EG-ABE: Das sagt der TÜV Süd

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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Gast

EG-ABE: Das sagt der TÜV Süd

Beitrag von Gast »

Hi, hier ein Ausschnitt aus einer Mail, die ich gestern vom TÜV Süd bekommen habe:

"Sehr geehrter Herr ...
Es ist richtig, daß eine Auspuffanlage mit EG-Betriebserlaubnis an jedes Motorrad angebaut werden kann.
Einige Hersteller liefern noch eine kleine Karte mit, um einen Nachweis für den Kunden zu liefern, daß der Anbau in Ordnung ist.

Jedoch darf keine Änderung an weiteren Bauteilen vorgenommen werden, z.B. Änderungen am Krümmer.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Frank Ulrich
Kfz.-Sachverständiger "

Vielleich hilft es ja dem einen oder anderen beim kauf eines ESD...

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Kai
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Re: EG-ABE: Das sagt der TÜV Süd

Beitrag von Kai »

moffel hat geschrieben:Es ist richtig, daß eine Auspuffanlage mit EG-Betriebserlaubnis an jedes Motorrad angebaut werden kann.
da hat der gute mann meines erachtens aber keine ahnung von der materie oder hat sich einfach ungeschickt ausgedrückt. die abe-unterlagen beim hersteller definieren eindeutig, an welchen fahrzeugtyp der endtopf angebracht werden darf! :wink:

auch der hinweis, daß am krümmer nichts verändert werden darf, ist schlicht falsch! die krümmer-führung und -form ist absolut freigestellt und nicht eintragungs- oder abnahmepflichtig. lediglich der schalldämpfer ist von bedeutung.

Wayne von BW

Beitrag von Wayne von BW »

so sieht´s aus- der krümmer und das hosenrohr sind nicht eintragungspflichtig! nur der endtopf ist eintragungspflichtig. die abe begrenzt die freigabe ganz eindeutig auf die angegebenen modelle. alles andere ist absoluter quatsch. wo war der sachverständige auf der schule? baumschule etwa?

Gast

Beitrag von Gast »

krümmer und hosenrohr sind bei euch nicht eintragungspflichtig? - interessant.... :shock:

Gast

Beitrag von Gast »

ich als Laie kann da natürlich nichts zu sagen, aber das war eine offizielle Mail vom TÜV Süd!

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Jan
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Beitrag von Jan »

@virus

ich weiß, in der schweiz ist es noch krasser als bei uns.mein cousin kommt aus niederlenz(kennst du evtl.) kanton Aargau. der hat auch nur porbs mit seinem bora beim tüv :D

gruß

Jan
-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-

...ich und meine ZXR 750 L...

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

@V|RuS ...
wie prueft bei euch der (tuev ?) ... ob es der original kruemmer ist :?:
bzw. sind die schweizer pruefer hellseher .... :kratz:

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Kai
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Beitrag von Kai »

ich verschiebe es mal mit verweis in die tüv-ecke! :wink:

Gast

Beitrag von Gast »

auf de Konkret Endrohr von Krümmer ist diese Stembel - KHI weisch...

Gast

Beitrag von Gast »

Oh gott, Kai, Wayne was lasst ihr denn hier los??

Klar ist der Krümmer von Bedeutung. Der ist Teil der Fahrzeug ABE (deshalb hat er kein eigenes Prüfzeichen), und darf nicht verändert werden.

Ihr dürft nicht davon ausgehen, dass alle Bauteile, die nicht eindeutig mit Schlagzahlen zugewiesen sind, sofort zu "Schuss" freigegeben sind.
Der Rahmen hat ja auch keine eindeutige Kennzeichnung in dem Sinn...auch nur Typenschild und FIN. Die Schwinge ist auch nicht gekennzeichnet. Sind aber Teile der FZ-Abe.

Der Krümmer gehört sowieso zur gesamt-FZ-Abe, ist doch klar wie Klosbrühe. Durch andere Krümmerführung oder Länge wird doch das gesamte Ansprech-, Abgas- und Geräuschverhalten geändert, die genauestens in der FZ-Abe beschrieben ist.

Der Endtopf darf "nur" ausgewechselt oder geändert werden weil sich an diesem Teil der Abgasanlage nicht mehr so viel verändern kann.

