Antwort: Zulässiger Verzug bei Stand- und Tauchrohr
Verfasst: 19 Sep 2005 10:03
Nachdem ich gerade dabei bin mir neue Gleitbüchsen für meine Gabel zu besorgen hab ich sie auch gleich mal vermessen:
ein Tauchrohr hält bei mir eine Gesamtrundlauftoleranz von 2/100mm und ein Standrohr 3/100mm ein.
Hab interessehalber mal bei http://www.roadrunner-bikeshop.de nachgefragt, die sich auf diverse Richtarbeiten spezialisiert haben, ab wann denn überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Dort wurde mir folgendes gesagt:
Zuerst sollte man die entleerte Gabel ohne Federn auf deren Ansprechverhalten testen: einfach Tauch und Standrohr mit Gefühl ineinander gleiten lassen, dabei das Tauch- zum Standrohr mehrmals um 360 Grad verdrehen (jedesmal um einen kleinen Winkel und immer wieder Ansprechverhalten testen).
Grundsätzlich kann man natürlich nicht sagen ab welchem Verzug man eine Gabel richten lassen sollte, aber bis zu einer Gesamtrundlauftoleranz von ca. 1/10mm merkt man es NORMALERWEISE im Fahrbetrieb nicht (hängt natürlich von vielen Faktoren ab und muss man bei jeder Gabel testen).
Laut eigenen Aussagen können sie Tauch/Standrohre auf kleiner 1/100mm genau richten.
Allerdings werden mit 95 prozentiger Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall die Gabelbrücken in Mitleidenschaft gezogen.
Soll heisen: wenn man schon bei der Gabel einen Verzug feststellen kann ist es fast sicher, dass wegen der Hebelverhältnisse die Gabelbrücken verzogen sind. Wenn solch ein Missstand nicht korrigiert wird verschlechtert sich wegen der Verspannung natürlich auch das Ansprechverhalten und der Verschleiß steigt stark an. Das kann natürlich auch soweit gehen dass sich dann gar nichts mehr rührt.
Ich werd meine Gabelbrücken einfach mal so testen:
Beide neu gelagerten Gabelholme ohne Federn, Öl und Deckel mitsamt Vorderrad einbauen und von Hand mit Gefühl nach oben drücken ("einfedern"). Wenn das leicht geht, sollten zumindest die beiden Holme zueinander halbwegs parallel sein.
Ich hoffe meine Zusammenfassung beantwortet die Frage...
Grüße Mark
ein Tauchrohr hält bei mir eine Gesamtrundlauftoleranz von 2/100mm und ein Standrohr 3/100mm ein.
Hab interessehalber mal bei http://www.roadrunner-bikeshop.de nachgefragt, die sich auf diverse Richtarbeiten spezialisiert haben, ab wann denn überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Dort wurde mir folgendes gesagt:
Zuerst sollte man die entleerte Gabel ohne Federn auf deren Ansprechverhalten testen: einfach Tauch und Standrohr mit Gefühl ineinander gleiten lassen, dabei das Tauch- zum Standrohr mehrmals um 360 Grad verdrehen (jedesmal um einen kleinen Winkel und immer wieder Ansprechverhalten testen).
Grundsätzlich kann man natürlich nicht sagen ab welchem Verzug man eine Gabel richten lassen sollte, aber bis zu einer Gesamtrundlauftoleranz von ca. 1/10mm merkt man es NORMALERWEISE im Fahrbetrieb nicht (hängt natürlich von vielen Faktoren ab und muss man bei jeder Gabel testen).
Laut eigenen Aussagen können sie Tauch/Standrohre auf kleiner 1/100mm genau richten.
Allerdings werden mit 95 prozentiger Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall die Gabelbrücken in Mitleidenschaft gezogen.
Soll heisen: wenn man schon bei der Gabel einen Verzug feststellen kann ist es fast sicher, dass wegen der Hebelverhältnisse die Gabelbrücken verzogen sind. Wenn solch ein Missstand nicht korrigiert wird verschlechtert sich wegen der Verspannung natürlich auch das Ansprechverhalten und der Verschleiß steigt stark an. Das kann natürlich auch soweit gehen dass sich dann gar nichts mehr rührt.
Ich werd meine Gabelbrücken einfach mal so testen:
Beide neu gelagerten Gabelholme ohne Federn, Öl und Deckel mitsamt Vorderrad einbauen und von Hand mit Gefühl nach oben drücken ("einfedern"). Wenn das leicht geht, sollten zumindest die beiden Holme zueinander halbwegs parallel sein.
Ich hoffe meine Zusammenfassung beantwortet die Frage...
Grüße Mark