Vollabnahme ab wievielen Monaten Verzug?

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Roaddog
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Vollabnahme ab wievielen Monaten Verzug?

Beitrag von Roaddog »

Also ich habe Tüv 05/2005 an meiner H
Geplant war es auf dem Dillinger Treffen zu erledigen, was aufgrund der Wetterlage nicht klappte.
Seit Juli steht sie nun still.

Stimmt es, dass ich ab Juni 06 eine Vollabnahme brauche, weil ich 1 Jahr Verzug habe ?
Kostendiffernz zwischen Normal- und Vollabnahme ?

Die 4 Wochen frist zur Beseitigung von Mängeln gibt es beim Motorrad genau wie beim PKW auch oder ? Und in diesen 4 Wochen bewege ich mich mit gültigem "Tüv" bzw Übergangs-Tüv ?
Meine mich erinnern zukönnen, dass es so auf einem Blatt von der Dekra hinten stand.

Danke im Vorraus.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Wenn Deine Mühle durchgehend angemeldet war, wirst Du nur zurückdatiert (also Mai 07).
Hast Du das Ding abgemeldet, ist nach 18-monatiger Stillegung ein 21-er fällig!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Roaddog
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Beitrag von Roaddog »

sie ist seitdem 12.mai.2003 immer angemeldet gewesen und wird es auch immer bleiben 8)

danke dir - also kommt es auf eine woche auch nichtmehr an mit dem tüv bzw wann ich sie fertig habe.

ist es möglich doppelt zu löhnen und quasi eine zweite plakette zubekommen damit ich nicht nächstes jahr wieder hin muss ?

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Tie
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Beitrag von Tie »

Sicher! Sind halt dann 104€! Is fraglich, ob Dir das was bringt!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Roaddog
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Beitrag von Roaddog »

naja eignetlich ist es ja ein jahr verloren, aber weil wird ja eh nur ein jahr jetzt gutgeschrieben , und so muss ich nicht nächstesmal gleich wieder hin
wer weiß wie die saison endet ;)

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J-Racer
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Beitrag von J-Racer »

@ Tie

Wird nicht maximal 1/2 Jahr zurückdatiert ?
Gruß Chokri # 577

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Tie
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Beitrag von Tie »

Das was auf der alten Marke steht zählt! Das was Du da sagst hab ich noch nie gehört!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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zxr-jolli
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Re: Vollabnahme ab wievielen Monaten Verzug?

Beitrag von zxr-jolli »

Roaddog hat geschrieben:Also ich habe Tüv 05/2005 an meiner H

Den kann ich über :lol: :lol:

04/2005 :lol: :lol:
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Roaddog
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Beitrag von Roaddog »

alter angeber

der norden rockt halt ;)

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Beitrag von zxr-jolli »

Scheiß wat aufn TÜV, ist nur was für Angeber :lol: :lol:


Ich hoffe, das die wenn ich da aufschlage, noch so alte Plaketten haben :shock: :lol:
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J-Racer
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Beitrag von J-Racer »

Tie hat geschrieben:Das was auf der alten Marke steht zählt! Das was Du da sagst hab ich noch nie gehört!
Dan hab ich das mit der AU verwechselt,denn da wird nur maximal 1/2 Jahr zurückdatiert :kratz:
Gruß Chokri # 577

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Tie
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Beitrag von Tie »

Wer sagt das?
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J-Racer
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Beitrag von J-Racer »

Na unser Leitfaden von der Handwerkskammer. Ich habs jetzt aber von der PKW-AU ! Ich schaue aber heute nochmal nach :wink:
Ich hätte es vielleicht noch dazu schreiben sollen,mal davon abgesehen hatt der PKW misst hier eh nix verloren :oops:
Gruß Chokri # 577

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J-Racer
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Beitrag von J-Racer »

So,hab nachgeschaut und unseren Prüfer angehauen. Ich liege richtig mit dem 1/2 Jahr zurückdatieren. PKW HU+AU sowie die Zweiräder.Aber,das ist hier in Hessen so. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Saarland wird das Zurückdatieren nicht angewandt. Die kleben wie früher den jeweiligen Monat zu dem man erscheint,unabhängig davon wann er abgelaufen ist.
Gruß Chokri # 577

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zxr-jolli
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Beitrag von zxr-jolli »

Ich kennen auch nur das zurückdatieren zum eigentlich Termin der letzten HU und ich habe ehrlich gesagt noch nix von unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer gehört...
Lass mich aber auch gerne belehren.
Das Leben ist wie ein Penis. Einfach, weich, gerade, relaxed und frei rumhängend. Dann kommen Frauen und machen es hart.

Gast

Das ist ja fast ein neuer Club...:-)

Beitrag von Gast »

Meine Plakette zeigt 5/05, hatte einfach keine Zeit und keine Lust, außerdem war der Winter ja so lange im Norden zu Gast..., naja, mal sehen, was die so sagen... :roll:

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Tie
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Beitrag von Tie »

05/07 sagen die. Glaub mir ...
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Zwotausender

Beitrag von Zwotausender »

Ich kann das bestätigen, in Hessen wird maximal ein halbes Jahr zurückdatiert !

Gruß
Tom

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Beitrag von J-Racer »

Danke @ Zwotausender für die Bestätigung ! Anscheinend möchte man mir hier keinen Glauben schenken.
Gruß Chokri # 577

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Tie
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Beitrag von Tie »

Hab ich nie gesagt! Nur ist mir diese Regelung vollkommen neu, da sie sich scheinbar auf nur wenige Bundesländer beschränkt!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Kawikaze

Beitrag von Kawikaze »

Der Tüv-Prüfer hat zwar die Vorgabe, nicht zurückzudatieren (je nach Bundesland unterschiedlich geregelt), aber es bleibt seine Entscheidung...

Mein Vater hatte 1,5 Jahre überzogen und hat trotzdem 2 Jahre Tüv bekommen.
Und das mit einmal löhnen...

In Prinzip alles nur Abzockerei...
Aber wir lassen uns ja alles gefallen...

Zwotausender

Beitrag von Zwotausender »

Es gab auch schon vor gericht angefechtete zurückdatierungen, und die die dagegen geklagt haben haben recht bekommen.

Denn defakto bestätigt der Tüvprüfer dem Fahrzeug ab dem moment der Prüfung , daß es für zwei Jahre Verkehrstauglich ist. Tüv abgelaufen hin oder her.
Somit ist das zurückdatieren tatsächlich eigentlich nicht zulässig und abzocke !


Gruß
Tom

Gast

Beitrag von Gast »

Eigentlich hast Du ja recht, zwotausender. Das muss ich jetzt echt mal nachprüfen, guter Einwand.

Gruß
Raig

Zwotausender

Beitrag von Zwotausender »

Ja, dafür bräuchte man eigentlich nen Anwalt im Forum.

Gruß
Tom

Gast

Beitrag von Gast »

Zwotausender hat geschrieben:Ja, dafür bräuchte man eigentlich nen Anwalt im Forum.
Die fahren aber BMW oder Harley.....

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