ist zwar ne ganz winzige Frage aber ich habe in der Suchefunktion nichts gefunden .
Also, das Lenkradschloss ist bei meiner H2 Bestandteil des Zünschlosses... Ich will nun im Zuge meines neuen Umbaus das Zündschloss verlegen, ist das Lenkradschloss zwingend vorgeschrieben oder ist es eigentlich "schittendreckegal" und nur ne Versicherungsnummer ?
Ich hatte es auch vor bei meinem Fighter und hab nen recht kullanten TÜV´ler. Aber er hat mir klipp und klar gesagt , daß er keine Möglichkeit sieht es auszutragen/wegzulassen.
Es ist ne Wegfahrsperre und somit Pflicht !
Was aber nichts daran ändert, daß es nach Richtlinie eine "Vorrichtung gegen ungewollte Benutzung" geben muß!
Allerdings kann man das auch anders als mit einem Lenkradschloss lösen. Welche Lösung das auch sein mag: Sie muss fest am Fahrzeug angebracht sein.
P.S.: Auch ich habe nur sehr selten die Funktionsfähigkeit einer "Wegfahrsicherung" überprüft...
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?
Hi, habe iner Fighters ma nen Bericht darüber gelesen. Weiss aber nicht mehr genau welche Ausgabe das war. Gucke ich aber noch ma nach^^
Also das Lenkerschloss kann ausgetragen werden aber nur in verbindung mit ner anderen Sicherung z.B. nen Bremsscheibenschloss.
Lg Joe