Also bei meiner hat der TÜVi 2 HU kassiert.
Das muß aber ein ganz dreistes Kollegenschw... gewesen sein!
Also: Solange ein Fahrzeug seine Fahrzeugpapiere besitzt (also auch wenn es abgemeldet worden ist) kann es seit März einfach per HU wieder zugelassen werden! Der §21 mit der 18-Monatsregelung ist gekippt!!!
Wenn die Karre durchgehend angemeldet war, bleibt der durch die alte Plakette vorgegebene Monat Pflichtvorgabe!
z.B.:
Sollte die Karre also im Juli vor 2 Jahren HU haben sollen, bekommt sie bei Vorführung im Juni genau für einen Monat (07/07) die Plakette. Das geht im 24-Monatsrythmus so weiter!
Wenn das Ding also genau 6 Jahre (06/01) nicht mehr beim TÜV war, ist es irrelevant: Bei bestehen gibts die Plakette bis 06/09!
Waren es jedoch 5 Jahre (06/02) bekommt man halt nur die Plakette für ein Jahr(06/08 ), da der 24-Monats-Rythmus durch die zuletzt geklebte Plakette vorgegeben ist.
Hat das die Frage beantwortet?
Wenn das Nummernschild geklaut wird und der FZ-Schein verloren geht. Was macht man in so einem Fall?
Also den Papierzirkus isses nicht wert!
Neuen Schein beantragen, eidesstatliche Erklärung, Verlustanzeige, Beantragung einer Kopie des letzten Prüfberichts bei der entsprechenden Prüfstelle ...