Seite 1 von 2

fahrn ohne eintragung?

Verfasst: 06 Aug 2009 0:50
von DJ-MK
hi leute wollt mal wiesen wie das is ich bekomme heute bzw morgen meine drossel aber da kann ich ja net mehr zur zulassungsstelle wegen eintragen darf ich dann auch net fahrn selbst wenn ich die bescheinigung hab bzw das gutachten das sie eingebaut ist ??

Verfasst: 06 Aug 2009 3:48
von Weltschrauber
das wäre sicher eher was für die TÜV ecke gewesen oder :kratz:

ansonstenkannichdeineFrageleiderauchnichtbeantworten........
Zeichenstellung und Pausen werfen wir heute mal in den Müll .......... :loldevil:

Verfasst: 06 Aug 2009 4:22
von kawawahni
http://www.zxr750.de/board/vie ... 745#491745

Hier hat Tie das geschrieben:
Tie hat geschrieben: ...
Darüber hinaus: Alle Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis - also auch zur Änderungsabnahme - sind zulässig!
...
Gruß Ilko

Verfasst: 06 Aug 2009 7:14
von Klaus69
Vorsicht: Hier geht es um `ne Führerschein verstoß. Das hat nix mit Tobis Aussage zu tun. Fahren ohne Führerschein ist fahren ohne Führerschein!

Mal schaun ob unsere Cops sich äußern...

Verfasst: 06 Aug 2009 7:17
von Sleipnir
"Spazieren fahren" darfst Du nicht! Mußt Du dann wohl bis Montag warten daß Du zum Amt kannst.
Macht aber nix, soll wieder regnen. ;)

Verfasst: 06 Aug 2009 7:27
von DJ-MK
weil es würde ja nur der eintrag im fahrzeugschein fehln die versicherung ist ja schon geändert es geht ja nur drum das es net im FS steht weil die zulassungstelle so scheiß öffnungszeiten hat zum tüv will ich ja hi

Verfasst: 06 Aug 2009 7:30
von Klaus69
Das interessiert hinterher niemand :!:

Verfasst: 06 Aug 2009 7:42
von DJ-MK
ist ja mal voll sch....nur weil das getrunken im fahrzeugschein fehlt ohman sch......gesetz

Verfasst: 06 Aug 2009 8:05
von marius1988
Hmmm aber das ist ja wiederum doch der Fall den Tie beschrieb mit den Änderungsfahrten. Wenn er die Bescheinigung einer Werkstatt hat das die Drossel eingebaut ist, dann wird doch niemand was sagen können wenn er auf dem Weg zum Straßenverkehrsamt oder zum TÜV für die Eintragung ist oder? Denn fahren ohne Führerschein isses dann ja nur aufm Papier, und mit dem Beleg einer Werkstatt für den Einbau der Drossel wäre das ja sogar aus dem Weg zu räumen, oder liege ich da verkehrt?

Verfasst: 06 Aug 2009 8:12
von Klaus69
Wie gesagt: Da wär`s schön wenn einer der Cops sich zu äußern könnte. Laienwissen und interpretation ( sowohl von mir als auch von anderen ) hilft nicht weiter.

Verfasst: 06 Aug 2009 8:32
von Frank zxr-fighter
Ehrlich gesagt bewundere ich die Leute die bisher geantwortet haben, wie findet Ihr die eigentliche Frage aus den Satzbruchstücken heraus?

Verfasst: 06 Aug 2009 17:33
von Tie
Frank zxr-fighter hat geschrieben:Ehrlich gesagt bewundere ich die Leute die bisher geantwortet haben, wie findet Ihr die eigentliche Frage aus den Satzbruchstücken heraus?
ÜBEN!!! :twisted:

Spaß bei Seite!

Wie bereits ge-/beschrieben: Alle DIREKTEN Fahrten, die erforderlich sind, um eine Fahrzeugzulassung, Ummeldung oder Eintragungen in die Papiere zu bekommen, sind zulässig!
Da darf man sogar mit den alten Kennzeichen, ohne Zulassungsstempel fahren!

Verfasst: 06 Aug 2009 17:56
von kawawahni
Frank zxr-fighter hat geschrieben:Ehrlich gesagt bewundere ich die Leute die bisher geantwortet haben, wie findet Ihr die eigentliche Frage aus den Satzbruchstücken heraus?
:lol: :lol: :lol:

Verfasst: 06 Aug 2009 18:24
von Klaus69
@Tie: Auch wenn man den Führerschein der für die bisherige Leistung nicht hat? Versicherung ist bekannt, aber FS hege ich Zweifel...

Verfasst: 06 Aug 2009 18:28
von kawawahni
Ich deute den "Satz" so, daß er zuerst die Drossel einbaut und dann zur Zulassungstelle fährt. Das wäre ja FS-technisch in Ordnung. :roll:

Verfasst: 06 Aug 2009 20:10
von Crow
DJ-MK hat geschrieben:ist ja mal voll sch....nur weil das getrunken im fahrzeugschein fehlt ohman sch......gesetz
Jetzt ist´s bei mir dunkel. :shock:

Alter Falter. Kauf Dir mal ein Päckchen Deutsch. Mir hats auch gehelft.

Du fährst ohne Führerschein. Ende.

Öffnungszeiten von Aldi sind uninteressant.
Man fasst es kaum.

