Komplettanlage von D&D
HILFE!!!!!!
will wissen ob jemand so ein ding hat und evtl in seinen papieren eingetragen. net ob krümmer topf oder sonst was. Nenne sie lediglich so weil man ohne umbauten den esd nicht an die zxr hinbekommt da es eine KOMPLETTE ANLAGE MIT KRÜMMER IST UND ES WEGEN DER BAUART IM SERIENZUSTAND NICHT KOMPATIBEL IST. DANKE
will wissen ob jemand so ein ding hat und evtl in seinen papieren eingetragen. net ob krümmer topf oder sonst was. Nenne sie lediglich so weil man ohne umbauten den esd nicht an die zxr hinbekommt da es eine KOMPLETTE ANLAGE MIT KRÜMMER IST UND ES WEGEN DER BAUART IM SERIENZUSTAND NICHT KOMPATIBEL IST. DANKE
- der den Berg erklomm
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So, dann mal ne kurze Antwort, da wir das Thema ja schon einige Male hatten:
1. Jede Änderung der Abgasanlage (vom Krümmer bis zum Endrohr) führt grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, es sei denn, daß die verwendeten Teile eine weitere ABE bzw. EG-Typgenehmigung besitzen.
Da dies hier nicht der Fall ist: Einzelabnahme n. §21
2. Da der aaSoP (§21-befugter Prüfer) persönlich für die Abnahme haftet, entscheidet nur er über den Umfang dieser Prüfung! D.h. es kann mit einer Hörprobe und einer kleinen Eintragung für 30€ getan sein. Es kann aber auch dazu führen, daß besagter Prüfer noch gerne eine Fahrgeräuschmessung, ein Abgasgutachten und eine Leistungsmessung für erforderlich hält - und schon sind wir im 4-Stelligen!
Mein Tip: TÜV anrufen oder vorfahren, Problem erklären und wenn einem die Antwort oder Kostenprognose nicht passt einen weiteren TÜV-Menschen konsultieren.
Die Aussage mit "nur der Endtopf zählt" ist genauso ein Märchen wie "man darf einen Monat die HU überziehen"!
Es wird so gehandhabt! Aber wenn ich bei der nächsten HU die Verkleidung abmontiert bekäme, weil der Prüfer die Genehmigungsnummer meines 2. Krümmerrohres sehen möchte ...
Prüfer prüfen das, was sie sehen können! Zerlegen dürfen sie garnichts!
1. Jede Änderung der Abgasanlage (vom Krümmer bis zum Endrohr) führt grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, es sei denn, daß die verwendeten Teile eine weitere ABE bzw. EG-Typgenehmigung besitzen.
Da dies hier nicht der Fall ist: Einzelabnahme n. §21
2. Da der aaSoP (§21-befugter Prüfer) persönlich für die Abnahme haftet, entscheidet nur er über den Umfang dieser Prüfung! D.h. es kann mit einer Hörprobe und einer kleinen Eintragung für 30€ getan sein. Es kann aber auch dazu führen, daß besagter Prüfer noch gerne eine Fahrgeräuschmessung, ein Abgasgutachten und eine Leistungsmessung für erforderlich hält - und schon sind wir im 4-Stelligen!
Mein Tip: TÜV anrufen oder vorfahren, Problem erklären und wenn einem die Antwort oder Kostenprognose nicht passt einen weiteren TÜV-Menschen konsultieren.
Die Aussage mit "nur der Endtopf zählt" ist genauso ein Märchen wie "man darf einen Monat die HU überziehen"!
Es wird so gehandhabt! Aber wenn ich bei der nächsten HU die Verkleidung abmontiert bekäme, weil der Prüfer die Genehmigungsnummer meines 2. Krümmerrohres sehen möchte ...
Prüfer prüfen das, was sie sehen können! Zerlegen dürfen sie garnichts!
Das nenn ich mal ne kompetente Aussage! Nur schade das du bei nicht beim "TÜFF" (ja ich weiss nicht richtig geschrieben aber die Prüfer bei der Prüfstelle hier in Bamberg haben es nicht verdient richtig genannt zu werden nachdem schon Aussagen gefallen sind wie :wenn wir nachvollziehen können wie sie ihr motorrad endrosselt haben) bist. mal auf Glück hoffen und weng nein Osten fahren. DankeTie hat geschrieben:So, dann mal ne kurze Antwort, da wir das Thema ja schon einige Male hatten:
1. Jede Änderung der Abgasanlage (vom Krümmer bis zum Endrohr) führt grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, es sei denn, daß die verwendeten Teile eine weitere ABE bzw. EG-Typgenehmigung besitzen.
Da dies hier nicht der Fall ist: Einzelabnahme n. §21
2. Da der aaSoP (§21-befugter Prüfer) persönlich für die Abnahme haftet, entscheidet nur er über den Umfang dieser Prüfung! D.h. es kann mit einer Hörprobe und einer kleinen Eintragung für 30€ getan sein. Es kann aber auch dazu führen, daß besagter Prüfer noch gerne eine Fahrgeräuschmessung, ein Abgasgutachten und eine Leistungsmessung für erforderlich hält - und schon sind wir im 4-Stelligen!
Mein Tip: TÜV anrufen oder vorfahren, Problem erklären und wenn einem die Antwort oder Kostenprognose nicht passt einen weiteren TÜV-Menschen konsultieren.
