Frage zur Kennzeichenbeleuchtung

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Gast

Frage zur Kennzeichenbeleuchtung

Beitrag von Gast »

Hallo,

habe vor diesen Kennzeichenbeleuchtungshalter inkl. Reflektor zu entfernen und das Kennzeichen einfach höher bis unter den Höcker zu setzten.

Das Rücklicht des Höckers ist von unten transparent und ich dachte mir das könnte doch als Beleuchtung ausreichen.Würde halt nur auch beim Bremsen mitleuchten und der Reflektor is weg.

Ist das wohl für Tüv und Polizei in Ordnung?Oder gibts da mal wieder irgendwelche Vorschriften?

Gruß Rene

alter-mann

Beitrag von alter-mann »

... wird der polizei ... und dem tuev nicht gefallen.
natuerlich gibt es da vorschriften.
schau ma in der tuev ecke nach ...
ps. ich habe die sache aehnlich gemacht ... und / aber
als nummernschildbeleuchtung ein auto-innenraum-leuchte
verbaut ... ist so ein einbauteil ...
welches in "aelteren" autos im "himmel" ueber der tuer eingebaut ist ...
billig u. gut ...

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Tie
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Beitrag von Tie »

[Dienstmodus an] Wenn auf dem transparenten Teil Deiner Rückleuchte kein Prüfzeichen für eine KZ-Beleuchtung dran ist, könnte das Probleme bereiten! [Dienstmodus aus]

Meine Meinung:
Solange Dein Kennzeichen im Dunkeln lesbar ist, interessiert sich kein Schwein dafür womit es beleuchtet wird, solange nichts Weißes nach hinten strahlt. Das kannst Du ja in dieser Jahreszeit den halben Tag selbst ausprobieren.

Ansonsten guckst Du TÜV-Ecke bei den "heiligen LTEs"!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Danke für die Hilfe werde mir gleich mal nen Eindruck über die Leuchtkraft verschaffen.

Rene

Wayne von BW

Beitrag von Wayne von BW »

......der tobi wird langsam locker...... :lol: :lol: :lol: ...das lob´ich mir :wink:

lg
WAYNE

Gast

Beitrag von Gast »

habe ne Zubehör Leuchte von den großen 3 verbaut is auch net teuer gewesen. Den Reflektor sollte man aber schon beachten da gucken würde ich mal sagen sämtliche Prüfer und auch die Grünen danach und mal ehrlich, wenn dir im Dunkeln mal das Licht kaputt geht ist er auch echt nützlich sonst wirst du keinen Meter gesehen. Ich will jetzt nicht übervorsichtig sein, das bin ich ja sonst auch nicht aber ich rege mich selbst maßlos über Fahrradfahrer auf die um diese Jahreszeit morgens oder Abends ohne Licht etc. unterwegs sind! Von der Sorte macht man schneller einen um als einem lieb ist ich hab da schon so manchem Schlenker gemacht um die Freaks!

Aber egal wies kommt, die Justiz hat n Auge auf den Rückstrahler das kann der Tobi sicherlich auch bestätigen.

Gast

Beitrag von Gast »

zur Leuchte:
probiers einfach, wie hell es ist...gibt genug Motorräder, die das serienmässig so haben, insbesondere die älteren...wie Tobi wohl meinte, wenn´s keinen stört, störts keinen :wink:

traumreiter

rückstrahler

Beitrag von traumreiter »

nur so viel zum thema

ohne katzenauge hinten und nen schlkechtgelaunten grünen oder einfach ein grüner der bei seiner alten mal net randurfte, haste gleich 3 punkte in flensburg und ne strafe gibt es dazu, weil du es vorsätzlich abmontiert hast !!

dann doch lieber drei punkte wegen nem zu lautem auspuff, als wegen nem so beschissenem kleinen teil u nd hören kann mich damit auch keiner !!

Gast

Beitrag von Gast »

Da stimm ich dem Traumreiter zu. Lass besser die Finger davon bevor es richtig Geld kostet oder hol dir vom Louis oder Polo einen kleineren Reflektor.

Zwotausender

Beitrag von Zwotausender »

Äh, ne KZB die nur beim Bremsen leuchtet macht Dich zum absoluten Sheriff-Magneten. Da brauchste keine STVO oder so zu wälzen, es ist in keinem Fall zulässig...

