"Lenkradschloss" ein muss beim Tüv (wie Standlicht

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

"Lenkradschloss" ein muss beim Tüv (wie Standlicht

Beitrag von Gast »

Tach auch,

ist zwar ne ganz winzige Frage aber ich habe in der Suchefunktion nichts gefunden .

Also, das Lenkradschloss ist bei meiner H2 Bestandteil des Zünschlosses... Ich will nun im Zuge meines neuen Umbaus das Zündschloss verlegen, ist das Lenkradschloss zwingend vorgeschrieben oder ist es eigentlich "schittendreckegal" und nur ne Versicherungsnummer ?

Gruß

Ernie

Zwotausender

Beitrag von Zwotausender »

Ich hatte es auch vor bei meinem Fighter und hab nen recht kullanten TÜV´ler. Aber er hat mir klipp und klar gesagt , daß er keine Möglichkeit sieht es auszutragen/wegzulassen.
Es ist ne Wegfahrsperre und somit Pflicht !

Gruß
Tom

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Tie
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Beitrag von Tie »

Stimmt! :roll:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

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nato
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Beitrag von nato »

Meins geht nicht,und hat noch nie ein tüv´ler kontrolliert
Bremsen macht die Felge dreckig

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Tie
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Beitrag von Tie »

Was aber nichts daran ändert, daß es nach Richtlinie eine "Vorrichtung gegen ungewollte Benutzung" geben muß!
Allerdings kann man das auch anders als mit einem Lenkradschloss lösen. Welche Lösung das auch sein mag: Sie muss fest am Fahrzeug angebracht sein. :wink:

P.S.: Auch ich habe nur sehr selten die Funktionsfähigkeit einer "Wegfahrsicherung" überprüft...
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Schabo

Beitrag von Schabo »

Tie hat geschrieben:Stimmt! :roll:
stimmt NICHT!!!!
Bei mir wurde es ohne Probleme ausgetragen. Ohne Vermerk auf Bremsscheibenschloss o. ä. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Zwotausender

Beitrag von Zwotausender »

was aber nicht unbedingt heisst , daß es rechtlich einwandfrei ist,...

Gruß
Tom

Gast

Beitrag von Gast »

Hi, habe iner Fighters ma nen Bericht darüber gelesen. Weiss aber nicht mehr genau welche Ausgabe das war. Gucke ich aber noch ma nach^^
Also das Lenkerschloss kann ausgetragen werden aber nur in verbindung mit ner anderen Sicherung z.B. nen Bremsscheibenschloss.
Lg Joe

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