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Reifengröße ändern!!!!

Verfasst: 16 Mai 2008 22:43
von zxr_rossi
Hallo,

ich brauch wieder neue Reifen und möchte mir nun einen 180er Reifen hinten gönnen.

Da dies ja ne Änderung ist muss ich diese ja auch eintragen lassen.
Meine Frage ist nun, bekomme ich Probleme beim Eintragen von 170er auf 180er oder sollte der TÜV das bedenkenlos machen?

Wollte vielleicht nen Bridgestonereifen nehmen, vielleicht den BT-016.

Gruß
zxr_rossi

Verfasst: 16 Mai 2008 23:35
von cherokee190
Also mit einem Teilegutachten kein Prob.

Habe ich diese Wo von der Dekra meinen 180'er abnehmen und eintragen lassen.

Teilegutachten war von Metzeler.

Verfasst: 17 Mai 2008 0:40
von Frank
Bleibt auch noch die lustige Sache mit den freigaben auf 180. Ist übrigens immer noch nicht geklärt. TÜV Mannheim sitzt die Thematik aus, der Sachbearbeiter hat sich nicht mehr gemeldet und ist schwer erreichbar. Ein Kollege sagt: "geht nicht" und ein anderer "geht vermutlich". Mit dieser Erkenntnis war die Reaktion von Bridgestone auch recht lustig. Die Probleme seien ihnen bekannt und sie geben den Ratschlag, kurzerhand zur KÜS zu gehen. Dort soll es eine Anweisung geben, diese Sache bei der Hauptuntersuchung anzuerkennen. Ob das stimmt, hab ich nicht mehr geklärt. Eigentlich müsste man per ISDN eine Konferenzschaltung machen und die Sache kollektiv abklären. So wie bei Asterix mit dem Passierschein A38 (bzw. dem A39, wie er im Rundschreiben B42 erwähnt wird). Hab zur Zeit aber Wichtigeres zu tun.

Verfasst: 17 Mai 2008 18:01
von zxr_rossi
So war heute beim Mopedhändeler meines Vertrauen und habe mit ihm alles abgeschnackt. Er meinte zu mir, dass wohl alles klappen sollte mit der Eintragung von 170er auf 180er.

Naja abwarten ob es auch wirklich klappt.

Melde mich dann wieder wenn es was neues gibt.

Gruß
zxr_rossi

Verfasst: 17 Mai 2008 18:07
von Frank
Die Eintragung geht auf jeden Fall, weil der 180er optimal auf der 5,5er Felge sitzt. Umstritten ist nur der Fall ohne Eintragung.

Verfasst: 17 Mai 2008 20:13
von Klaus69
@Frank: Das gilt aber nur wenn auch noch genug Platz bleibt wenn die Felge mit 180er montiert ist.

Hat die H nicht noch 5" Felgen?

Das so was schön häufiger eingetragen wurde ist mir bekannt. Es ging mir bei dem Beitrag nur um die Vollständige Info...

Verfasst: 17 Mai 2008 20:14
von Terrini
H = 5,5 :wink:

180er haben wir auch drauf.

Verfasst: 17 Mai 2008 20:16
von Klaus69
:-P Gut;- wieder was gelernt...

Verfasst: 17 Mai 2008 20:24
von Frank
Man kriegt alle straßenzugelassenen 180er auf den H-Modellen eingetragen. Platz ist da zum Glück genug. Soweit mir in Erinnerung, haben auch die H Modelle schon die 5,5er felge. Finde die Angabe zwar nicht im Werkstatthandbuch, aber ich hab dieses Maß im Kopf. Glaube, es steht auch auf den Felgen im Klartext drauf.

Verfasst: 17 Mai 2008 20:29
von Klaus69
Kann gut sein. Charles hat es ja auch schon bestätigt.

Wie gesagt: Meine Aussage zur Freigängigkeit war ein allgemeiner Kommentar. Nicht spezifisch für die ZXR...

Verfasst: 19 Mai 2008 17:35
von zxr_rossi
Ohne Eintragung zu fahren, dass Risiko würde ich nicht eingehen...deswegen lieber alles korrekt machen und Eintragen.....

Dieses Verwirrspiel ob Eintragen oder nicht find ich scheiße. Sowas sollte klar geregelt werden besonders bei Reifen..

Gruß
zxr_rossi

Verfasst: 04 Jun 2008 15:49
von Gast
Gestern meine BT021 in 120/ 180 eintragen lassen auf der Zulassungsstelle ( 12 € ) für meine H1, da ja nur original 170er drinstand, gleich noch BT002,BT016, etc. miteintragen lassen.

War letzte Woche beim Tüv, Einzelabnahme deswegen, keine Probleme, da ja 5,5 " Felge . (26 €) . Prüfer sagte selber, eigentlich Quatsch bei der H1, aber leider nötig wegen 170er Original. Dimensionsänderungen müssen IMMER abgenommen werden per Einzelabnahme.

Hat mir noch erzählt das er bei einem Reifentest von Bridgestone mal dabei war, waren sogar von den Motorradherstellern Ingenieure dabei wegen Freigängigkeit der Reifen etc., ohne deren OK gäbe es keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen, kann das jemand bestätigen ??

Verfasst: 05 Jun 2008 12:14
von Tie
kann das jemand bestätigen ??
Ja! :wink:

Wenn der Hersteller allerdings ein Teilegutachten parat hat, geht das auch ohne Einzelabnahme, sondern über eine einfache Änderungsabnahme.