Die Aussage mit "nur der Endtopf zählt" ist genauso ein Märchen wie "man darf einen Monat die HU überziehen"!
Es wird so gehandhabt! Aber wenn ich bei der nächsten HU die Verkleidung abmontiert bekäme, weil der Prüfer die Genehmigungsnummer meines 2. Krümmerrohres sehen möchte ...
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- kleiner onkel
- Synchronschraubenterminator
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- Registriert: 15 Jun 2006 10:42
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durch und durch ein graukittel der liebe tie
gut dann eben prüfing... zumindest ist er was sowas angeht vom fach,
bloß cooler
gut dann eben prüfing... zumindest ist er was sowas angeht vom fach,
bloß cooler
Zuletzt geändert von kleiner onkel am 29 Okt 2009 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
[b]Gas is RECHTS und nur die Besten, sterben jung ! ! !
Wenn ich nicht schalten kann, dann stirbt er halt im 1. Gang :twisted:[/b]
http://de.youtube.com/watch?v=8kH5aqZTEnY
[b]Bob-Bahn-Action[/b] :twisted:
http://www.youtube.com/watch?v=jxZVHCNPjXw
Wenn ich nicht schalten kann, dann stirbt er halt im 1. Gang :twisted:[/b]
http://de.youtube.com/watch?v=8kH5aqZTEnY
[b]Bob-Bahn-Action[/b] :twisted:
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- Klaus69
- Flachi-Brandstifter
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- Registriert: 20 Sep 2002 11:51
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Da weißt Du falsch...
Onkelchen: Du tust Tobi eindeutig unrecht Wenn er die hälfte dessen was Ihm privat durch den Kopf geht auf der Arbeit ausleben würde wär er seinen Job sehr schnell los...
Und hier im Forum ( spezieller in der TÜV Ecke ) ist keinem mit irgendwelchen: Es kann sei das... geholfen. Da heißts Ansage nach Prüfvorschrift ( sofern vorhanden ) und jeder weiß worauf er sich einzustellen hat.
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Und hier im Forum ( spezieller in der TÜV Ecke ) ist keinem mit irgendwelchen: Es kann sei das... geholfen. Da heißts Ansage nach Prüfvorschrift ( sofern vorhanden ) und jeder weiß worauf er sich einzustellen hat.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759
Benjamin Franklin, 1759
Danke!Klaus69 hat geschrieben:Da weißt Du falsch...
Onkelchen: Du tust Tobi eindeutig unrecht Wenn er die hälfte dessen was Ihm privat durch den Kopf geht auf der Arbeit ausleben würde wär er seinen Job sehr schnell los...
Und hier im Forum ( spezieller in der TÜV Ecke ) ist keinem mit irgendwelchen: Es kann sei das... geholfen. Da heißts Ansage nach Prüfvorschrift ( sofern vorhanden ) und jeder weiß worauf er sich einzustellen hat.
Und nein, ich bin weder beim TÜV (sondern bei der GTÜ), noch bin ich aaSoP! GOTT SEI DANK!!!
Dog hat geschrieben:was bitteschőn ist ein aaSop???
"Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer"... der aaSoP (§21-befugter Prüfer)...
Steht weiter oben ...
Zuletzt geändert von Tie am 29 Okt 2009 21:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Remus hat Zwischenrohre mit Vorschalldaempfer,die eine eNummer tragen.Hab ich selbst 6 Jahre gefahren.Dog hat geschrieben:ich kenne keine auspuffanlage, wo ausser auf den endtopf ne nummer is
Laut Raigmore ist die AbgasFUEHRUNG bis zum ESD aber frei.Tie hat geschrieben:Jede Änderung der Abgasanlage (vom Krümmer bis zum Endrohr) führt grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
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Meine Definition von Glück?
Keine Termine und leicht einen sitzen.
(Harald Juhnke)
MZ BK 380 / Kawa ZXR 802 / Triumph Thruxton 1200 R / RT125-3 (in Teilen aufm Dachboden...)
2023: 20jähriges Forenjubiläum...
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Da liegt er meines Wissens grundsätzlich leider falsch! Es kann, wie auch ich oben durch die Blume sagte, ohne Basteleien nicht überprüft werden! Somit hat er solange nicht der Super-Gau eintritt praktisch Recht!Gralssucher hat geschrieben:Laut Raigmore ist die AbgasFUEHRUNG bis zum ESD aber frei.Tie hat geschrieben:Jede Änderung der Abgasanlage (vom Krümmer bis zum Endrohr) führt grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
Wird die Kiste nach irgendwelchen Katastrophen einem Sachverständigen vorgestellt, der Ahnung hat ...
- Gralssucher
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jaja,aber da die BE schon durch umritzeln erlischt,
soll es Leute geben,
die darauf ein grossen Haufen setzen
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Weil's grad so schön ist:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
Ich bin mir ziemlich sicher, von Leuten aus diesem Forum abgesehen, dass ich NIEMALS jemanden treffen werde, der weiß, dass meine K mit 45 Zähnen am Kettenrad anders übersetzt ist/wurde.
natürlich nur für Inbetriebnahme ausserhalb von StVZO Gegenden
edit: wieso klappt das bei mir nicht mit der minischrift!!!!!
natürlich nur für Inbetriebnahme ausserhalb von StVZO Gegenden
edit: wieso klappt das bei mir nicht mit der minischrift!!!!!