfolgen.

Die Untersuchung der Wirkung hat grundsätzlich messtechnisch auf Einhalten bzw. Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten zu erfolgen; sie beinhaltet auch Rechenvorgänge.

So, Pflichtuntersuchungen am Kraftrad sind:

Bremsanlage:
Wirkung, Ausführung, Gleichmäßigkeit, Abstufbarkeit, Löseverhalten, Dichtheit, Betätigungseinrichtungen, Kontroll -und Warneinrichtungen, Verschleißzustand.

Lenkanlage:
Wirkung, Betätigungseinrichtungen, Übertragungseinrichtungen.
(Lenkkopflager, Lenkanschläge, Lenkstange bzw. Stummel)

Sichtverhältnisse:
Zustand, Funktion und Ausführung.
(Scheiben, Rückspiegel)

Lichttechnische Einrichtungen (Aktive wie Passive):
Ausführung, Zustand, Wirkung, Anzahl, Einstellung.
(Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler bzw. Retroreflektierende Einrichtungen.)

Teile der elektrischen Anlage:
Zustand, Wirkung, Auffälligkeiten.
(Batterie, Leitungen, Kontroll- und Warneinrichtungen)

Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen.Zustand, Wirkung, Ausführung, Zulässigkeit.
(Achsen, Aufhängung, Federn/Stoßdämpfer, Räder, Reifen, Verschleißzustand)

Fahrgestell/Rahmen und daran befestigte Teile:
Zustand, Ausführung.
(Rahmen, Aufbau, Stützeinrichtungen, Verkleidung)

Umweltbelastung:
Auffälligkeiten, Ausführung, Geräuschentwicklung, Zustand.
(Auspuffanlage, Motor)

Sonstige Einrichtungen:
Elektromagnetische Verträglichkeit (Zündanlage, andere elektrische und elektronische Einrichtungen)
Verlust von Flüssigkeiten
Sitzplätze (Anzahl – Übereinstimmung)
Festhalteeinrichtungen für Sozi
Geschwindigkeitsmessgerät (Ausführung, Zulässigkeit)

Identifizierung des KFZ:
Ausführung, Wirkung.
(Fabrikschild, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Amtliches Kennzeichen)


So, das sind alle Muß-Prüfpunkte, damit ist das ganze Moped abgedeckt.
Weitere Prüfpunkte bzw. Ergänzungsuntersuchungen ergeben sich aus Auffälligkeiten und sind demnach wiederrum Pflicht.
(Beispiel Kettensatz-Verschleiß, Radabdeckung)

Gruß
Raig

Da hat jemand mal was Interessantes von den Blauen gefunden:
NEUER LINK DANK MARTL: --> http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... g/motorrad motorrad

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Tie
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Re: Untersuchungspunkte der HU nach §29 StVZO

Beitrag von Tie »

Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

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