Hab ich aus dem einen oder anderen Forum gklaut, Angaben ohne Gewähr.
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhin darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.
Die Regelung gilt Bundesweit und ist die: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Geltung ab 01.03.2007 XXX
Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).
Mehr Info:
http://www.motorradonline.de/de/special ... dre/108873" onclick="window.open(this.href);return false;
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Wird der Db-Eater entfernt erlischt die Betriebserlaubnis. Die BE/ABE bezieht sich auf Verwendung der Auspuffs mit Eater.
Das Abgasverhalten wird hierdurch sicherlich nicht verschlechtert,jedoch das Geräuschverhalten. Dies stellt auch weiterhin ein "Erlöschen der Betriebserlaubnis" dar. Seit Einführung der Fzv ist dies allerdings nichtmehr bußgeldbewährt.
Aus diesem Grund ist die nun zutreffende Tatbestandsnummer nach der Fzv die "330006".Laut Bußgeldkatalog ist hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25€ vorgesehen. Sie ist normalerweise für "geringe" Verstöße gedacht. z.B. Nicht sicherheitsrelevantes Anbauteil ohne ABE.
Führt jedoch der begangene Verstoß zum "Erlöschen der BE", wird von einem A-typischen Fall ausgegangen. Das Verwarnungsgeld wird verdoppelt,woraus sich somit
50€ Bußgeld + 1 Punkt + 23,50€ Auslagen und Gebühren
ergeben. Das ganze ist ,zumindest in Bayern, mit der Zentralen Bußgeldstelle sowie mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen.
Die Begründung für 75€+3 Punkte würde mich doch tatsächlich interessieren
Wer natürlich nur mit 25€ verwarnt wurde sollte sich glücklich schätzen:)
Sollte der Auspuff trotz Eater und ordnungsgemäßem Anbau,z.B. Durch ausbrennen der Dämmwolle,zu laut sein so ist nur ein Verwarngeld fällig.
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Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.
Die Regelung gilt Bundesweit und ist die: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Geltung ab 01.03.2007 XXX
Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).
Weiterhin gilt:
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR" onclick="window.open(this.href);return false; … 010307.pdf Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten Stand: 01.03.2007 5. Auflage siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro