Eintragungspflicht HUV und Heckfender

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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THOM

Eintragungspflicht HUV und Heckfender

Beitrag von THOM »

Habe gerade in einem anderen Thread gelesen, dass HUV und Heckfender wohl nicht eintragungspflichtig sind! Simmt das?
Und wenn ja, stimmt das auch noch wenn aus GFK ode Carbon?

Falls doch eintragungspflichtig:
Kann ich mir eine HUV selbst laminieren und mit irgendeinem Materialgutachten eintragen lassen? Also gibts da nur dieses Gutachten oder auch noch einen dazu passenden einlaminierten Wisch in der HUV von dem man ein Foto herzeigen muss oder sowas in der Richtung?

Danke

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Bernie
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Re: Eintragungspflicht HUV und Heckfender

Beitrag von Bernie »

diese beiden teile sind eher eine art grauzone bei den eintragungen.
eigentlich müssen diese teile eingetragen werden (am besten mit teilegutachten, abe oder materialgutachten), wird aber wie z.b. bei einer sitzbankabdeckung nur selten gemacht.
wirklich eintragungsfrei ist aber keines der genannten teile.

aus welchem material die abdekung besteht, ist eigentlich nebensächlich.

beim heckfender kommt noch dazu, dass der spritzschutz gegeben sein muss, auch kommt es darauf an, ob nach stvo oder eg-recht typisiert wird.
(bei stvo gibts genaue richtlinien (könnte dir aber leider nur die richtlinien für österreich angeben, sind aber ich glaub etwas verschieden von den deutschen) welchen bereich der abdecken soll, im eg-recht wird meines wissens nach gar kein spritzschutz mehr erwähnt, deshalb kommt es in diesem fall oft auf den jeweiligen prüfer an)

wenn du auf der 100% wasserdichten seite sein willst, dann kauf dir was mit gutachten und lass es eintragen.

tie kann aber sicher noch genauere angaben dazu machen
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Dog
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Re: Eintragungspflicht HUV und Heckfender

Beitrag von Dog »

habe selber auch ne heckunterverkleidung drann.montag war ich beim tüv,der sich den hobel angesehen nur gegengeklopft,gefragt wie ich die huv festgemacht habe?
Dann gesagt oh ja schönschön, sehr ordentlich gemacht und das war's....
Als ich ihm sagte das ich in nem liebhaberforum für ebendiese zxr ,modelle bin , meinte er nur ja sieht ,man gleich,diese leute pflegen ihre mopped's viel besser als normalfahrer..!
Ps.:er selber ist im fzr-forum sagt er.....
Deus iudex meus.

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hellbilly
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Re: Eintragungspflicht HUV und Heckfender

Beitrag von hellbilly »

Bei nem Universalen Materialgutachten sind ,ausser du beziehst es direkt beim Hersteller deiner Matten, keine Zettel zum einlaminieren dabei.
Hatte mir vor kurzem Seitenteile und ein eigenbauheck eintragen lassen mit einem heruntergeladenen Materialgutachten.
Der Tüv Beamte notierte die Maße des Teils schaute sich die Dicke an und schrieb in den Schein laut Mat. Gutachten vom ... l:b:h:.

Im normalfall wird auch eine Kennzeichnung eingetragen aber so ist ber sicher dass nicht nachträglich der Zettel auch wo anders reingeklebt wird.
Als Gott die Erde schuf fragte er die Steine:
"Steine wollt ihr SCHWABEN sein?"
Darauf antworteten die Steine sehr beschämt:
"Wir würden gerne doch wir sind nicht HART genug!"

THOM

Re: Eintragungspflicht HUV und Heckfender

Beitrag von THOM »

Dankeschön....das hilft schonmal viel! :)

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