@ tobi und raigi - wichtig fighterumbau

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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SEMMEL

@ tobi und raigi - wichtig fighterumbau

Beitrag von SEMMEL »

hi ihr zwei,

möchte mich gerne mal bei euch im vorfeld erkundigen in wie weit ich beim umbau auf folgende punkte achten muß und evtl hilft es ja auch anderen die umbauen wollen

bitte so wenig fachchinesisch wie möglich :wink:

- schwinge vom nachfolgermodel H2
- besseres federbein 900 b
- auspuffführung
- zündschlossverlegung ( wegfahrspere durch bremsscheibenschloss )
- radabdeckung hinten
- nummernschild wei steil darf es max sein einknickend richtung federbein
- sitzfläche
- bremslicht ( form, anbringung usw ) e geprüft ist klar
- steile des höckers
- blinker wie eng zusammen minimal ( möchte sie gerne im höcker einarbeiten )
- kellermänner am lenker
- kabel in den lenker ziehen ( laut teilegutachten darf ich in de rmitte und am rande 5 mm löcher bohren )
- bugspoiler ( in wie weit kann ich den selber bauen bzw zuschneiden und ist der pflicht )
- verkleidung ( muß ich die austragen )
- max breite des lenkers
- fußrastenanlage sozius abbauen

- abm-gabelbrücke
- scheinwerfer
- scheinwerfermaske
- spiegler stahlflex
für die letzen 4 punkte habe ich eien kopie vom brief des vorbesitzers - alles eingetragen auf einer H1

ich weiß es sind ne menge punkte de ich da annführe, möchte mir nur soviel einfos wie möglich holen bevor ich mich beim tüv schlau mache und alles anfange zu bauen.

in wie weit könnt ihr beide mir bei den eintargungen und abnahmen helfen :?: :oops: :?:

vielen dank schon mal im vorfeld für eure kompetenten antworten

gruß chris

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zxr-fightclub
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Beitrag von zxr-fightclub »

sorry das ich das jetzt sage aber dreiviertel der fragen kann man durch die suche beantworten....
Ich habe keine Lust!!!!!!!

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Tie
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Beitrag von Tie »

Ich könnte jetzt nen Haufen Antworten geben (kann gerade aber nicht), aber generell ist es zwingend erforderlich eine Einzelabnahme beim TÜV zu machen.
Am sinnvollsten wäre mit dieser Liste zum freundlichen Blaukittel zu gehen, dem nen Kaffee auszugeben und die Liste im Detail durchzugehen.
Ich werde mir später oder morgen gerne die Arbeit machen und MEINE Sicht zu den Stichpunkten ausarbeiten. Letztendlich entscheidet aber der TÜVy, der das alles eintragen soll!

Und jetzt zum X.-ten Mal: Eine Briefkopie gibt einen Hinweis auf das Machbare, ist aber kein Dokument, auf dessen Basis eine Eintragung machen kann. Soll heißen: Wenn Deinem Prüfer was nicht gefällt, was in einem anderen Brief drin steht/stand, kann man ihm GARNICHTS, wenn er anderer Meinung ist!
Wie gesagt, die Details kommen später!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Tie
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Beitrag von Tie »

- schwinge vom nachfolgermodel H2 => §21
- besseres federbein 900 b => §21
- auspuffführung => §21
- zündschlossverlegung ( wegfahrspere durch bremsscheibenschloss ) => EGAL!
- radabdeckung hinten => §21
- nummernschild wei steil darf es max sein einknickend richtung federbein => GARNICHT! Max. 30° GEGEN die Fahrtrichtung! (Bezugspunkt Unterkante, KZ nach vorne kippen!)
- sitzfläche => §21
- bremslicht ( form, anbringung usw ) e geprüft ist klar => Siehe TÜV-Ecke "Heilige LTEs und Radabdeckung"
- steile des höckers => §21
- blinker wie eng zusammen minimal ( möchte sie gerne im höcker einarbeiten ) => Siehe TÜV-Ecke "Heilige LTEs und Radabdeckung"
- kellermänner am lenker => Siehe TÜV-Ecke "Heilige LTEs und Radabdeckung"
- kabel in den lenker ziehen ( laut teilegutachten darf ich in de rmitte und am rande 5 mm löcher bohren ) => §21
- bugspoiler ( in wie weit kann ich den selber bauen bzw zuschneiden und ist der pflicht ) => §21 (Selberbauen ist GARNICHT, weil Splitter-Gutachten erforderlich!!!
- verkleidung ( muß ich die austragen ) => ja
- max breite des lenkers => §21
- fußrastenanlage sozius abbauen => §21 (Änderung der Sitzplatzanzahl-Angabe in den Papieren erforderlich !!!)

