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Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 14 Apr 2011 15:43
von FP91
Hallo Forum,

ich hab' von dem User "hihner" einen Endtopf von einem Unfallmotorrad erhalten. Das Ding ist ein Micron in dem außer diesem gelochten Durchgangsrohr nichts drinn ist. Auch kein Eater. Ist nichtmal eine Aufnahme dafür da.
Dazu gabs aber eine ABE, in der genau die auf dem Pott vorhandenen Kürzen eingetragen sind. Ich hab natürlich direkt bei Micron angerufen und gefragt ob die ABE echt sein kann (da auch weder ABE noch der Pott irgendwie manipuliert aussehen). Aussage von einer Dame bei Micron: "Wir haben leider Aufgrund der Insolvenz keine Daten mehr über damalige Zulassungen, aber generell kann das gut sein da die Geräuschgrenzwerte nicht so eng waren wie heute."
Waren 1992 die Geräuschbestimmungen echt so lasch? Ich meine, das Ding brüllt echt schon bis 4000rpm wie die Hölle. Bei 10.000 kriegt da jede Oma 'nen Herzinfarkt. Hat noch jemand so einen Topf? Ist sowas echt möglich?

Bild der ABE gibts hier: Bild

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 14 Apr 2011 16:58
von Metalhead77
Wenn das da steht dann darfste das auch..... Eigentlich...
Als erstes hätte ich den Inscheniör / aaSoP (Tie) daraufhin mal angeschrieben, der kennt sich mit sowas ja bestens aus.

Wenn die Tüte legal ist,haste´n schönes Brüllrohr.

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 14 Apr 2011 17:06
von nato
Soviel ich weiß,sind die daten die im fahrzeugschein sind relevant.

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 14 Apr 2011 18:11
von FP91
Laut der ABE da oben ist das Ding eintragungsfrei ...

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 14 Apr 2011 19:08
von Harm
Voellig egal, zu laut ist zu laut.
Egal was draufsteht.
So einfach ist das.
S.

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 15 Apr 2011 9:45
von Tie
Die für das Motorrad maßgeblichen Grenzwerte stehen in jedem Fahrzeugschein (Stand-/Fahrgeräusch).
5 dB drüber und das wars! (3dB Messtoleranz + 2 dB Gerätestreuung) Dabei ist es völlig egal, ob ein alter Serientopf oder ein ABE- bzw. EG-Topf zu laut ist!

Das Baujahr bzw. die damaligen Grenzwerte sind völlig nebensächlich. Was im Schein steht ist Gesetz, denn so wurde das Moped damals homologiert und in Verkehr gebracht!

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 16 Apr 2011 16:49
von Wolf
Sorry wenn ich mich da jetzt mal kurz einklinke...
... ich hab da mal eine wahrscheinlich blöde Frage dazu. Wenn ich einen ESD habe und den DB Killer raus habe und der trotzdem in der tollerranz der DB liegt erlicht dann trotzdem die BE? (ESD mit E Nummer).

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 16 Apr 2011 16:54
von uLLi
Steht ja eigentlich immer "Für Rennstreckeneinsätze kann der DB-Eater rausgenommen werden"... sprich für den öffentlichen Verkehr nur mit DB-Eater.
Ist ja wie mit den Hebeln ohne ABE, die bremsen auch nur, trotzdem darf man sie nicht dranhaben.

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 16 Apr 2011 20:52
von Börni
Klar erlischt die EG Typgenehmigung. Diese gilt nur in Verbindung mit dem verbauten DB Eater.

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 16 Apr 2011 23:54
von FP91
Tie hat geschrieben:Die für das Motorrad maßgeblichen Grenzwerte stehen in jedem Fahrzeugschein (Stand-/Fahrgeräusch).
5 dB drüber und das wars! (3dB Messtoleranz + 2 dB Gerätestreuung) Dabei ist es völlig egal, ob ein alter Serientopf oder ein ABE- bzw. EG-Topf zu laut ist!

Das Baujahr bzw. die damaligen Grenzwerte sind völlig nebensächlich. Was im Schein steht ist Gesetz, denn so wurde das Moped damals homologiert und in Verkehr gebracht!
Hmmm, gut. Danke dir. Ich werd Montag mal beim TÜV reinschauen und fragen. DIe müssen ja eignetlich wissen was es mit der ABE auf sich hat die hier liegt.

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 18 Apr 2011 14:23
von Tie
*Räusper*

Du hast "den TÜV" bereits gefragt!

Aber ne zweite Meinung kann nie schaden!

Wenn in der Röhre ein Eater existiert hat, muß das Ding natürlich rein!

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 18 Apr 2011 15:06
von Dog
FP91 hat geschrieben:
Tie hat geschrieben:Die für das Motorrad maßgeblichen Grenzwerte stehen in jedem Fahrzeugschein (Stand-/Fahrgeräusch).
5 dB drüber und das wars! (3dB Messtoleranz + 2 dB Gerätestreuung) Dabei ist es völlig egal, ob ein alter Serientopf oder ein ABE- bzw. EG-Topf zu laut ist!

Das Baujahr bzw. die damaligen Grenzwerte sind völlig nebensächlich. Was im Schein steht ist Gesetz, denn so wurde das Moped damals homologiert und in Verkehr gebracht!
Hmmm, gut. Danke dir. Ich werd Montag mal beim TÜV reinschauen und fragen. DIe müssen ja eignetlich wissen was es mit der ABE auf sich hat die hier liegt.
ööhm du weisst schon das tie ääh wie soll ich sagen--er ist auch sachverständiger glaub sogar beim tüv..... :roll:

was für eine aussage erhoffst du dir ? einen freibrief?
geräuschgrenzwerte stehen im schein/brief,ist`s zu laut ist es illegal.... :wink:

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 18 Apr 2011 16:19
von FP91
Dog, ich WUSSTE ja nicht das er zu laut, ich habe es nur vermutet ;) Wollte mir gerne meine Vermutung bestätigen lassen.

