Rückfahrlicht fürs Auto

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Zwotausender

Re: Rückfahrlicht fürs Auto

Beitrag von Zwotausender »

dontkillme hat geschrieben:ein Rückfahrlicht komplett fehlt!
Nu steht auchnoch TÜV an, also muss ich mir irgendwas einfallen lassen...

Pleeease Help!
Ein Rückfahrlicht fehlt bedeutet ?

Du hast jetzt keins mehr,
oder Du hattest vorher zwei und jetzt nur noch eins ?

Gruß
Tom

Catweazle

Beitrag von Catweazle »

Nebelschlussleuchte und Rückfahrlicht müssen nur gehen wenn se auch verbaut sind d.h. wenn derin Auto keinen entsprechenden scheinwerfer hat dann brauchst das auch nicht!!
hab das bei meinem Cabrio, und dem Caddy auf der arbeit
die haben kein Nebellicht und der Caddy nichtmal rückfahrscheinwerfer..
die dinger sind ein Luxusteil und kein muss!!!
so war es jedenfalls bis Stand 1999 wenn dein Auto nachher gebaut ist greift die EU und dann weiss ich es nemmer genau!
alles was älter ist wie BJ 1999 braucht so nen Firlefanz nicht :wink:
OGIGINAL Zitat vom TÜV Rheinland (Prüfstelle Westerburg)

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kleiner onkel
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Beitrag von kleiner onkel »

du hast doch sicher so nachrüstlampen (golfprollrücklichterinklarglasoptik)
verbaut oder, original hat das ding doch nebelschlussleuchte und
rückfahrlicht :roll:
[b]Gas is RECHTS und nur die Besten, sterben jung ! ! !
Wenn ich nicht schalten kann, dann stirbt er halt im 1. Gang :twisted:[/b]
http://de.youtube.com/watch?v=8kH5aqZTEnY

[b]Bob-Bahn-Action[/b] :twisted:
http://www.youtube.com/watch?v=jxZVHCNPjXw

Catweazle

Beitrag von Catweazle »

Dann klemm es ab und mach das Kabel von der Nebelschlussleuchte drann.
was nicht am Fahrzeug ist (nebel oder Rückfahrlicht) muss auch nicht gehn :wink:
allerdings wenn du ne (rote lampe hinten hast die nicht geht dann gibts geringe Mängel :shock:

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Tie
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Beitrag von Tie »

Nebelschlussleuchte und Rückfahrlicht müssen nur gehen wenn se auch verbaut sind d.h. wenn derin Auto keinen entsprechenden scheinwerfer hat dann brauchst das auch nicht!!
Na seid mal nicht zu voreilig!

Wenn die Dose im Serientrimm ne Rückfahrleuchte hat (und davon gehe ich aus), dann muß auch eine dran sein UND funktionieren! Bestandteil der FZG-ABE blabla, sabbel, schwall ... Analog Heckwischer, ABS, Airbag, etc.

Ich frage mich nur, was das wohl fürn Hersteller ist, der ne Nachrüstschlußleuchte ohne RFSW ausliefert. Schau Dir das Ding mal genau an. E-Prüfzeichen und Symbole für die Verwendungsbereiche drauf? Reflektoren?

Bringt sicher wieder Einige zum Schmunzeln, aber wenn Dir mal einer hinten rein brennt und er behauptet er hätte Dich/Deine Bremsleuchten nicht gesehen und Du irgend ne Taiwan-Scheiße ohne jedes Prüfzeichen hintendran hast, wäre eventueller Ärger beim TÜV Dein kleinstes Problem!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Catweazle

Beitrag von Catweazle »

nuja also so ein Suzuki Jeep von 1980 oder so ich glaub LJ80 heisst das ding, der hatte mal eine Rückfahrlampe und als die dann Kaputt war, haben wir sie einfach Ausgebaut und das Loch zu Geschweisst. und da hat der TÜV mir das zum Ersten mal mitgeteilt, das das ding keine Pflicht ist :roll:

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Sleipnir
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Beitrag von Sleipnir »

Ob Pflicht oder nicht.. wenn man nicht immer nur unter ner Laterne parkt kann das Ding schonmal recht hifreich sein 8)
<ZX750Holy-One000156> https://youtu.be/h5nDeMvPJZE

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Tie
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Beitrag von Tie »

@Wealzle:

Du hast nicht ganz Unrecht! Nur Deine Aussage klang definitiv zu pauschal und darf auf keinen Fall als allgemeingültig so stehen gelassen werden.
Ich müsste jetzt selbst nachschauen ab wann genau ein RFSW vorgeschrieben ist. Bei einem Twingo aber in jedem Fall!

Die nächste Frage ist, wie genau es ein Prüfer damit nimmt! (Was aber nichts an der Gesetzeslage ändert!)

Nur mal als Hinweis für Nebelschluß- und Rückfahrleuchte:
Ohne Funktion bzw. sonstwie beschädigt: GM
Fehlt: EM

Aus der Rili:
3.14 Rückfahrscheinwerfer
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52a)
Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 1.1.87
Anzahl: ein bis vier
in der Breite: keine besondere Vorschrift
in der Höhe: 250...1200 mm
elektr. Schaltung: Funktion nur bei eingelegtem Rückwärtsgang
Sonstiges:
Zusätzlich zu den (1 oder 2) nach ECE-R 23
genehmigten Rückfahrscheinwerfern (AR)
dürfen an Kfz der Klassen N2, N3, M2, M3 ein
oder zwei nach ECE-R 19 genehmigte
Nebelscheinwerfer (B) für weißes Licht als
zusätzliche Rückfahrscheinwerfer angebaut
sein.
Ich denke das erklärts besser! :wink:

Wird mal Zeit, daß ich bei der GTÜ erfrage, ob ich hier die Rili zum Download anbieten kann ...

NACHTRAG: ICH KANN!!!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Takis

Beitrag von Takis »

Mach das so wie ich :wink:
Gehe mit deiner Idee und den Teile zu dem Tüv Ing. und stell ihm deine Idee vor . Alles andere macht echt kein Sinn . Habe fertig :lol:

Catweazle

Beitrag von Catweazle »

Aaaahhh ja gut ich hab immer nur RICHTIGE Autos gefahren (bis Bj. 85)
Deshalb ja gut dann Entschuldige ich mich und behaupte das gegenteil :wink:

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