endtopf

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
Antworten
Catweazle

Re: endtopf

Beitrag von Catweazle »

na wenn die Nummer KHI 216 is dann isses ein Original Topf oder die nummer is nachträglich in den Zubehörtopf gekloppt worden und dann isses Urkundenfälschung :wink:

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7113
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Re: endtopf

Beitrag von Tie »

Genau!

Ne "ABE-Nr." beginnt immer mit "KBA XXXXX" und ne EG-Typnummer mit "EXX-XXXX".
Wenn das Ding weder das eine, noch das andere hat und definitiv kein Originaler ist, kannste den getrost in die Ecke legen und Dich nach was Anderem (Zulässigem) umsehen!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

biker4biker

Re: endtopf

Beitrag von biker4biker »

dem ist nichts hinzuzufügen... außer vielleicht das bilder hier helfen könnten den topf zu identifizieren ;)

Metalhead77

Re: endtopf

Beitrag von Metalhead77 »

Nur am rande bemerkt :
Die Nummer die du angegeben hast gehört zum Kawa original H-Schalldämpfer....

Wie gesagt,Bilder wären hilfreich....

Kawabuny

Re: endtopf

Beitrag von Kawabuny »

Ich muss Tie mit den Nummern voll Recht geben,

aber wenn das mit der ABE nicht klappt dann trägt ein Prüfer normalerweiße per Einzelgutachten den Endtopf mit der darauf eingpressten Nummer ein. Vorausgesetzt der Entopf wurde schon mal auf so einer Maschine verbaut. Findest du darüber etwas im Netz, dürfte das denk ich kein Problem sein. Evtl hat der Tüv auch darüber Informationen (war bei meinem Auto mit den Zender Felgen auch ein heiden Problem, aber es hat auch irgendwie geklappt :wink: )

Mfg

JeeDee41

Re: endtopf

Beitrag von JeeDee41 »

Hi,
ist zwar schon etwas älter der Beitrag, aber wichtig ist noch das erst ab EZ.01.01.1994 bei einem Austauschschalldämpfer eine E-Nummer Pflicht ist.

Bis EZ 01.01.1989 kannst Du alles anbauen was Dir gefällt, muss nur die db Begrenzung die bei Dir eingetragen ist erfüllen, ( + 5db Toleranz)

(Anmerkung: 10 db mehr entspricht ungefähr einer Verdoppelung der Lautstärke)

Kann also auch ein esd mit e-nummer sein, der nicht für Dein Bike ist.

EZ nach 01.01.89 muss zusätzlich Abgasnormen erfüllen, Austausch ESD mit e-nummer erst ab EZ 94 Pflicht.

(Anmerkung: Wenn e-nummer bei Bike ab EZ 94, dann m u s s diese auch für das Bike homologiert sein(KBA Nummer)

Noch eine Anmerkung, es gibt ein paar ganz schlaue, die haben durch Beziehungen sich z.b. 105 db Standgeräusch eintragen lassen :stupid:

Bringt bei einer Kontrolle gar nix, denn bei 105 db Standgeräusch kannst Du NIEMALS die gesetzlich vorgeschriebenen( und NICHT veränderbaren) Phonzahlen beim Fahrgeräusch erfüllen, da ist eine Fahrt zum Tüv zwecks Fahrgeräuschprüfung garantiert, und die kostet.

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7113
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Re: endtopf

Beitrag von Tie »

Das stimmt nur in Teilbereichen!
Die Sache hat dann nämlich den Haken, daß dann ein "Nicht-Original-Topf" ohne E-Nr. eingetragen sein muß, egal wie HU-konform er theoretisch auch sein mag!
Mit Anbauen nach Lust und Laune... Das wäre schön!
Und eine E-Nummer ist KEINE KBA-Nummer (EU und national)!!!
Theoretisch muß die E-Nummer auch zum Bike passen. Praktisch ist es aber im Zuge der HU oder einer Streckenkontrolle nicht nachprüfbar - abgesehen davon, daß E-Dämpfer meistens für eine halbe Flotte an Bikes homologiert wurden.
Daher kann man sich (fast) reinsten Gewissens auch nen Honda oder Suzuki-Dämpfer anbauen, solange die Geräusch-Eckdaten des Bikes eingehalten werden. Im Alltag wird man nie in Schwierigkeiten geraten!