Gruß
Tom

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Tie
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Beitrag von Tie »

Ich hänge an meinem Job, meiner Freiheit und auch an Eurem Leben!

Also nochmal:

1. Rückstrahler MUSS dran! (Ich bezog mich vorher nur auf die KZ-Funzel!)
2. Die Beleuchtung muß in diesem Zusammenhang auch ohne Bremslicht ausreichend sein!!! (Is ja wohl logisch, daß ich nicht gemeint hatte erst beim Bremsen das Pizza-Blech zu iluminieren!)
3. Auch daß eine separate KZ-Leuchte mehr Sinn macht, als eine Zweifelhafte, denke ich muß auch nicht extra erklärt werden!

ALSO: Wenn das Licht aus dem transparenten Teil Deiner Rückleuchte ohne zu Hilfenahme des Bremslichts Dein KZ in Stockdunkelheit lesbar erhellt, haste keine Probleme, solange auch der Reflektor dran ist und nichts Weißes nach hinten leuchtet! Daß das dennoch nicht den Richtlinien entspricht, muß hier betont werden! Wenn Du also an den Falschen gerätst ...
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

So habs mal versucht und das ganze sieht jetzt so aus.

Bild[/img]


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Hoffe die Funzel ist hell genug.Müsste mir nur noch was von wegen Reflektor einfallen lassen.Hat vieleicht jemand von euch ne Idee?Dachte an einen Aufkleber unter den Rückleuchten.Ist das Zulässig?Wie groß müsste der Reflektor denn sein?


Gruß Rene

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Tie
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Beitrag von Tie »

Nö, mit nem Aufkleber isses nicht getan!
Einen zugelassenen Reflektor erkennst Du an einer römischen 1 (I) auf der Scheibe.
Wo Dus hinbaust is egal, solange es auf der Symmetrie-Linie liegt und in einer Höhe zwischeb 25 und 90 cm. Form is egal, nur nicht 3-eckig!

Zur KZ-Beleuchtung: Haste da die Bremse an oder nicht?
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

Gast

Beitrag von Gast »

Bremse ist aus.Kein Plan wie das bei Bremslicht aussieht.
Muss ich mir wohl doch den Reflektor unters Kennzeichen basteln.Schade das ein Aufkleber nicht reicht.Naja mal sehen was man da so kriegt.

Rene

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Tie
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Beitrag von Tie »

Ausnahme: Der Reflektor ist bereits in Deinen Rücklichtern integriert! Auch das gibts! Wenn Du ne I. auf den Streuscheiben Deiner Rücklichter findest, hast Du gewonnen!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Grammatik gelernt bei Yoda Du hast???

traumreiter

rücklicht

Beitrag von traumreiter »

@ fremdkörper

warum darf der denn nicht dreieckig sein, hab schon bei mehreren sowas gesehen ??

ich weiss, was man macht nd was legal ist, sind zwei verschiedene paar schuhe, aber das versteh ich trotzdem nicht !!??!!

ich dachte immer nur die müssen eine bestimmte grösse haben und sollten halt wenn sie angestrahlt werden , zurück lächeln !!

wenn das wirklich net erlaubt ist, dann hat sich mein heckumbauprojekt, hecklampe auch wieder erledigt, na so nen sche.... !!!

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J-Racer
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Beitrag von J-Racer »

@ traumreiter

Dreieckige sind nur für Anhänger zugelassen und freigegeben :wink:
Gruß Chokri # 577

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Tie
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Beitrag von Tie »

Stimmt!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Gralssucher
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Beitrag von Gralssucher »

Hab genauso hochgesetzt,und in den unteren Teil der originalen Ruecklichtkappe ein Schlitz geschnitten,ca 6cm x 2cm,diesen von innen mit transparenter steifer folie wieder geschlossen.Ist jetzt also wie eine Art Fenster,die Birnen des Ruecklichtes scheinen da mit durch aufs Nummernschild.
War im September zum TUEV,
Plakette ohne erkennbare Maengel erteilt!
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Meine Definition von Glück?
Keine Termine und leicht einen sitzen.
(Harald Juhnke)
MZ BK 380 / Kawa ZXR 802 / Triumph Thruxton 1200 R / RT125-3 (in Teilen aufm Dachboden...)
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