Dass in der ABE der Topf eindeutig zu einer Mofette zugeordnet ist, das stimmt, Kai.
Aber wer um Gottes Willen bekommt denn z.B. eine ECE-BE aus Weissrussland her? Ich nicht. Und ich bin Prüfer. Zudem kann ich auch kein Russisch. Von dem her....ist es in Zeiten ECE und EG sehr schwierig geworden Endtöpfe und andere ECE geprüften Teile zuzuordnen.

Gruß
Raig

PS: Aber trotzdem scheint mir der Prüfer auf der Baumschule gewesen zu sein....
Nee, logisch nachvollzogen ist dieser Prüfer wahrscheinlich schon etwas älter, und hat vor der ganzen EG bzw. ECE kacke gelernt. Woher soll er sich dann auf diesem riesen gebiet auskennen....?

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

Fugu hat geschrieben:auf de Konkret Endrohr von Krümmer ist diese Stembel - KHI weisch...
... auf keinem meiner motorraeder waren jemals die
kruemmer gekennzeichnet ...
und kein tuev-pruefer dieser welt hat mich jemals
danach gefragt ... bzw. nachgesehen .... :kratz:

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Maggo
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Beitrag von Maggo »

ja wie jetzt????? ist es also nicht zulässig den Krümmer zu verändern sprich hochzuverlegen??? wie uncooooooooooooooooooolllllllllllllllllllll!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Tie
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Beitrag von Tie »

Streng genommen ist JEDE undokumentierte Änderung der Abgasanlage unzulässig, da diese eine Auswirkung auf Abgas, Geräusch und Leistung hat bzw. haben kann (Stichwort: Fächerkrümmer). Also muß auch eine Höherlegung/Krümmung beim TÜV eingetragen/begutachtet werden.
Und JEDE ABE/EG-Typ ist fahrzeugspezifisch! Also mein Twin-Topf DARF nicht an eine ZXR geschraubt werden und umgekehrt! (Es sei denn in der ABE steht, daß das zulässig wäre.)
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

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Maggo
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Beitrag von Maggo »

@Tobi
das mit der ABE ist klar. Wollte meinen Krümmer eigentlich am Sammler abtrennen und den Rest selbst zusammenschweißen und halt den Endtopf etwas höher setzen sprich die Rohrführung etwas ändern.
Wie ist das dann bei ganzen Figtern, die meißten haben doch auch ne selbst umgeschweißte Krümmeranlage, oder sind das dann auch alles "Illegale"?
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alter-mann

Beitrag von alter-mann »

das erste posting (von dem tuev-mann) sagt eigentlich alles ...
jeder kann machen was er will ...
und alle fighter in deutschland sind das beste beispiel hierzu ...
ansonsten duerfte kein einziger fighter mehr rumfahen .. oder :?:
eine kleine provokation ....
DER TUEV SPIELT IN DEUTSCHLAND KEINE ALL ZU GROSSE ROLLE :!: .... :kratz:

Gast

Beitrag von Gast »

DER TUEV SPIELT IN DEUTSCHLAND KEINE ALL ZU GROSSE ROLLE ....
Darüber lässt sich streiten. Aber ich will nicht. :lol:

Ich werd bei Gelegenheit mal ne Fahrzeug-ABE rauslassen, dann könnt ihr mal schauen was alles "fest" ist, auch ohne Kennzeichnung, und ihr werdet euch wundern.

Ich mein, man kann doch nicht verlangen, dass der Hersteller alle für Umbauten interessante Teile kennzeichnet, und somit dem Mopi zuweist.
Das müsst euch doch klar sein.
Würde man das verlangen...das hätte ausmaße...jede Ausgleichsbohrung an den Ausgleichsgewichten der Kurbelwelle müsste für jedes motorrad festgehalten werden, jeder Kolben, ventile, nocken.....einfach alles.

Das wär der Aufwand nicht wert. Ihr müsst davon ausgehen, dass ein Fahrzeug für einen normalo gebaut ist, der daran nicht bastelt. Deshalb ist vieles nicht gekennzeichnet und nicht direkt diesem Fahrzeug zuweisbar. Der Rest steht ja dann in der FZ-ABE.

Verstanden? Bei Fragen immer weiterfragen...

Gruß
Raig

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Maggo
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Beitrag von Maggo »

@Raigmore
ok, dan frage ich mal weiter um es auf den Punkt zu bringen ohne groß um den heißen Brei rumzureden. Ich lege meine Auspuffanlage um/hoch und fahre dann beim nächsten TÜV Termin zum TÜV mit original Pott natürlich, wird es eher Streß geben oder nicht?
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Gast

Beitrag von Gast »

wird es eher Streß geben oder nicht?
Ja...hm...was soll ich da jetzt sagen? Normalerweise müsst es stress geben. Aber...hm..naja...wenns gut gemacht ist? Sieht mans?
Ich wage zu behaupten 98% aller prüfer blickens nicht...

Gruß
Raig

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Maggo
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Beitrag von Maggo »

ich habe es noch nicht gemacht, wollte es aber demnächst in Angriff nehemen, habe mir auch extra nen zweiten Krümmer besorgt. Ich denke die Schweißnähte so hinzubekommen wie die Kawa Schweißer sollte das kleinste Problem sein (die sehen ja teilweise aus als ob das der Lehrling am Werk war. Habe nur keinen Bock daß ich vor jedem TÜV Termin den Kompletten Krümmer umbauen muß.
Wie sieht es eigentlich aus wenn ich die Sozius Rasten und vielleicht auch noch die Haltegriffe abmache, das muß man doch bestimmt auch wieder eintragen lassen, oder?
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alter-mann

Beitrag von alter-mann »

@thomas...
... geht mir mal wieder nur ums prinzip ...
--- nich um den tuev und alle die dort arbeiten schlecht zu machen ---

nur das gesamte system is kacke (habe personlich keinerlei tuevprobleme) ... nich mehr ... :wink:
beispiel ...
ein hochgelegtes kruemmerrohr (man(n) sieht es halt :!:
es macht keinem menschen etwas ... es macht aber seine arbeit
genau so als wenn es unten waere ...

die bremsbelaege ohne abe ... bremsen...brechen oder auch nicht ?
sie machen ihre arbeit ... LEBENSWICHTIG ....
kein schwein guckt nach .... :kratz:

Gast

Beitrag von Gast »

Wie sieht es eigentlich aus wenn ich die Sozius Rasten und vielleicht auch noch die Haltegriffe abmache, das muß man doch bestimmt auch wieder eintragen lassen, oder?
Klar, hier gehts um die Richtigkeit der Fahrzeugpapiere. Wenn Du quasi 2 Sitze eingetragen hast, kannst nicht einfach ein einsitzer draus machen.

Aber das kann man normalerweise wahlweise machen...quasi "sitzplätze 2, bei abgebauten Fussrasten und Haltegriff 1". ok?
nur das gesamte system is kacke
Da hast recht. Heutzutage schon. Dieser ganze EG-ECE mist wächst uns eigentlich über den Kopf.
Wir (in dtl) hatten immer eine Abnahme nötig gemacht, wenn irgendetwas umgebaut wurde. Also eine §19(3) oder 21er Geschichte. Doch die gibt es eben nur in dtl.
Darum stimmt das komplette System nciht mehr, oder besser gesagt es passt nicht mehr zusammen.

Gruß
Raig

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Kai
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Beitrag von Kai »

wenn das so ist, schande über mein haupt für die falschaussage. ich habe von mehreren prüfern die info bekommen, daß die krümmerführung freigestellt ist und ein krümmer nicht eintragungspflichtig ist, sofern sich dadurch die geräusch und abgaswerte nicht ändern. :?:

Gast

Beitrag von Gast »

also als ich das letzte mal bei dem ""tüf"" war (stva) haben die meine schönen zeichen im krümmer überprüft ;)

wenn du dich auf dem kfz-sektor auskennst, wirst du zu 80% merken wenn ein krümmer "anders" ist, desshalb haben unsere prüfer schulungen und weiterbildungen... :roll:

Gast

Beitrag von Gast »

sofern sich dadurch die geräusch und abgaswerte nicht ändern.
Und genau das ist eben der Blödsinn. Woher sollen Du und der Prüfer das wissen, ob sich was geändert hat. Dann müsstest ja ein komplettes Programm abziehen...(Geräuschpegelmessung nahfeld und eine fahrgeräuschmessung, + eine abgasmessung vorher nachher)...das verzahlst doch gar nicht.
Ich mein Nahfeld vorher nachher und die Abgasmessung würdest ja noch irgendwie bezahlt bekommen, aber die fahrgeräuschmessung auf einer "reinstrecke"?? :roll:

Gruß
Raig

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