Verfasst: 05 Jun 2008 13:59
von Frank
Laut BT soll es bei der KÜS auch ohne Einzelabnahme gehen. Hab da aber nichts mehr angefragt.

Verfasst: 05 Jun 2008 18:33
von Tie
Frank hat geschrieben:Laut BT soll es bei der KÜS auch ohne Einzelabnahme gehen. Hab da aber nichts mehr angefragt.
Brauchst Du auch nicht! Gesetz is Gesetz.
Wenn das die KÜS anders sieht ...

Verfasst: 05 Jun 2008 19:12
von Frank
So ganz eindeutig war die Sache beim TÜV Süd aber auch nicht.Mein letzter Stand war:

-Prüfer: geht nicht
-Bereichsleiter: müsste gehen
-Technischer Leiter 1: ist unklar, muß geprüft werden (meldet sich nicht mehr bei der Prüfstelle)
-Vertretung bei unvorbereitetem Anruf: geht eindeutig nicht!

Die Prüfstelle ist nach zweimaligen Anfragen nicht weiter motiviert, dem Verantwortlichen der Mannheimer Verwaltung auf die Nerven zu gehen und dieser gibt freiwillig bisher keine Rückmeldung. Eine offizielle Anweisung zum Verfahren in diesem Fall gibt es ebenfalls nicht. Und ich ab derzeit besseres zu tun, als interne Telefonnumern der Mannheimer Zentrale zu benutzen und die Leute von ihrer verdienten Wellnesseinstellung abzuhalten...

Die grünen Flammen haben indes zugesichert, diese Sache durchgehen zu lassen - aber diese mündliche Zusage ist auch nicht wirklich verbindlich - schon garnicht für das gesamte Bundesgebiet.

Eigentlich wollte ich mal bei einer ISDN-Konferenzschaltung den Verantwortlichen in Mannheim und den Vertriebsleiter von BT die Sache ausdiskutieren lassen, aber BT verweist einfach auf etwas Geduld und die KÜS. So geht das natürlich auch wieder nicht. Schade, denn bei einem Hotelier hat die Methode der Konferenzschaltung wunderbar funktioniert. Da wollte der Internet-Provider Probleme auf die telekom abschieben und umgekehrt. Nach wenigen Minuten Konferenzschaltung war damals die Sache klar...

10 Leute, 20 Interpretationen der Sachlage. Erinnert etwas an die Genehmigungsverfahren der Endlager.

Verfasst: 05 Jun 2008 19:38
von Tie
http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=38229

Ich denke hier ist alles erschlagen worden, was im Zusammenhang der gestellten Frage geantwortet werden muß.
Wer weiterhin Zweifel hat: Ich such Euch gerne die §§§ raus, die diesen Sachverhalt eindeutig erklären.
Und diese lassen auch nur eine Interpretation zu. ENDE!

Da dieses Problem ziemlich neu ist, wundert es mich nicht, daß überrumpelte Kollegen erstmal verunsichert sind und ggF. unterschiedliche (und falsche) Antworten geben. Wenn man sich mit diesem Thema jedoch intensiver auseinandergesetzt hat (wie ich), lässt die aktuelle Gesetzeslage nur eine mögliche Antwort zu: Reifenfreigaben und -Unbedenklichkeitsbescheinigungen können nicht als Basis zur Änderung oder Akzeptanz von Reifengrößenänderungen (technische Änderung) zugelassen werden! Sie dienen AUSSCHLIESSLICH zur Freigabe von neuen Profiltypen!

Verfasst: 05 Jun 2008 19:42
von nato
..und wie ist es dann bei denen,die die reifengrösse schon eingetragen haben?

Verfasst: 05 Jun 2008 19:48
von Tie
nato hat geschrieben:..und wie ist es dann bei denen,die die reifengrösse schon eingetragen haben?
Wenn mehrere Größen eingetragen sind, dürfen diese auch gefahren werden, solange zusätzlich eine Freigabe für das Reifenprofil bzw. den jeweiligen Reifentyp vorliegt.

NACHTRAG:

Ich habe mir jetzt die Arbeit gemacht und wirklich alle mir möglichen Informationsquellen durchgeforstet, um in diesem Zusammenhang wirklich alle erdenklichen Fragen vorab korrekt beantworten und auch dem letzten Zweifler die aktuelle Gesetzeslage lückenlos zu erörtern zu können. Ich hoffe nun endgültig die Theorie zu diesem Thema für alle und jeden verständlich erschlagen zu haben. Wer jetzt noch nicht begreifen will wieso und warum, möge sich mit nem Gruß von mir vertrauensvoll ans Verkehrsministerium wenden. Habe fertig, Flasche leer!!!

Seht hier: http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=38229

Verfasst: 07 Jun 2008 21:18
von Gast
Tie hat geschrieben:
nato hat geschrieben:..und wie ist es dann bei denen,die die reifengrösse schon eingetragen haben?
Wenn mehrere Größen eingetragen sind, dürfen diese auch gefahren werden, solange zusätzlich eine Freigabe für das Reifenprofil bzw. den jeweiligen Reifentyp vorliegt.
[/url]
Sagt doch alles, Danke für Deine ausführlichen Berichte z.Thema.

Verfasst: 10 Jun 2008 11:16
von Gast
hab auch eine h (h1) ...felge ist 5,5 und der besprochene bridgestone ist ohne probleme eingetragen worden

NIE ohne eintragung... wenn mal was ist, dann gibt es mächtig probleme mit der versicherung!!! ich kenne mich da gut aus, ehrlich!