Reifengröße ändern!!!!
Reifengröße ändern!!!!
Hallo,
ich brauch wieder neue Reifen und möchte mir nun einen 180er Reifen hinten gönnen.
Da dies ja ne Änderung ist muss ich diese ja auch eintragen lassen.
Meine Frage ist nun, bekomme ich Probleme beim Eintragen von 170er auf 180er oder sollte der TÜV das bedenkenlos machen?
Wollte vielleicht nen Bridgestonereifen nehmen, vielleicht den BT-016.
Gruß
zxr_rossi
ich brauch wieder neue Reifen und möchte mir nun einen 180er Reifen hinten gönnen.
Da dies ja ne Änderung ist muss ich diese ja auch eintragen lassen.
Meine Frage ist nun, bekomme ich Probleme beim Eintragen von 170er auf 180er oder sollte der TÜV das bedenkenlos machen?
Wollte vielleicht nen Bridgestonereifen nehmen, vielleicht den BT-016.
Gruß
zxr_rossi
Zuletzt geändert von zxr_rossi am 17 Mai 2008 0:06, insgesamt 1-mal geändert.
Bleibt auch noch die lustige Sache mit den freigaben auf 180. Ist übrigens immer noch nicht geklärt. TÜV Mannheim sitzt die Thematik aus, der Sachbearbeiter hat sich nicht mehr gemeldet und ist schwer erreichbar. Ein Kollege sagt: "geht nicht" und ein anderer "geht vermutlich". Mit dieser Erkenntnis war die Reaktion von Bridgestone auch recht lustig. Die Probleme seien ihnen bekannt und sie geben den Ratschlag, kurzerhand zur KÜS zu gehen. Dort soll es eine Anweisung geben, diese Sache bei der Hauptuntersuchung anzuerkennen. Ob das stimmt, hab ich nicht mehr geklärt. Eigentlich müsste man per ISDN eine Konferenzschaltung machen und die Sache kollektiv abklären. So wie bei Asterix mit dem Passierschein A38 (bzw. dem A39, wie er im Rundschreiben B42 erwähnt wird). Hab zur Zeit aber Wichtigeres zu tun.
- Klaus69
- Flachi-Brandstifter
- Beiträge: 11770
- Registriert: 20 Sep 2002 11:51
- ZXR-Modellreihe: L (93-95)
@Frank: Das gilt aber nur wenn auch noch genug Platz bleibt wenn die Felge mit 180er montiert ist.
Hat die H nicht noch 5" Felgen?
Das so was schön häufiger eingetragen wurde ist mir bekannt. Es ging mir bei dem Beitrag nur um die Vollständige Info...
Hat die H nicht noch 5" Felgen?
Das so was schön häufiger eingetragen wurde ist mir bekannt. Es ging mir bei dem Beitrag nur um die Vollständige Info...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759
Benjamin Franklin, 1759
Man kriegt alle straßenzugelassenen 180er auf den H-Modellen eingetragen. Platz ist da zum Glück genug. Soweit mir in Erinnerung, haben auch die H Modelle schon die 5,5er felge. Finde die Angabe zwar nicht im Werkstatthandbuch, aber ich hab dieses Maß im Kopf. Glaube, es steht auch auf den Felgen im Klartext drauf.
Gestern meine BT021 in 120/ 180 eintragen lassen auf der Zulassungsstelle ( 12 € ) für meine H1, da ja nur original 170er drinstand, gleich noch BT002,BT016, etc. miteintragen lassen.
War letzte Woche beim Tüv, Einzelabnahme deswegen, keine Probleme, da ja 5,5 " Felge . (26 €) . Prüfer sagte selber, eigentlich Quatsch bei der H1, aber leider nötig wegen 170er Original. Dimensionsänderungen müssen IMMER abgenommen werden per Einzelabnahme.
