Rücklicht mit integriertem Blinker

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
Antworten
Avicularia

Rücklicht mit integriertem Blinker

Beitrag von Avicularia »

Meinerseits mal eine grundsätzliche Frage.
Habe dieses Rücklicht entdeckt und mich direkt gefragt:

Ist das in Deutschland erlaubt :?:



Sieht ja doch irgendwie scharf aus :D

dr.bruno

Beitrag von dr.bruno »

Bin mir da ziemlich sicher, dass du das in D nicht zugelassen bekommst. Die ham doch für Mopeds einen Mindestabstand welchen die Blinker haben müssen. Und der wird hier "gerigfügig" unterschritten.

Aber mal schauen was die Männäs vom Fach dazu sagen. Vielleicht gibbet ja irgendeinen findigen Paragraphen der es ermöglicht. Schliesslich sind wir DER Rechts- und Gesetzesstaat schlechthin. :lol:

Gast

Beitrag von Gast »

Habe das hier gefunden.

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

Avicularia

Beitrag von Avicularia »

ledoctorrossi hat geschrieben:Habe das hier gefunden.

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.
voll toll....du machst mir mut 8)

dr.bruno

Beitrag von dr.bruno »

@doc: genau das meinte ich. dieses paragraphen geraffel wo die mindestabstände drin sind.

@avi: da kannste wohl 3 punkte in der luft verbinden und nen haken dran machen. wahrscheinlich hat das ding nicht mal irgendeine prüfnummer oder?

tobi2k

Beitrag von tobi2k »

nach EWG(EG)/ECE

bei den hinteren blinkern muss der abstand zwischen den innenrändern der leuchtenden fläche mindestens 180 mm betragen.

sie dürfen maximal 300 mm vom hinteren punkt des fahrzeugs entfernt sein (richtung fahrzeugmitte)

höhe: mindestens 350mm, höchstens 1200 mm über dem boden.

quelle bikers news.

habs mal in ner vereinfachten form niedergeschrieben.

Benutzeravatar
Klaus69
Flachi-Brandstifter
Beiträge: 11770
Registriert: 20 Sep 2002 11:51
ZXR-Modellreihe: L (93-95)

Beitrag von Klaus69 »

Womit erst mal zu klären wäre nach welcher Norm das Licht des restlichen Bikes ausgerichtet ist. Denn danach richtet sich welche der beiden Vorgaben zu erfükllen ist...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759

tobi2k

Beitrag von tobi2k »

wenn stvzo dann kann man einzelrichtlinien der ewg anwenden. aber alles insgesamt muss der 93/92/ewg entsprechen.

auch wieder aus bikre news

frederic2001

Beitrag von frederic2001 »


Benutzeravatar
Klaus69
Flachi-Brandstifter
Beiträge: 11770
Registriert: 20 Sep 2002 11:51
ZXR-Modellreihe: L (93-95)

Beitrag von Klaus69 »

Danke Freddi,

hatte den Link nicht gefunden...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7108
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Beitrag von Tie »

Ist schon alles gesagt! Abgesehen davon - auch wenn die Abstände passen würden - ohne Prüfzeichen (Verwendungsbereich und Zulässigkeit) ...
Also keine Chance das Ding benützen zu dürfen!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Antworten