Steffi, your part. :wink:

Verfasst: 06 Aug 2009 20:42
von Tie
@ Klaus: Natürlich bin ich davon ausgegangen, daß das Thema hier erst nach dem Erlangen der Fahrerlaubnis akut wird!

Ich fahr ja auch keinen 40-Tonner zur Zulassung, wenn ich erst nächste Woche Fahrprüfung hab!

Wenn die Drossel schon drin ist und dann zur Abnahme und Zulassung gefahren wird ... siehe oben! Denn das ist dann definitiv eine Fahrt zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Gedrosselt ist sie, der Führerschein ist auch vorhanden, nur die Papiere müssen noch geändert werden!

Verfasst: 06 Aug 2009 20:45
von Börni
Fangen wir mal behutsam an dj-mk was für fahrerlaubnisklassen hast du denn bzw willst du wissen ob du mit der offenen leistung und a eingeschränkt fahren darfst oder geht es nur um drosselentfernung mit der du zur zulassungsstelle fahren willst?

@Crow:
Der dürfte spätestens jetzt nen Kasper bekommen haben :lol:

Verfasst: 06 Aug 2009 21:17
von Klaus69
Anderstherum: Er hat nen 1a und ist bisher (glaub ich ) ungedrosselt gefahren und will jetzt die eingebaute Drossel eintragen lassen...

Verfasst: 06 Aug 2009 21:55
von Benjo
Wenn ich alles richtig verstanden hab ist es wie Folgt: Er darf lt Führerschein nur gedrosselt fahren! Er hat keine Drossel drin! Will aber Spazieren fahren!
DAS DARFST DU NICHT :!:
Drossel einbauen und dann zum TÜV zum Eintragen, spricht meinen Erkenntnissen nach nichts dagegen.

Verfasst: 06 Aug 2009 22:04
von Klaus69

Verfasst: 07 Aug 2009 7:23
von Gast

Verfasst: 07 Aug 2009 18:16
von einervon300
!!!!!!!!!!!!!ICH VERSTEH NUR BAHNHOF!!!!!!!!!!!!!

ich würde echt gern mein Senf dazugeben und vielleicht weiterhelfen...

Aber mit der der Frage und keinerlei Hintergrundwissen ist mir das leider nicht wirklich möglich.

1. Ich gehe mal davon aus, dass du gedrosselt fahren musst. Bisher bist du offen gefahren???!!!? <---- Das alleine wäre ja schon Fahren ohne Fahrerlaubnis.

2. Wenn du schon die ganze Zeit offen fährst und somit ohne Lappen weil ich davon ausgehe das du gedrosselt fahren musst und das nicht machst, was interessiert dich dann die Fahrt zum TÜV?????????????????

3. Wenn du die Drossel drin hast aber noch nicht vom TÜV abgenommen und im Schein eingetragen hast, dann wirst du definitiv eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen. Weil woher soll der Polizist wissen ob die Werkstatt vertrauenswürdig ist. Dann könnt jeder was machen und bei der Kontrolle sagen, er hat nen Schreiben von seiner Werkstatt und "will gerade zum TÜV fahren". *Lach* hör ich 100000 mal am Tag. Die Anzeige wirst du dann mit Sicherheit bekommen....ob was rauskommt dabei entscheidet das Gericht....

Der TÜV z.B. ist eine amtlich anerkannte Prüfstelle und sobald der das eingetragen hat, ist das in Ordnung und du kannst fahren.

Aberwiegesagtwenndudichmalklarausdrückenwürdestundeinbisschenwasüberdrosselundführerscheinsagstdannwürdenwirunsalleleichterztuendirzuhelfen

Gruss 300

Verfasst: 07 Aug 2009 18:41
von Harm
Und ich habs etz dick!
Ich versteh genau das, was alle anderen aus dem Kauderwelsch verstehen.
Naemlich gar nichts!
MK: Auch mitm DJ davor und Hiphop-Hosen wo die Kacke in der Kniekehle haengt:
Hier isn deutsches Forum, hier redet man deutsch und hier versteht man auch nur deutsch.
Englisch is auch ok, n paar Jungs hier koennen auch spanisch oder hollaendisch.
Aber SOWAS geht hier mal gar nicht!
Entweder du gewoehnst dir an, in ganzen Saetzen zu schreiben, auch rudimentaer sowas wie Interpunktion zu verwenden (das sind Satzzeichen), oder du laessts bleiben und suchst dir n Forum wo das verstanden wird!
Mein lieber Mann, also ich versteh ja sicher nen Spass, ich hol mir auch keinen auf nen Tipfehler runter, aber was das hier soll, kapiert nichmal Gott!
Jedenfalls nicht der ohne Baseballkappe.
So.
Und nu Schluss!
Und alle andern:
Spaert euch das Raetselraten, was er gemeint haben koennte...wer nicht vernuenftig fragen will (koennen wird er, immerhin hat er mal ne FS Pruefung geschafft), der hat auch keine Antwort verdient!
Grrrrrrrr!!!!
S.

Verfasst: 08 Aug 2009 13:10
von DJ-MK
also ich hab A beschrängt und hab die drossel drin nur die papiere sind nicht geändert weil die zulassungstelle schon zu hatte aber der tüv hat mir nen schrieb gegben das er die drossel abgenommen hat