Hat mir noch erzählt das er bei einem Reifentest von Bridgestone mal dabei war, waren sogar von den Motorradherstellern Ingenieure dabei wegen Freigängigkeit der Reifen etc., ohne deren OK gäbe es keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen, kann das jemand bestätigen ??
War letzte Woche beim Tüv, Einzelabnahme deswegen, keine Probleme, da ja 5,5 " Felge . (26 €) . Prüfer sagte selber, eigentlich Quatsch bei der H1, aber leider nötig wegen 170er Original. Dimensionsänderungen müssen IMMER abgenommen werden per Einzelabnahme.
Hat mir noch erzählt das er bei einem Reifentest von Bridgestone mal dabei war, waren sogar von den Motorradherstellern Ingenieure dabei wegen Freigängigkeit der Reifen etc., ohne deren OK gäbe es keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen, kann das jemand bestätigen ??
So ganz eindeutig war die Sache beim TÜV Süd aber auch nicht.Mein letzter Stand war:
-Prüfer: geht nicht
-Bereichsleiter: müsste gehen
-Technischer Leiter 1: ist unklar, muß geprüft werden (meldet sich nicht mehr bei der Prüfstelle)
-Vertretung bei unvorbereitetem Anruf: geht eindeutig nicht!
Die Prüfstelle ist nach zweimaligen Anfragen nicht weiter motiviert, dem Verantwortlichen der Mannheimer Verwaltung auf die Nerven zu gehen und dieser gibt freiwillig bisher keine Rückmeldung. Eine offizielle Anweisung zum Verfahren in diesem Fall gibt es ebenfalls nicht. Und ich ab derzeit besseres zu tun, als interne Telefonnumern der Mannheimer Zentrale zu benutzen und die Leute von ihrer verdienten Wellnesseinstellung abzuhalten...
Die grünen Flammen haben indes zugesichert, diese Sache durchgehen zu lassen - aber diese mündliche Zusage ist auch nicht wirklich verbindlich - schon garnicht für das gesamte Bundesgebiet.
Eigentlich wollte ich mal bei einer ISDN-Konferenzschaltung den Verantwortlichen in Mannheim und den Vertriebsleiter von BT die Sache ausdiskutieren lassen, aber BT verweist einfach auf etwas Geduld und die KÜS. So geht das natürlich auch wieder nicht. Schade, denn bei einem Hotelier hat die Methode der Konferenzschaltung wunderbar funktioniert. Da wollte der Internet-Provider Probleme auf die telekom abschieben und umgekehrt. Nach wenigen Minuten Konferenzschaltung war damals die Sache klar...
10 Leute, 20 Interpretationen der Sachlage. Erinnert etwas an die Genehmigungsverfahren der Endlager.
-Prüfer: geht nicht
-Bereichsleiter: müsste gehen
-Technischer Leiter 1: ist unklar, muß geprüft werden (meldet sich nicht mehr bei der Prüfstelle)
-Vertretung bei unvorbereitetem Anruf: geht eindeutig nicht!
Die Prüfstelle ist nach zweimaligen Anfragen nicht weiter motiviert, dem Verantwortlichen der Mannheimer Verwaltung auf die Nerven zu gehen und dieser gibt freiwillig bisher keine Rückmeldung. Eine offizielle Anweisung zum Verfahren in diesem Fall gibt es ebenfalls nicht. Und ich ab derzeit besseres zu tun, als interne Telefonnumern der Mannheimer Zentrale zu benutzen und die Leute von ihrer verdienten Wellnesseinstellung abzuhalten...
Die grünen Flammen haben indes zugesichert, diese Sache durchgehen zu lassen - aber diese mündliche Zusage ist auch nicht wirklich verbindlich - schon garnicht für das gesamte Bundesgebiet.
