Standlicht laut StVZO

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

Standlicht laut StVZO

Beitrag von Gast »

Hallo Bikers,

ich habe mich mit dem Thema Standlicht beschäftigt, und habe da einen interessanten Absatz in der StVZO gefunden:

§51 StVZO:
.... Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. .......

Wie ihr seht steht hier "dürfen". Mit meinen Deutschkenntnissen heisst das ja wohl nicht müssen.

Manchmal ist es ganz gut wenn man sich in den Paragraphendschungel stürzt und mit den Raubtieren kämpft :lol:

Gast

Beitrag von Gast »

Falsch gedacht, das heisst das das Standlicht im Scheinwerfer sein darf und nicht separat.

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Tie
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Beitrag von Tie »

Wollte gerade darauf hinweisen, daß man die Bestimmungen für Beiwägen nicht aufs "normale" Motorrad umdeuteln darf.
Es gab schonmal ne Auseinandersetzung ob man eins braucht, oder nicht.
Meine Unterlagen sind leider in der Firma, sonst könnte ich jetzt mit §§§ um mich werfen.
Ich kanns also nicht begründen, aber man braucht eins!!!
Vielleicht kann Meister Raig mal nachschlagen.

P.S.: Nicht nur in die StVZO, auch in die EG's kucken!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Walnussbaer
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Beitrag von Walnussbaer »

Also ich hab schon diverse Diskussionen erlebt mit dem Schluß, dass man keines braucht :?

Gast

Beitrag von Gast »

Walnussbaer hat geschrieben:Also ich hab schon diverse Diskussionen erlebt mit dem Schluß, dass man keines braucht :?
...auf jeden Fall nicht vorne.

Gast

Beitrag von Gast »

Ob ihrs glaubt oder nicht, natürlich braucht man ein Begrenzungslicht.
Auch noch nach vorne... :wink: ...und das muss sogar weiss sein.

Muss ich jetzt wieder Zeit totschlagen und euch die eindeutigen Paragraphen raussuchen, oder glaubt ihrs mir diesmal einfach?

*duckunwech`*

Gruß
Raig

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Harm
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Beitrag von Harm »

ich glaubs.
S.
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Lucky

Beitrag von Lucky »

Hm, und was ist wenn ich gar kein Standlicht habe :?:

An meiner ZXR ist keines drann. Ist ein Canadisches Modell. Hab aber trotzallem nach Vollgutachten meinen Stempel bekommen. :D

Gast

Beitrag von Gast »

Raigmore hat geschrieben:Muss ich jetzt wieder Zeit totschlagen und euch die eindeutigen Paragraphen raussuchen, oder glaubt ihrs mir diesmal einfach?Gruß
Raig
Nein, mußt Du nicht.

Ich hab nämlich gestern abend nochmal meine Unterlagen durchgeschaut und eben mit meinem TÜV-Prüfer telefoniert und der hat's auch bestätigt,...

...laut §51 der StVZO muß zwar das Standlicht vorne weiß sein, falls wir eins haben. Wir müssen aber keins haben, wir dürfeneins haben.

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zxr-fightclub
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Beitrag von zxr-fightclub »

ich habe keines, im scheinwerfer ist auch keines vorgesehen alsoooooo
:lol: :lol: :lol: :lol:
Ich habe keine Lust!!!!!!!

Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

eigentlich hatte ich den Thread eröffnet, weil in der Maske, die ich bei Louis gekauft habe kein Standlicht drin war.
Ich musste in der Zwischenzeit die Scheinwerfer austauschen, weil das Scheinwerferglass milchig war. An den getauschten Scheinwerfern (derselbe Hersteller!!) war dann plötzlich ein Standlicht dabei :D .

Die ZXR war zwischenzeitlich beim TÜV und es ist alles eingetragen worden :D :D .

@Raig
Im habe Vorfeld (bevor ich die Scheinwerfer getauscht habe) beim TÜV angerufen. Der zuständige TÜV Beamte bestätigte mir das mit dem nicht notwendigen Standlicht. Wie läuft denn das normalerweise? Hat man beim TÜV Auslegungsspielraum?? (War diese Diskussion schon mal in einem Thread??)

Gruß

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

highlander_kurgan hat geschrieben:.... Hat man beim TÜV Auslegungsspielraum??...
ich bin kein tuevler ...
ich denke aber :
etwas ueberzogen ... jeder tuev-man(n) hat mehr oder weniger
freie hand was er macht ...
er muss halt dafuer "gerade" stehen was er macht bzw.
--- nicht sieht --- .... :wink:

Gast

Beitrag von Gast »

So....da in den Bauvorschriften der StVZO wie ihr schon gesagt habt nix zu finden ist, denkt jetzt jeder er braucht das nicht.
StVO hat geschrieben:§ 17 Beleuchtung

...

(4)
Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.


Wie wollt ihr das dann regeln ohne besagtes Standlicht?

Gruß
Raig

PS: über EG vorschriften brauchen wir uns nicht zu streiten, da ists auf jeden Fall vorgeschrieben, und wer seine Beleuchtung nach EG ausrichtet, heisst z.B: EG-Fahrtrichtungsanzeiger-Abstände benützt usw. der muss auch eine bauartgenehmigte Begrenzungsleuchte besitzen.

Gast

Beitrag von Gast »

@raig
gut zu wissen dass sich da jemand auskennt.

an alle anderen:

danke für die guten Beiträge im Board. Die haben mir beim Zusammenbau der ZXR sehr oft geholfen. Nach meinem Crash im letzten Jahr haben viele geasagt ich soll die Kiste verschrotten. Nach mehrmonatiger Schrauberei und Umbau hat die "Kiste" jetzt TÜV und fährt wieder sehr gut. Mein Junior (dem ghört eigentlich die "Kiste") ist total happy, und ich natürlich auch.

Wir haben im Winter natürlich noch einige Nacharbeiten geplant (lackieren, diverse Kleinteile tauschen etc.)

Nochmals danke und ich hoffe, dass ich das was ich an der ZXR beim reparieren gelernt habe an andere Fragende weitergeben kann.

@alter-mann

du hast auf jedenfall Recht mit deiner Aussage:
##########
beim tuev einen genau auf das problem ansprechen
dieser wird wohl mit dem mopped fahren wollen ...
und die ganze sache mit ca. 100.- bis 150.- euro in rechnung stellen ...
##########
Das ganze hat 140.- Steine gekostet.

So jetzt wird erst mal in die Schweiz gefahren. In Laax (bei Chur) gibts ein suuper Bikertreffen.

http://www.fattire.ch

Grüße Bernd

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

... ich erinnere mich dunkel ... :lol:
..klasse das alles nun geklappt hat.

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Ronin
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Beitrag von Ronin »

Raigmore hat geschrieben:...Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden[/b]


Wie wollt ihr das dann regeln ohne besagtes Standlicht?

Gruß
Raig
...wenn man standlicht hat, kann man sein bike mit standlicht hinstellen.
...wenn man keines hat, muß man es von der straße entfernen (z.B.: auf den Grünstreifen neben der Straße stellen...is doch logisch :wink:

also man brauch keins :wink:
Gruß Ronny



laut ist out...-ist out!!!

Gast

Beitrag von Gast »

Ich werde in Kürze mal ein paar Bilder reinstellen.

Falls jemand am Verlauf des Umbaus interessiert ist, kann ich ein kleines Protokoll reinstellen.

@raig
In welchem Forum ist so ein Bericht angebracht?

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Harm
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Beitrag von Harm »

Yo Raigi...das regeln wir, wie wirs zum Beispiel mitm Fahrrad regeln.
Wir lassens einfach nicht auf der Strasse stehn 8)
S.
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Tie
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Beitrag von Tie »

Boah Jungs!
Ist es für Euch so wichtig, ob Ihr nun son scheiß 5W Birnchen braucht oder nicht? Muß da jetzt drauf rumgeritten werden, bis geht nicht mehr?
Ich glaube Raigy hat, genausowenig wie ich, noch nie deswegen ne Plakette verweigert. Hat jemals einer von Euch NUR DESHALB ein Problem gehabt? Bei wievielen der von Euch durchgeführten HUs wurde das Standlicht überhaupt überprüft?
Bei nem Auspuff, was wirklich bittere Auswirkungen haben kann, nimmt JEDER von Euch billigend in Kauf, ohne BE rumzueiern und jetzt wegen nem Standlicht so ein Akt!
Raigy und ich wissen, daß man eins braucht (theoretisch) und ich mach nen geringen Mangel draus, wenns fehlt, oder nicht geht.
Das sollte doch nun wirklich ne zufriedenstellende Antwort sein, auch wenn wir mal nicht nen § oder die EG-Nummer nennen können!
Scheinbar gehts nur drum, wer jetzt Recht hat ...

Also um Gottes Willen jetzt der Gesetzes-Text (ich hab ja Zeit):

Aus "Lichttechnische Einrichtungen an KFZ und deren Anhängern"
Stand: 07.04.03 (Aktuellere Ausgabe hab ich leider nicht)

1.1 Grundlagen

Für den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen gelten sowohl nationale Vorschriften der StVZO §§ 49a-54 und 60, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE:

* 76/756/EWG für KFZ und Anhänger
* 78/933/EWG für LoF Zugmaschinen
* 93/92/EWG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
* ECE-R 48 für KFZ und ihre Anhänger
* ECE-R 53 für Krafträder
(das dürft Ihr selber durchgoogeln)

2.1 Begrenzungsleuchten (=Standlicht)
(Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO §51)

Vorhandensein:
nach EG-Rili vorgeschrieben
nach StVZO zulässig (am PKW vorgeschrieben)

Anzahl:
eine, nach EG-Rili auch zwei,
symmetrisch zur Längsmitte
nach StVZO nur im Scheinwerfer

in der Höhe:
350 ... 1200 mm
nach StVZO bis 1500 mm

...mit Beiwagen interessiert denke ich keine Sau.

P.S.: Ich sehs mal so:
Wer mit den Vorteilen der EG-Bestimmungen (Austausch-LTEs, einfacher Auspuffwechsel, etc.) leben kann, der kann auch mit seinen Nachteilen leben. Wobei ich nicht verstehen kann, wo die Schwierigkeit bei einem kleinen Birnchen liegt.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Eigentlich geht es mir mittlerweile darum euch allen (Tobi ausgenommen) klarzumachen, dass ihr euch nicht nur die "Rosinen" rauspicken könnt...

Also entweder die komplette Lichtanlage nach nationalem Recht (mit Blinkerabständen, original Scheinwerfern!!!!! usw...) ohne bauartgenehmigte Begrenzungsleuchte (geparkt nachts NIEMALS auf öffentlichen Straßen)....

...oder...

...bauartgenehmigte Begrenzungsleuchte nach EWG 93/92 Anhang 2 Punkt 2.3 und eben "leicht gelockerte" Anbaumaße und Auswahl von hunderter verschiedener Schweinwerfer und und und...

Gruß
Raig

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Harm
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Beitrag von Harm »

warum macht ihr so ein Theater?
Lest doch mal die Ueberschrift.
Da steht klar und deutlich "...laut STVZO"
und laut dieser ist ein Standlicht NICHT VORGESCHRIEBEN!
Frage beantwortet, Thema erledigt.
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!

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