Regelung für Ochsenaugenblinker

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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ZXR L 93

Regelung für Ochsenaugenblinker

Beitrag von ZXR L 93 »

Hi,

kann mir einer mal sagen, wie die genaue Regelung für Ochsenaugenblinker aussieht, ich meine man muss doch trotzdem hinten noch Blinker montiert haben, was aber soweit ich weiss nur auf Bikes ab einem bestimmten Baujahr zutrifft, d.h. für Bikes bis zu einem bestimmten Bj. reichen nur die Ochsenaugen,.....,wie isses denn nun genau???

Danke und Gruß aus C

Zwotausender

Beitrag von Zwotausender »

Also prinzipiell ist es so, daß Ochsenaugen, im gegensatz zu Kellermännern, auch als hintere Fahrtrichtungsanzeiger zugelassen sind.
Allerdings, wie Du schon sagst bis zu einem bestimmten Baujahr (ich denke vor 89) allerdings MUß der Lenker breiter als 800mm sein, damit Du die blinker nicht mit den Ellbogen verdeckst.
So hat es mir mein Tüvologe erklärt als ich sie auf der XS650 eintragen lassen wollte.
Sollteste das also mit ner ZXR vorhaben, vergiss es.

Gruß
Tom

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Tie
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Beitrag von Tie »

Tie hat geschrieben:
Blinkleuchte hinten seit 01.01.1987 nicht mehr an beweglichen Fz-Teilen!
Das ist die generelle Regelung!
Also ersetzen Ochsenaugen dann nur die vorderen Blinker. Die hinteren müssen dran bleiben.
Hier der Original-Gesetzestext zum Thema "Ochsenaugen":

Gemäß §54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind.
Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde die StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im §54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG.

Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der Interpretation der Rechtsvorschrift des §54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von FRAs.


Bitte jetzt nicht wieder ne Goldwaagen-Diskussion! Es ist so! Wer wissen will wieso, fragt bitte beim KBA an. Wir machen keine Gesetze, wir befolgen und kontrollieren nur deren Einhaltung.
http://www.zxr750.de/board/vie ... php?t=6791

Einfach mal die Suche benutzen. :wink:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

ZXR L 93

Beitrag von ZXR L 93 »

Jo, danke.....

Suche hab ich benutzt, allerdings mit eingeschränktem Erfolg, nach ner Weile geht mir dann immer die Geduld aus, hab ich nicht mehr die Nerven für,.....,is einfach so :cry:

Also vor EZ 01.01.87 reichen die Ochsenaugen,......,und wie isses mit der Lenkerbreite, stimmt das mit den 80cm ???

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Tie
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Beitrag von Tie »

Kein Problem!

Nur solche Themen hat Raigy schön auffällig unter "Wichtig" in der TÜV-Ecke archiviert, da diese immer wieder kommen werden.

Suchergebnisse für den Begriff "Ochsenaugen":

Bild

(davon 2 Ergebnisse in der TÜV-Ecke, außer Deinem neuen Thema. :? )

Wegen Lenkerbreite schau ich nochmal nach.

Nachtrag: Ich konnte keine konkreten Angaben zur zulässigen Lenkerbreite finden. Solange Du aber einen Lenker mit Teilegutachten (Eintragung!!!) oder ABE benutzt, sollte das also kein Problem sein.
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ZXR L 93

Beitrag von ZXR L 93 »

OK, danke, das Gerät worum es geht ist Bj. und EZ. 85, also sollten die Ochsenaugen reichen :)

Die ZXR bleibt orischinal, da dulde ich sowas nicht dran, das ist Fighter- und Chopperkram :lol:

MfG

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