- abm-gabelbrücke => wenn GA vorhanden, kein Problem, aber eintragen!
- scheinwerfer => Wenn geprüft egal!
- scheinwerfermaske => wenn GA vorhanden, kein Problem, aber eintragen!
- spiegler stahlflex => wenn GA vorhanden, kein Problem, aber eintragen!

Nachtrag: Bei den Abnahmen können wir Dir bei den Teilen mit GAs sicherlich helfen, aber wozu? Mach Nägel mit Köpfen und mach alles in einem Streich mit dem §21! Wozu 2 mal zahlen? Auch wenns bei uns sicher billiger wäre, als sonst.
Zeigen kannst Du mir alles was Du willst. Brauchst Dich nur melden, ein Foto einstellen oder mit ner Pizza nach BGL locken! :wink:
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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SEMMEL

Beitrag von SEMMEL »

@ tobi

jo danke schon mal für die ganzen infos - die pizza wird sicherlich fällig werden denke mal so gegen januar - februar bist du spätestens zum pizzaessen oder grichen bei mir eingeladen - aber erst wenn du schön brav den ganzen tag alles begutachtet hast und für gut befindest :lol: :lol: :lol: :wink: :wink: :wink:

jetzt aber mal ne andere frage
du hast jetzt fast überall geschrieben §21

was kann ich mir darunter vorstellen und was kommt da an kosten auf mich zu - ich werd morgen oder mal zum tüv fahren und mich dort erkundigen - wollt nur schon mal etwas hintergrundwissen dorthin mitnehmen - deswegen auch der tread

danke nochmals

gruß chris

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Tie
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Beitrag von Tie »

§21 bedeutet, daß Raigy oder ich diese Änderungen nicht eintragen können und dies im Rahmen einer Einzelabnahme abgenommen werden muß.
Ich glaube ich muß mal ne Info in die TÜV-Ecke setzen, daß wir (DEKRA) nur Dinge eintragen können, für die es ein Teilegutachten gibt. Das heißt alle Änderungen, die nicht von der Stange sind, sind Sache vom TÜV!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Wayne von BW

Beitrag von Wayne von BW »

Eine Briefkopie gibt einen Hinweis auf das Machbare, ist aber kein Dokument, auf dessen Basis eine Eintragung machen kann.
....danke, dass es wieder einmal gesagt wurde- mein brief ist bestimmt schon 20x als kopie hier im forum im umlauf wegen gewisser eintragungen- wenn´s bei demjenigen dann aber nicht klappt mit der eintragung ist die fragerei groß! "warum bei dir und bei mir nicht" usw... eine BRIEFKOPIE zeigt dem prüfer nur, dass sowas schonmal eingetragen wurde und er sich gedanken machen kann, diese änderung auch zu genehmigen....mehr nicht! es war "früher" einmal gang und gebe, briefkopien als eintragungsvorlage zu benutzen und in der regel wurde dies auch anerkannt. da damals aber teilweise sachen eingetragen wurden, die heute von keinem verantwortungsbewussten menschen zu vertreten sind und die gesetzeslage um einiges komplexer geworden ist, gilt eine briefkopie nur als "u.U. möglicher leitfaden".....ergänzung: falls mit diesem kfz etwas passiert und in zusammenhang mit einer §-widrigen eintragung steht, ist der prüfer seine lizenz zum stempeln los :wink: dieser §21 ist seit geraumer zeit sowieso ein interner streitfall....da wird sich noch etwas ändern :wink:

lg
WAYNE

SEMMEL

Beitrag von SEMMEL »

jo leute war heute mal bei meinem tüvi und hab ihm mal die liste vorgelegt was ich machen mag - er wird sich in den nächsen tagen genau damit befassen und mir dan lösungsvorschläge machen wie ich die umbauten machen kann so das er sie eintragen kann.

