Vorgehen bei einer Vollabnahme/Einzelabnahme nach §21

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
Antworten
Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7108
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Vorgehen bei einer Vollabnahme/Einzelabnahme nach §21

Beitrag von Tie »

Grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen, wie bei einer HU nach §29.

Der Unterschied zu einer "normalen" HU beruht dabei auf eintragungspflichtigen technischen Änderungen, deren Zulässigkeit, in Bezug auf Euer Moped, nicht durch ABEs, EG-Typgenehmigungen oder Teilegutachten dokumentiert werden und daher nicht mit einer Eintragung nach §19.3 abgehandelt werden können.
Verkleidungsteile, denen nur ein Materialgutachten beigelegt wurde, sind immer nur per Einzelabnahme einzutragen und eintragbar, da diese universal verbaubar, jedoch auch immer mit baulichen Zusatzmaßnahmen verbunden sind, die überprüft werden müssen.

Diese Änderungen sind einzeln von anerkanten Prüfern des TÜVs abzunehmen. (In den neuen Bundesländern bei der DEKRA!!!). Gibt es dabei Gutachten oder sonstige Begleitpapiere, die die Zulässigkeit an anderen Motorrädern nachweisen können, sollten diese UNBEDINGT mitgenommen werden, da das die Arbeit des Prüfers enorm erleichtert! (... und seine Willigkeit steigert!)

MERKE: Habe ich zu meiner Änderung

- ein Teilegutachten oder eine ABE für einen anderen Motorradtyp
- irgendeine Fzg.-Scheinkopie mit der erwünschten Eintragung
- verbaue ich Teile eines ganz anderen Motorradtyps
- ein Materialgutachten für ein universal verbaubares Teil (Verkleidung)

ohne dokumentierten Bezug zu meinem Motorrad und/oder mit der Erfordernis weiterer baulicher Umbaumaßnahmen, liegt ein Fall für eine Einzelabnahme vor!


Psychologie:
Wenn Ihr zur HU oder Einzelabnahme nen ordentlich gestaffelten Ordner mit Gutachten und ABEs aus dem Rucksack zaubert und Ihr vielleicht in den Gutachten bereits die Euch betreffenden Modelle und Auflagen per Textmarker farblich hervorhebt und so dem Prüfer die Sucherei im Gutachten erspart, habt Ihr bereits unter Beweis gestellt, Euch mit Eurer Änderung vertraut gemacht und beschäftigt zu haben. Fotos sind auch ganz toll!!! (Vorher-Nachher) Das kostet Euch 5 Minuten, halbiert aber wenns gut geht die Dauer (und Genauigkeit) bei der Abnahme. Dann habt Ihr also schon sehr viel gewonnen!

Wenn Ihr also den oben verlinkten Prüfpunktekatalog zu einer HU §29 an Eurem Moped durchgegangen seid und Ihr noch immer offene Fragen vor Eurer Einzelabnahme habt, ist es erfahrungsgemäß die beste Lösung BEVOR IHR ZU BASTELN BEGINNT Euch direkt an Eurer TÜV-Stelle zu melden, Euch einen gewillten Prüfer vorstellen zu lassen, mit diesem Euer Vorhaben zu besprechen, Euch von diesem Kollegen Lösungsvorschläge machen zu lassen, diese umzusetzen und dann genau bei diesem Prüfer das Ergebnis begutachten zu lassen. Dieser Punkt ist dabei wichtig, da jeder Prüfer unter Umständen auf das ein oder andere Detail mehr Wert legt, als ein anderer Kollege.

Dieses Vorgehen kostet Euch keinen Cent mehr, als auf "gut Glück" vorzufahren, beruhigt die Nerven und spart Euch wahrscheinlich auch noch Geld, in dem Fall, daß bei einer Abnahme mit negativem Abschluß, trotzdem eine Prüfgebühr verlangt wird. (Ja, sowas gibts!) Die Erfolgsquote ist so am höchsten. Auch bei folgenden Änderungen ist es nie verkehrt, wenn man bereits einen Prüfer persönlich kennt!

Wichtig:
Sollte es bei der Abnahme dennoch zu Beanstandungen kommen, brecht die Abnahme keinesfalls ab oder lasst sie abbrechen! Auch wenn Euch dieses Vorgehen u.U. ein paar Kröten extra kostet, verhindert Ihr so ein mehrfaches Vorfahren.

Bsp.: Der Prüfer beanstandet den Scheinwerfer, hat aber Eure geänderte Bremsanlage noch nicht gesehen und will Euch vom Hof schicken. Ihr fahrt wieder heim.
Nächste Woche wird der SW akzeptiert, aber bei der Bremse gefällt dem Prüfer die Farbe nicht und Ihr werdet wieder heim geschickt.

Immer (auch bei der HU) ALLES checken lassen und dann die Mängel in einem Aufwasch beheben!

Kopien aus anderen Fahrzeugbriefen oder -Scheinen sind NIEMALS eine gültige Basis für eine Eintragung! Sie geben lediglich den Hinweis dafür, daß ein "Kollege" diese Änderung schonmal für in Ordnung gehalten hat - aber nicht unter welchen Bedingungen!
Wenn der Prüfer, aus welchem Grund auch immer, diese Änderung nicht akzeptiert und eine Eintragung verweigert, kann ihm keiner was!


Viel Erfolg!

Tobi
Zuletzt geändert von Tie am 09 Jun 2006 13:42, insgesamt 5-mal geändert.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Benutzeravatar
Tie
Fremdkörper 2.0 reloaded
Beiträge: 7108
Registriert: 16 Mai 2004 20:42
ZXR-Modellreihe: ZX-7R

Beitrag von Tie »

Hier mal ein kleiner Erlebnisbericht, der mir zugesendet worden ist:
TÜV in ***editiert*** hat alles bei mir eingetragen, ohne mit der Wimper zu zucken.

Dem Prüfer haben meine beiden Ordner imponiert. Twisted Evil
Einer mit allen ABE´s, Materialgutachten und anderen Unterlagen. Der andere mit Bildern von dem Umbau.

Alles massiv verbaut, da hat er keine Bedenken. Wollte dann nichtmal mehr die Gutachten sehen. Probefahrt mit Wheelie und Stoppie. Cool

Bapper drauf und gut.

Er hat gemeint daß er auch ne ZXR hatte, ein geiles Fahrzeug.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

Bild

Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Antworten