Ich weiß nicht wie oft ich diese Antwort schon gegeben habe... :hammer:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Metalhead77

Re: endtopf

Beitrag von Metalhead77 »

Bin zwar erst ein Jahr dabei,hab Tie aber schon zig mal damit genervt
und die Antwort bestimmt auch schon 20 mal gelesen..... :prost:

Bevor ich mir ne andere Tüte dranbaue die illegal ist,bastel ich lieber nen Race um und mach ne Einzelabnahme.
Besser ist das :idea:

JeeDee41

Re: endtopf

Beitrag von JeeDee41 »

Tie hat geschrieben:Das stimmt nur in Teilbereichen!
Die Sache hat dann nämlich den Haken, daß dann ein "Nicht-Original-Topf" ohne E-Nr. eingetragen sein muß, egal wie HU-konform er theoretisch auch sein mag!
Mit Anbauen nach Lust und Laune... Das wäre schön!
Und eine E-Nummer ist KEINE KBA-Nummer (EU und national)!!!
Theoretisch muß die E-Nummer auch zum Bike passen. Praktisch ist es aber im Zuge der HU oder einer Streckenkontrolle nicht nachprüfbar - abgesehen davon, daß E-Dämpfer meistens für eine halbe Flotte an Bikes homologiert wurden.
Daher kann man sich (fast) reinsten Gewissens auch nen Honda oder Suzuki-Dämpfer anbauen, solange die Geräusch-Eckdaten des Bikes eingehalten werden. Im Alltag wird man nie in Schwierigkeiten geraten!

Ich weiß nicht wie oft ich diese Antwort schon gegeben habe... :hammer:
Hi Tie,
dass Du diese Antwort schon oft gegeben hast ist mir schon klar, nur liest nicht jeder alle 1000+ Beiträge durch nachdem er die Suche bemüht hat. Ich hab mich vielleicht etwas schlecht ausgedrückt, das alle AustauschESD eingetragen werden müsssen ist klar,davon ging ich mal aus dass es jeder weiß. Mit anbauen nach Lust war gemeint, bis EZ:01.01.1989 KANN ich ab Krümmer anbauen was ich will(unter Beachtung der Lärmwerte, aber ohne Abgasuntersuchung oder teure Fahrgeräuschmessung),mit oder ohne e-nummer,Eigenbau,Honda ESD auf Kawa etc., dann mit evtl.vorhandener Bezeichnung auf esd eintragen lassen. Wenn nix draufsteht kann ich selber mit Schlagzahlen eine Nr. einprägen und diese eintragen lassen.(Korrigiere mich bitte wenn falsch, hab ich aber selbst schon gemacht)
" Zitat TÜv Nord:Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Krafträder zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden. Zitat Ende"
Mir ging es darum , das der Threadersteller weiss, da er ja eine H2 hat( denke EZ vor 94), das er nicht unbedingt nach einem ESD mit e-nummer schauen muss. Wobei ich mich sowieso Frage, warum er beim TÜV Probleme hat mit einem scheinbar original ESD von Kawa (KHI K 216) . Wenn ich mit meiner 89 H1 und Remus ESD mit e-Nr. zum TÜV fahre, klar muss die eingetragen sein/oder werden, da ja nicht Original. Sieht ja jeder Prüfer gleich, da ja NICHT KHI K xXx draufsteht sondern eine blöde e-Nr und Remus.
Und versprochen, war mein letzter Beitrag in der TÜV Ecke, will ja niemanden langweilen. :hammer:

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7113
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Re: endtopf

Beitrag von Tie »

Ich habe meine Antwort jetzt mehrfach durchgelesen und konnte keinen Anlaß finden, der Dir das Gefühl hätte geben können, angepisst sein zu müssen! Aber nun gut. Der Klassiker mit Lesen und Interpretieren ...
...dass Du diese Antwort schon oft gegeben hast ist mir schon klar, nur liest nicht jeder alle 1000+ Beiträge durch nachdem er die Suche bemüht hat.
Und wieso nicht, wenn Du schon erkannt hast, wie tot dieses Thema bereits diskutiert wurde? Wieviele Antworten zum Thema soll ich denn noch schreiben?
Mit anbauen nach Lust war gemeint, bis EZ:01.01.1989 KANN ich ab Krümmer anbauen was ich will(unter Beachtung der Lärmwerte, aber ohne Abgasuntersuchung oder teure Fahrgeräuschmessung),mit oder ohne e-nummer,Eigenbau,Honda ESD auf Kawa etc., dann mit evtl.vorhandener Bezeichnung auf esd eintragen lassen.
Eine Begutachtung eines Eigenbaus oder eines angebauten Fremdfabrikats (ohne E-Nr.) fällt in den Bereich der Einzelabnahme nach §21. Der Umfang dieser Untersuchung liegt im Ermessen des befugten Prüfers (aaSoP). Er alleine entscheidet darüber ob eine Fahrgeräuschmessung erforderlich ist oder nicht! Die gesetzlich gültigen Grenzwerte sind die der Erstzulassung. Werden diese sofort erkennbar (hörbar) eingehalten, wäre eine zusätzliche Geräuschmessung unnötig und unverhältnismäßig!
Eine Leistungsmessung bzw. ein Abgasgutachten wären ebenfalls nur dann erforderlich, wenn eine erhebliche Veränderung bzw. Verschlechterung zu erwarten wäre. Der Prüfer entscheidet!