läuft aber alles nicht auf §21 sondern auf § 19.2 oder § 19.3 und es muß eine fahrprüfung vorgenommen werden bei dem die karre auf max geschwindigkeit gebracht wird und dann darf da nix fehlen - muß ich wohl oder übel wieder umritzeln

was den heckrahmen angeht schaut es bescheiden aus - könnte probs geben - ebenso wie mit dem höcker obwohl der ein materialgutachten hat - aber seit neuestem muß an solchen teilen ein aufkleber oder so angebracht sein damit die prüfer auch wirklich erkennen können das das gutachten zu dem teil gehört

aber wei gesagt er wird alles anschauen und dann mit mir drüber reden.
denke das wird schon werden so wei er heute gesprochen hat - und wenn was nicht passen sollte hat er gemeint könnte er mir auch notfalls für 2-3 tage die abnahme offen lassen bis ich alles umgeändert habe das es passt - also quasi nur einmal zahlen oder so - naja hört sich ja alles schon mal ganz gut an seitens des tüvs.

wie gesagt der heckrahmen macht mir arge sorgen - weiß wer abhilfe

gruß chris

Wayne von BW

Beitrag von Wayne von BW »

der heckrahmen macht mir arge sorgen - weiß wer abhilfe


....suche dir nen anderen prüfer deines vertrauens :wink:
und es muß eine fahrprüfung vorgenommen werden bei dem die karre auf max geschwindigkeit gebracht wird und dann darf da nix fehlen
:shock: ....der darf von mir aus ne runde um die halle fahren aber dann wäre bei mir schicht im schacht! ......leute gibt´s....tz tz tz... :roll: frage mal in garching beim tüv an was die jungs meinen- da sind einige schrauber unter den prüfern :wink:

lg
WAYNE

SEMMEL

Beitrag von SEMMEL »

@ andy

hm - er war sich nicht ganz sicher bezüglich dem heckrahmen - hab ihm gesagt das der von nem profi geschweißt wird und das der sicherlich stabiler ist als der orginale - er meinet er erkundige sich mal deswegen :?

jo keine ahnung warum da ne fahrprüfung her muß - der gedanke alleien gefällt mir schon mal gar nicht das ein prüfer auf meinem moppi auf der bahn volles rohr gibt.

was den tüv bei mri hie rums eck angeht ( 1 minute weg ) bin ich bis jetzt immer sehr gut gefahren und hatte eignetlich nie probs - naja mal abwarten was er nach durcharbeiten der liste so spricht - wo anders kann ich ja immer noch hingehen :wink:
ist halt dort auch ganz gut weil er meinte er fasst mir dann mehrer abnahmen in eine zusammen damit nicht die kosten so imens steigen - also zb maske,bugspoiler und heck macht er nicht einzeln sondern lässt das quasi unter verkleidung oder so laufen.

gruß chris

Gast

Beitrag von Gast »

So....jetzt hab ich auch endlich wieder Netz.

Wieso stellst eigentlich nciht erst die Frage was alles abgenommen werden muss?

Laut ZO ist das in meinem Ermessen so zu sehen, dass alle Änderungen, die nicht die unverzüglich die BE ausser Kraft setzen nicht abgenommen werden müssen.
StVZO hat geschrieben: (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Diese Sachen hier. Jetzt kannst Dir überlegen welche Deiner Umbauten einen dieser 3 Punkte betrifft, und warum.

Dann reden wir weiter...*g*.... :wink:

Gruß
Raig

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