Fußrasten LSL Teilegutachten

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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MADMaex1973

Fußrasten LSL Teilegutachten

Beitrag von MADMaex1973 »

War heute bei der Dekra
und die sagen das Teilegutachten für meine Fußrastenanlage gilt nicht für meine Kawa
http://www.louis.de/shop/zusatz/tuv/100 ... nlagen.pdf

Modell: Kawasaki ZXR 750 L Bj. 94

Hat jemand ein Gutachtekn wo die L drinnensteht
die sagen sie gilt nur für die ZX750J 91-95
ich hab ihnen gesagt die J wurde nur 91-92 gebaut und die L 93-95
Im Teilegutachten steht
Handelsbezeichnung: ZXR 750
Amtl. Typ: ZX 750 J
ABE-Nr. F 671
Baujahr: 91 - 95

Die haben mich wieder heimgeschickt und gesagt ich muß eine Einzelabnahme machen

Ich :kotz: gleich ab

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Tie
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Beitrag von Tie »

So kleinkariert es klingt: Dem ist dann wohl so! Auch wenn die Rastenanlage technisch identisch ist: Wenn es kein Gutachten für die L dafür gibt ...

Fahr zum TÜV. Der wird Dir deshalb kaum die Hose vom Arsch reißen.
So eine "Einzelabnahme" ist nichts anderes, als eine anders benannte Änderungsabnahme und dürfte kaum mehr kosten, als regulär (ca. 35 €)
Schöner deutscher §§§-Dschungel...
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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MADMaex1973

Beitrag von MADMaex1973 »

Dann darf aber im Gutachten nicht Baujahr 91 - 95 stehen
sondern Baujahr 91 - 92
im Gutachten steht auch bei der (ZXR 750 R) Amtlicher Typ: ZX 750 J ist ja wohl dann auch verkehrt

Weltschrauber

Beitrag von Weltschrauber »

wenn du von einer Fußrastenverlängerung sprichst - das Gutachten hab ich hier - und da steht die L drin ...

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MADMaex1973

Beitrag von MADMaex1973 »

Hallo,
Ich mein nicht die Adapterplatten sondern die die komlette Fußrastenanlage

Vielleicht hat sie ja jemand eingetragen oder ein Teilegutachten wo auch L drinnensteht

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Matschak
da ograuschte
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Beitrag von Matschak »

Alter, da steht doch ZXR Bj. 91-95. Kannst das dem TÜV nicht klar machen?
Und wenn du ne L hast, dann liegst du mit Bj. 93-95 da auch drinn. Ich würd
mit dem nochmal reden, oder dich vielleicht mal an LSL wenden...

Sowas ist doch ech zum :kotz:
Gruß
Matschak

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MADMaex1973

Beitrag von MADMaex1973 »

Ich fahr jetzt zum Tüv rein und werde es dem Tüv-Mann gleich vorlegen
Mal schauen was er sagt.
Hab gestern Abend LSL gleich noch ne Mail geschrieben!!!
Jetzt warte ich noch auf ne Antwort.
So jetzt hoffe ich das ich beim Tüv die Teile eingetragen bekomm.

Catweazle

Beitrag von Catweazle »

also Ich hab ne H und da steht als Fahrgestellnummer

ZXR750J000.....

ist das bei ner L nicht auch so??

:wink:

MADMaex1973

Beitrag von MADMaex1973 »

Juhuuu :rock: :party:
War gerade beim Tüv!!!!
Hab zu der netten (hübschen :tittis Dame) gesagt: Hallo, ich bräuchte Tüv und Fußrasten muß ich eintragen lassen, (nebenbei dachte ich mir als ich sie ansah :banana :reiten ). Sie nur kein problem, hast du ein Gutachten? Logisch und überreichte ihr den Wisch :lecker.
Okay bitte auf Spur 3.
Danke .

Auf Tüvler gewartet!
Der Tüvler hat sie angesehen Fußrasten begutachtet, ne kleine runde am Hof gedreht, Co gemessen
Er meinte nur ist ein bisschen Mager eingestellt.
Jo, passt alles. Er komme gleich wieder muß mir nur die Papiere schnell ausdrucken.
Hat mich alles Tuttikompletti 82 Euronen gekostet :lol:
@Cat: Bei mir lautet die Fg.Nr. ZX750L000

Catweazle

Beitrag von Catweazle »

naja dann hats ja trotzdem geklappt :wink:

MADMaex1973

Beitrag von MADMaex1973 »

jetzt hab ich gerade von LSL ne Mail bekommen.
Hab jetzt ne Herstellerbestätigung für die fehlenden ZXR Modelle 8)
wer eine Bestätigung braucht soll sich melden

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Tie
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Beitrag von Tie »

Na siehste, hab doch gesagt, daß ich da kein Problem sehe!

Es gibt mehr fehlerhafte Gutachten, als man denkt! Wenn ein Prüfer gewissenhaft arbeitet, muß er es einfach ablehnen, denn es gibt auch Fälle in denen es berechtigt ist diverse Modell-Varianten auszuschließen. Gibts z. B. oft im PKW-Felgenbereich wegen anderen Bremsen...
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Takis

Beitrag von Takis »

Mein Reden , wenn ein Tüv Ing. was nicht eintragen will oder nicht kann einfach mal woanders hinfahren und nett nachfragen .
Normal darf das nicht sein , entweder ist es Ok oder nicht . Ist aber leider so . Manche Tüv Ings. tragen dir zb. einen 9er B Motor ohne Probleme ein , andere jagen dich vom Hof :shock:

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Tie
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Beitrag von Tie »

Takis hat geschrieben:Mein Reden , wenn ein Tüv Ing. was nicht eintragen will oder nicht kann einfach mal woanders hinfahren und nett nachfragen .
Normal darf das nicht sein , entweder ist es Ok oder nicht . Ist aber leider so . Manche Tüv Ings. tragen dir zb. einen 9er B Motor ohne Probleme ein , andere jagen dich vom Hof :shock:
Grieche, das stimmt so nicht und das hab ich oben auch geschrieben!
Wenn im Gutachten eine Unstimmigkeit oder ein Fehler entdeckt wird DARF ein Normaloprüfer (wie auch ich) nichts eintragen, weil er nicht entscheiden kann, ob es ein Fehler im Gutachten oder eine gewollte Vorgabe ist! Mein eigener Sachverstand ändert nichts an der Gesetzeslage!

Wenn man beim TÜV nen aaSoP (Einzelabnahmenbefugten) vor sich hat, schüttelt der das natürlich aus dem Ärmel - HAFTET ABER PERSÖNLICH DAFÜR!

In diesem Fall erscheint das alles als Haarklauberei! Aber wo soll man anfangen und wo aufhören?

Ich meine genau die gleichen Fußrasten zu haben (runde, bunt-eloxierte Fußrasten). 2 Meiner damaligen Kollegen haben sich damals genauso angestellt! Den dritten konnte ich überzeugen, als zufällig ne J und ne L nebeneinander aufm Hof standen ...
Und auch ich würde freundlich darum bitten müssen bei LSL ein korrektes Gutachten zu besorgen, wenn ich mir nicht sicher sein kann!
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