Ich war heute echt da. 102dB bei 8000 im Stand. Tüvver und ich haben uns total abgegeiert. Aber auch der Tüver war nach einem Blick in den Topf der Überzeugung, dass da nichts manipuliert ist. Naja, die Frage bleibt weiterhin:

Aber wo zum Henker kommt die ABE her?!?

Ich werde mal schauen ob ich dafür irgendwie 'nen Eater bauen kann. Der Sound wäre leiser immer noch geil.

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 18 Apr 2011 17:19
von Super Rider
wieso habt ihr denn bei 8k gemessen?
die Messung soll(te) doch bei halber Nenndrehzahl erfolgen.

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 18 Apr 2011 20:16
von FP91
Hab ich mich auch gefragt, aber hätte so oder so nichts geändert ..

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 26 Apr 2011 21:41
von Metalhead77
Nur komisch das Tie im festen Fred stehen hat 3/4 der Nenndrehzahl und der TÜV-Onkel in Westerburg das gleiche sagt...


Beistand an:
Wenn Tobi sagt, so ist das,dann ist das so... Es ist nun mal sein Job.
Was hätte er davon,jemandem ne Lampe zu bauen?
Zu Laut ist zu laut und wenn das Ding 10mal mit ABE eingetragen ist!
Beistand aus.

BTW:
Darf die Rennleitung eigentlich die Tüten noch Beschlagnahmen?

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 26 Apr 2011 22:14
von Tie
Metalhead77 hat geschrieben:Nur komisch das Tie im festen Fred stehen hat 3/4 der Nenndrehzahl und der TÜV-Onkel in Westerburg das gleiche sagt...


Beistand an:
Wenn Tobi sagt, so ist das,dann ist das so... Es ist nun mal sein Job.
Was hätte er davon,jemandem ne Lampe zu bauen?
Zu Laut ist zu laut und wenn das Ding 10mal mit ABE eingetragen ist!
Beistand aus.

BTW:
Darf die Rennleitung eigentlich die Tüten noch Beschlagnahmen?
Öhm, das ist so nicht 100% korrekt! Trotzdem danke für das Vertrauen! Raigy hat damals geschrieben:
Messdrehzahl: ½ der Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl > 5000min-1
Messdrehzahl: ¾ der Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl < 5000min-1
(Nenndrehzahl heißt Drehzahl bei (max.) Nennleistung!)

Siehe: http://www.zxr750.de/board/viewtopic.php?f=28&t=10447

Das heißt:
- Mopeds, die keine 5k 1/min drehen => 3/4 Nenndrehzahl (Chopper, Wacker-Stampfer und ähnlich sinnlose Spielsachen für Bartträger und Deodorantverweigerer)
- Mopeds > 5k => halbe Nenndrehzahl (Männer-Mopeds)

Und die Rennleitung darf im Bedarfsfall nicht nur Brüllrohre, sondern auch ganze Motorräder sicherstellen! Und das solange, bis der angekackte Biker mit nem (zulässigen) Austauschtopf unterm Arm ausm Bus oder der Tram steigt!

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 29 Apr 2011 8:52
von Metalhead77
Ich soll genau Lesen bevor ich antworte !!!

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 29 Apr 2011 11:53
von CJ
Warum sagt man nicht einfach bei welcher Drehzahl muss bei der ZXR, DB Wert gemessen werden?
Bei 5tumdr, oder bei 6tumdr.?

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 29 Apr 2011 12:16
von Metalhead77
Ich soll genau Lesen bevor ich antworte !!!

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 29 Apr 2011 12:23
von CJ
Metalhead77 hat geschrieben:Lesen.......

Beispiel:

ZXR-J: 72KW bei 10500 U/min,
da mehr als 5000U/min. also 3/4 Nenndrehzahl : 10500 : 4 x 3 = 7875 U/min. Messdrehzahl
Super Rider hat geschrieben:
wieso habt ihr denn bei 8k gemessen?
die Messung soll(te) doch bei halber Nenndrehzahl erfolgen.
War jetzt 8k doch richtig????
Oder liegt da zwischen 7875 und 8k so ein riesen Unterschied?? :?:

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 29 Apr 2011 12:38
von Harm
Falsch.
Der Metalhead soll mal den Met ausdampfen.
Was ueber 5k dreht, wird mit halber Drehzahl gemessen.
S.

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 29 Apr 2011 12:49
von Harm
Metalhead77 hat geschrieben:Raigy hat damals geschrieben:

Messdrehzahl: ½ der Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl > 5000min-1
Messdrehzahl: ¾ der Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl < 5000min-1
ja wenn das so ist....
wieso schreibst dann einen Post weniger das:
Metalhead77 hat geschrieben: Beispiel:

ZXR-J: 72KW bei 10500 U/min,
da mehr als 5000U/min. also 3/4 Nenndrehzahl : 10500 : 4 x 3 = 7875 U/min. Messdrehzahl

Eisenschrottklotz von den Amis:
45KW bei 4750 U/min.
weniger als 5000 U/min. also 1/2 Nenndrehzahl : 4750 : 2 = 2375 U/min. Messdrehzahl
Nimm andere Drogen Alter...
S.

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 29 Apr 2011 13:02
von CJ
Also muss die ZXR bei 6k gemessen werden?

Re: Geräuschgrenzwerte 1992

Verfasst: 29 Apr 2011 13:06
von Harm
Bei 5.
Nenndrehzahl ist irgendwas mit 10.200
S.