Kawa 750 ZXR H Umbau..Bitte um Hilfe

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

Kawa 750 ZXR H Umbau..Bitte um Hilfe

Beitrag von Gast »

Hallo erstmal,

Ich hab eine Kawa 750 ZXR H....Die Verkleidung ist weg, andere Gabelbrücke, anderer Lenker und andere Frontverkleidung.
Sie stand jetzt 3 Jahre und der Brief ist verfallen...Jetzt muss sie zum Vollgutachten und der Prüfer meinte er weiß nicht ob es zulässig sei das restliche Seitenverkleidung weg ist.
Weiß jemand von euch einen Rat... Es gibt soviele Streetfighter Umbauten und alle fahren mit Tüv.
Gibt es eventuell ein Genehmigung ohne Verkleidung zu fahren.

Wäre super wenn ihr mir helfen könntet.
Vielen Dank schonmal.

Gast

Beitrag von Gast »

mahlzeit
musste austragen lassen!
wie geht das denn ein brief verfällt??????????
ganz was neues (für mich) glaube net dran :kratz:
fbg holger

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Tie
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Beitrag von Tie »

Wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war, ist zur Wiederzulassung eine Einzelabnahmenach §21 erforderlich.
Und wenn Dein Tüffi nicht weiß, daß man Verkleidungen austragen kann, such Dir einen, der seinen Job besser beherrscht.
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Du hast vollkommen Recht, Tobi.

Was ich mich frage, wie Calli schon gesagt hat, der Brief verfällt doch gar nicht. Und wenn da alles drinsteht, hat ihn der Umbau doch gar nicht zu interessieren, oder?

Bin mir jetzt nicht sicher....ich muss mal auf dem LRA nachfragen...

Wär mir brand-neu sozusagen...

gruß
Raig

Gast

Ist kompliziert

Beitrag von Gast »

Also,
wenn ein PKW oder Jrad länger als 18 Monate stillgelegt ist verfällt die komplette Zulassung. Das heißt es muss ein Vollgutachten erstellt werden so das es zur Erteilung eines neuen Fahrzeugbriefes kommt.
Sonst bekommt man das ganze nicht zugelassen.
Der Prüfer ist vom Tüv Sachsen und wirklich in Ordnung. Das er sich erkundigen möchte ob es möglich ist einen Umbau ohne Verkleidung zu nutzen ist ja in Ordnung. Mir selbst geht es hier nur darum den Prüfer unter die Arme zu fassen um eventuell eine Bescheinigung oder einen Gesetzestext zu bekommen wo verankert ist das die Verkleidung ausgetragen werden darf.
Leider weiß ich nicht wie das funktioniert da ich da sehr unerfahren bin.
Da sich ja hier im Forum richtige spezzzziiieeeessss befinden die ihre Kawas so geil umgebaut haben erhoffe ich mir ein bischen Hilfe.
Ich finde es jedenfalls richtig gut das sich hier die Leute bemühen einem zu helfen.
Mein Problem ich brauch so schnell wie möglich eine Lösung sonst sagt er Prüfer eventuell geht nicht.
Der Umbau fand statt in der Zeit in der der Brief verfallen ist, also die Zulassung.
Ein Bild der Kawa findet ihr unter www.tachotuner.com/kawa.jpg

Gruss
Steve

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Tie
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Beitrag von Tie »

Also ungeachtet dessen, daß es keine Auswirkung auf Dein Problem hat:
Ein Fahrzeugbrief erlischt erst, wenn entweder die Karre abbrennt oder der Brief. Die Zulassung erlischt. nicht der Brief. Oder hate schonmal davon gehört, daß Deine Geburtsurkunde erlischt, weil Du schon 1,5 Jahre keinen Arzt mehr aufgesucht hast?
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Die Zulassungsstelle hat eben gemeind.das der Brief nicht mehr gültig ist....Sprich er ist verfallen....Um das Fahrzeug wieder anzumelden muss es der Prüfer abnehmen und ich einen neuen Brief beantragen...

Gast

Beitrag von Gast »

ja ja mußt zur vollabnahme, aber der brief verfällt doch nicht :!: :?:
oder hab ich was verpasst :?:

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