Vollabnahme, was erwartet mich ?

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

Vollabnahme, was erwartet mich ?

Beitrag von Gast »

Hallo Männer,

folgende Situation:
H2 mit einigen Eintragungen ( Verkleidung ausgetragen, Rahmen poliert, Pferrer Einmannhöcker, Gabelbrücke für Superbike Lenker, Lenker etc ).

01/2004 vorübergehend stillgelegt
letzte HU wäre 12/2003 fällig gewesen.

Jetzt nach Neuaufbau will ich sie wieder zulassen. Was kann mich erwarten oder besser was erwartet mich (Bitte hierzu keine Vermutungen sondern vielleicht Info von den Fachmännern).

Hintergrund, Verkleidung ausgetragen mit Luleb Gutachten, welches aber der Prüfer damals behalten hat ( Gutachten mit Fahrgestellnummer ). Rahmen poliert ohne das die Schweißnähte platt gemacht worden sind. Rahmenkopf nicht bearbeitet.
Daß ich das Gutachten für die Verkleidung nicht mehr habe und daß mein Rahmen poliert ist macht mir in Hinsicht auf nen Vollabnahme ein bisschen Sorge.

Berechtigt ?

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Tie
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Beitrag von Tie »

Wenn in dem Brief zu dem betreffenden Rahmen die Politur bereits eingetragen ist, sollte das bei der Wiederzulassung grundsätzlich keine Schwierigkeiten geben.
Da seit einem Jahr auch bei längerer Stillegung, als die noch in vielen Köpfen bekannten 18 Monate, KEINE EINZELABNAHME zur Wiederzulassung erforderlich ist (normale HU reicht!), sollte das (ohne weitere, nicht hinzugekommene Änderungen) keine Probleme geben.
Dennoch möchte ich darauf hinweisen, daß es einige Prüfer gibt, die Motorräder mit polierten Fahrzeugteilen pauschal verweigern (und das auch dürfen)!

http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=24814
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Gast

Beitrag von Gast »

Ok,

wenn ich also den Monat der Stilllegung sehe ( 01/04 ) und die letzte fällige HU ( 12/03 ) dann kann ich jetzt also zur reinen HU ? Ich dachte eigentlich, daß ich aktuell trotzdem außerhalb aller Fristen liege und zur Voll/ Einzelabnahme muss...

Sorry wenn ich das noch mal aufrolle, aber irgendwie hab ich trotz SUCHE Funktion hier was durcheinander geschmissen ...

Ernie

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Tie
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Beitrag von Tie »

Diese Regelung ist letztes Jahr gestorben!
Wenn die Mühle abgemeldet worden ist, reicht eine HU zur Wiederzulassung. Die Termine der vergangenen fälligen HU oder der der Abmeldung sind uninteressant!

Hättest Du sie zugelassen belassen, wärest Du noch im alten Rythmus.
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