Eigentlich wollte ich mal bei einer ISDN-Konferenzschaltung den Verantwortlichen in Mannheim und den Vertriebsleiter von BT die Sache ausdiskutieren lassen, aber BT verweist einfach auf etwas Geduld und die KÜS. So geht das natürlich auch wieder nicht. Schade, denn bei einem Hotelier hat die Methode der Konferenzschaltung wunderbar funktioniert. Da wollte der Internet-Provider Probleme auf die telekom abschieben und umgekehrt. Nach wenigen Minuten Konferenzschaltung war damals die Sache klar...
10 Leute, 20 Interpretationen der Sachlage. Erinnert etwas an die Genehmigungsverfahren der Endlager.
http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=38229
Ich denke hier ist alles erschlagen worden, was im Zusammenhang der gestellten Frage geantwortet werden muß.
Wer weiterhin Zweifel hat: Ich such Euch gerne die §§§ raus, die diesen Sachverhalt eindeutig erklären.
Und diese lassen auch nur eine Interpretation zu. ENDE!
Da dieses Problem ziemlich neu ist, wundert es mich nicht, daß überrumpelte Kollegen erstmal verunsichert sind und ggF. unterschiedliche (und falsche) Antworten geben. Wenn man sich mit diesem Thema jedoch intensiver auseinandergesetzt hat (wie ich), lässt die aktuelle Gesetzeslage nur eine mögliche Antwort zu: Reifenfreigaben und -Unbedenklichkeitsbescheinigungen können nicht als Basis zur Änderung oder Akzeptanz von Reifengrößenänderungen (technische Änderung) zugelassen werden! Sie dienen AUSSCHLIESSLICH zur Freigabe von neuen Profiltypen!
Ich denke hier ist alles erschlagen worden, was im Zusammenhang der gestellten Frage geantwortet werden muß.
Wer weiterhin Zweifel hat: Ich such Euch gerne die §§§ raus, die diesen Sachverhalt eindeutig erklären.
Und diese lassen auch nur eine Interpretation zu. ENDE!
Da dieses Problem ziemlich neu ist, wundert es mich nicht, daß überrumpelte Kollegen erstmal verunsichert sind und ggF. unterschiedliche (und falsche) Antworten geben. Wenn man sich mit diesem Thema jedoch intensiver auseinandergesetzt hat (wie ich), lässt die aktuelle Gesetzeslage nur eine mögliche Antwort zu: Reifenfreigaben und -Unbedenklichkeitsbescheinigungen können nicht als Basis zur Änderung oder Akzeptanz von Reifengrößenänderungen (technische Änderung) zugelassen werden! Sie dienen AUSSCHLIESSLICH zur Freigabe von neuen Profiltypen!
Wenn mehrere Größen eingetragen sind, dürfen diese auch gefahren werden, solange zusätzlich eine Freigabe für das Reifenprofil bzw. den jeweiligen Reifentyp vorliegt.nato hat geschrieben:..und wie ist es dann bei denen,die die reifengrösse schon eingetragen haben?
NACHTRAG:
Ich habe mir jetzt die Arbeit gemacht und wirklich alle mir möglichen Informationsquellen durchgeforstet, um in diesem Zusammenhang wirklich alle erdenklichen Fragen vorab korrekt beantworten und auch dem letzten Zweifler die aktuelle Gesetzeslage lückenlos zu erörtern zu können. Ich hoffe nun endgültig die Theorie zu diesem Thema für alle und jeden verständlich erschlagen zu haben. Wer jetzt noch nicht begreifen will wieso und warum, möge sich mit nem Gruß von mir vertrauensvoll ans Verkehrsministerium wenden. Habe fertig, Flasche leer!!!
Seht hier: http://www.zxr750.de/board/vie ... hp?t=38229
Sagt doch alles, Danke für Deine ausführlichen Berichte z.Thema.Tie hat geschrieben:Wenn mehrere Größen eingetragen sind, dürfen diese auch gefahren werden, solange zusätzlich eine Freigabe für das Reifenprofil bzw. den jeweiligen Reifentyp vorliegt.nato hat geschrieben:..und wie ist es dann bei denen,die die reifengrösse schon eingetragen haben?
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