??Neue Regelung bei Vollgutachten??

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

??Neue Regelung bei Vollgutachten??

Beitrag von Gast »

Hallo leute,

hab ne ZXR neu aufgebaut und der Rahmen ist schon seit drei Jahren abgemeldet, darum müsste ich ja ein Vollgutachten machen. Aber ab ersten März soll es ja ein neuen § geben, der besagt das alle Fahrzeuge die länger als 7 Jahre abgemeldet sind Vollgutachten brüchten.

Soll das nun heißen das ich einfach zum tüv gehen kann und eine normal HU machen kann? Gibt es da vielecht irgent welche sachen die ich da nicht mit bekommen habe?


Grüßle Martin

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Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
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Beitrag von Tie »

Stimmt!
Ab März fällt die 18-Monatsregelung. Dann gelten 7 Jahre!

Sonstige Änderungen: Der kennzeichenschutz bei "vorübergehender Stillegung" fällt weg!
Heißt: Wer sein Moped abmeldet - wenn auch nur vorrübergehend - verliert sein Kennzeichen. Der Kunde der dann hinter Eurem Rücken als nächstes anmeldet könnte sagen: "Ich will das Kennzeichen von dem Herren vor mir." und er bekommt es.
Daher rate ich zu Saisonkennzeichen oder die Kiste durchlaufen zu lassen!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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