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Zahlt Versicherung?

Verfasst: 15 Jan 2003 8:55
von Supastah
Hi,
Ich bin am letzten Tag vor den Ferien mim mopped zur Berufschule gefahren. Dort gibt es einen extra Abstellplatz für Motoräder und Roller.
dort war allerdings noch glatteis und nicht gestreut. Ich bin natürlich super vorsichtig dort gefahren. Beim Absteigen bin ich aber mim Fuss weggerutscht, konnte die Maschine nicht halten und bin dann umgekippt. Jetzt hat die Verkleidung natürlich ein paar kratzer. Da es ja Schulgelände ist, hat der Hausmeister ja dort ne Streupflicht oder nicht? Der Schulleiter meinte dann jetzt zu mir ich müsste ein formloses Schreiben aufsetzen welches er dann an die Stadt Köln weiterreicht und die dann an ihre Versicherung. Ich bräuchte mir aber keinen großen Hoffnungen machen!

Meine Frage ist jetzt ob sich das überhaupt lohnt, und ob ihr wisst ob dann da auch noch ein Kostenvoranschlag reinmuss?
Vielen Dank für eure Hilfe!

Verfasst: 15 Jan 2003 9:06
von Gast
Probiere es einfach. Ein Arbeitskollege von mir ist mit seinem Moped auf Rollsplitt ausgerutscht. Er hat jetzt auch die Firma in Regress genommen, weil die kein Warnschild auf die Strasse gestellt haben. So wie e ausschaut, könnte was bei rumkommen. Also probiere es, kannst nur gewinnen.....

Verfasst: 15 Jan 2003 12:49
von Jan
ich würds auch probieren, da das gelände von der schule ist und gestreut werden muss.
was sagt denn unser dennis dazu 8)

gruß

Jan

Verfasst: 15 Jan 2003 16:17
von Dr. Speed
Da bekommst du nix. Du handelst ja "Grobfahrlässig" wenn du bei Glatteis
Motorrad fährst !

Verfasst: 15 Jan 2003 16:25
von Gast
Dr. Speed hat geschrieben:Da bekommst du nix. Du handelst ja "Grobfahrlässig" wenn du bei Glatteis
Motorrad fährst !
Da wäre ich mir nicht so sicher. Es gibt ja die sogenannte Streupflicht. Wenn jemand auf Deinen Gründstück (Gehweg) auf Glatteis ausrutscht und Du hast den Gehweg nicht gestreut bzw. von Schnee und Eis befreit, könnte das Folgen für Dich nach sich ziehen. Ab 7 Uhr in der Früh beginnt die Streupflicht.

Verfasst: 15 Jan 2003 16:41
von Dr. Speed
Ja, du hast schon recht. Nur beim Fussgänger ist das etwas anders, man kann ja nix anderes machen als zu laufen. Nur ein Motorrad im Winter bei Glatteis zu bewegen ist eben Fahrlässig. Bei einem Unfall würdest du wahrscheinlich allein die Schuld tragen, auch wenn du eigentlich nicht Schuld bist. Ich kenne einen Fall wo einer einen Fussgänger im Winter bei Glatteis angefahren hat. Er hat nachher noch eine Anzeige wegen "Gefährdung der Allgemeinheit" (oder so ähnlich) bekommen.

Aber wie gesagt versuchen kann man es ja...
Glaube aber das man da schlechte Karten hat.

Verfasst: 15 Jan 2003 16:46
von Supastah
An dem Tg waren die Strassen komplett frei. Schnee gab es da überhaupt noch nicht in Köln. Jürgen müsste das auch wissen. Und bei uns im Ort oder sonst wo war auch nirgends glatteis. nur an der Schule. Und ausserdem bin ich nicht beim Fahren umgekippt, sonder beim Absteigen mim Fuss weggerutscht.

Verfasst: 15 Jan 2003 16:55
von Gast
Probiere es einfach mal. Normalerweise sind die Schulen bzw. öffentlichen Einrichtungen auch gegen solche Schäden versichert.

Verfasst: 15 Jan 2003 23:30
von Kai
dr. speed könnte schon recht haben. es klingt jedenfalls plausibel! :shock:

ich würde es aber trotzdem ausprobieren, zumal du ja geschrieben hast, daß es ein extra abstellplatz für fahrräder und motorräder ist. nicht jeder hat auch ein auto für den winter. dir entstehen dadurch doch keine weiteren kosten.

Verfasst: 16 Jan 2003 1:57
von Gast
Ein Parkplatz ist aber kein Gehweg!!Und wird deshalb nicht kompl geräumt bzw gestreut.Es muß ein 1m breiter Zugagangsweg geräumt und gestreut sein.Oder habt ihr schon mal auf einem Parkplatz einen Steuwgen gesehen?

Der Hausi