Die zur HU zugehörige Abgasuntersuchung (CO-Messung) ist baujahrbedingt eh ab EZ '89 Vorschrift. Und wenn die als Grenzwert angegebenen 4,5% CO geknackt werden, kann es sich eigentlich nur um ein Milwaukee-Eisenschwein mit Schweröl im Tank handeln! Ein Motorrad das normal gepflegt und gewartet wird, kann in der Praxis diesen Grenzwert kaum erreichen - zumindest auf garkeinen Fall wegen einer Änderung an der Abgasanlage!
Wenn nix draufsteht kann ich selber mit Schlagzahlen eine Nr. einprägen und diese eintragen lassen.(Korrigiere mich bitte wenn falsch, hab ich aber selbst schon gemacht)
Das würde ich tunlichst lassen! Prüfzeichen jeder Art haben Urkundenstatus! Und nur der ausführende Prüfer hat die Möglichkeit sicherzustellen, daß keine "Kennzeichnung" doppelt ausgestellt wird! Die mir bekannten, nachträglich eingeschlagenen Prüfzeichen beginnen alle mit TPXXXXXX. Wenn das bei Dir schonmal akzeptiert wurde, würde ich nicht damit rechnen, daß es immer so ist!
" Zitat TÜv Nord:Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Krafträder zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden. Zitat Ende"
Logisch, da damals die EG-Typverordnung in Kraft getreten ist! Die nationale Fahrzeug-ABE wurde durch europaweitgültige EG-Zulassungen - mit den bekannten E-Nummern - abgelöst. Gleiches gilt für Austausch-Schalldämpfer. Wobei ich dachte, daß auch weiterhin Eigenbauten oder Anlagen ohne E-Nr. per Vollabnahme eintragbar wären.
Mir ging es darum , das der Threadersteller weiss, da er ja eine H2 hat( denke EZ vor 94), das er nicht unbedingt nach einem ESD mit e-nummer schauen muss. Wobei ich mich sowieso Frage, warum er beim TÜV Probleme hat mit einem scheinbar original ESD von Kawa (KHI K 216) .
1. gibt es "Kollegen" die nicht unbedingt motorradinteressiert sind und durch Kompetenz glänzen.
2. Gerade die Schalldämpfer der H fallen verschleißbedingt dadurch auf sogar höchstillegale Race-Anlagen zu übertönen! (Auch zu diesem stets wiederkehrenden Problem gäbe die Suche mehr Themen frei, als Du sicher lesen willst!)
H's sind einfach (geile) Brüllböcke! (So sehs ich zumindest! Ein unbelasteter Prüfer siehts bewiesener Weise oft anders! Und zu laut ist zu laut - egal mit welchem Topf!)
3. Austauschanlagen dieses Alters sind nur mehr in homöopatischen Größen verfügbar. Und da eine Vollabnahme mit Eintragung sicherlich mehr kostet, als eine popelige und einfach so anschraubbare, genehmigte EG-Anlage wird auch kaum jemand danach suchen!
Wenn ich mit meiner 89 H1 und Remus ESD mit e-Nr. zum TÜV fahre, klar muss die eingetragen sein/oder werden, da ja nicht Original. Sieht ja jeder Prüfer gleich, da ja NICHT KHI K xXx draufsteht sondern eine blöde e-Nr und Remus.
Wenn Dein Remus eine E-Nr. hat, muß er ganz sicher nicht eingetragen sein! Denn wenn er unzulässig wäre, hätte er keine E-Nr.! Es sei denn die hat "jemand" da drangebastelt! Natürlich gilt auch hier der Geräuschgrenzwert!
Und versprochen, war mein letzter Beitrag in der TÜV Ecke, will ja niemanden langweilen. :hammer:
Den hättest Du Dir kneifen können! Denn wenn mich diese Tätigkeit langweilen würde, hättest Du in der Suche keine 1000 Antworten gefunden!
Jetzt sinds ja 1001!

:prost:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Antworten