Frank hat geschrieben:180er geht nur mit Eintragung, da das 180er Format auf den H Modellen werrksseitig nicht eingetragen war. Freigeban dafür gibt es folglich nur ab J. Eintragung des 180er D208 ist aber kein Problem. War bei meiner H2 glaub ich auch vom Vorbesitzer eingetragen. Lästig ist, daß alle 180er Reifen separat eingetragen werden müssen. Hab das schon 3x gemacht.
Also mein Tüv Vertreter hat mir dazu etwas anderes gesagt, ich habe ihn auch gefragt wg. BT 014 in 180er auf H1 ( mit Unbedenklichkeitsbescheinigung in 170 und 180er Größe)
Erklärung: den 180er ( zb. BT014) 1 x eintragen muss sein , weil ja bisher nur 170 er drinsteht. Dann habe ich die beiden Größen eingetragen, und wenn ich mir jetzt zb. den BT016 in 180er hole, und es dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt ( gibt es, da Nachfolger vom BT14) muss ich den BT016 NICHT mehr eintragen lassen, ist ja auch Logisch, ich habe die notwendige Dimension (nämlich 180er) eingetragen auf der 5, 5 " Felge und habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diesen Reifen( Auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht ja u.a. drauf, " Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gem. ABE bzw. EG-BE , unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel 1 Anh.III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltende Forderungen keine Änderung im Sinne des § 19 Abs. 2 STVZO dar, somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind NICHT erforderlich"
So, wenn ich mir später z.b. den Pirelli Supercorsa in 180 hole, brauch ich auch nichts mehr eintragen lassen, dafür gibt es auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die H, also nix mit immer wieder eintragen lassen, oder ????
So habe ich es jedenfalls verstanden.
Puuh, viel zu viel Text für mich, aber sonst schlecht zu erklären.