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PLANKO-RAHMEN

Verfasst: 30 Jul 2009 17:43
von gailtal chris
Werte Kollegen

kann mir einer sagen ob man in einen Plankorahmen nachträglich eine Rahmennummer eintragen kann ?
hätte günstig einen an der Hand und würde gerne meine jetzige Rahmennummer eintragen da mein Rahmen stark verbogen ist . keine Angst meine Kawa ist ganz , es handelt sich um meine R1

danke
chris

Verfasst: 30 Jul 2009 17:48
von Klaus69
Sprich mit Deiner Zulassungsstelle. Geht!

Verfasst: 30 Jul 2009 19:08
von 99er
Haben das mit ner zx7r von nem Kumpel durch.
Vorher mit bei der (bei uns) Dekra angefragt, dann nen neuen Rahmen bei Kawa bestellt (garnicht mal sooo teuer), dann umgebaut und dann vom Sachverständigen die Nummer einschlagen lassen.

Gruss Jan

Verfasst: 30 Jul 2009 19:11
von Tie
Neuaufbau eines Unfall-Krades unter Verwendung eines gebrauchten Rahmens

Nach einem Rahmenschaden an einem Motorrad, entweder durch Unfall oder durch eine Beschädigung des Lenkeranschlags, werden häufig unbeschädigte, gebrauchte Motorradrahmen zum Wiederaufbau des Krades verwendet.

Folgende Vorgehensweise ist geboten, um dem § 59 Abs. 2 StVZO zu entsprechen:

* die Fahrzeug-Ident.Nr. des gebrauchten Rahmens ist lesbar zu durchkreuzen
* die Fahrzeug-Ident.Nr. des "Unfall-Krades" ist auf dem gebrauchten Rahmen neben der durchkreuzten Nummer neu ein zu schlagen
* sowohl die umgeschlagene Fahrzeug-Ident.Nr., als auch die durchkreuzte wird auf Grund von § 27 StVZO in den Fahrzeugpapieren dokumentiert
* die durchkreuzte Fahrzeug-Ident.Nr. muss der Zulassungsstelle bekannt gegeben werden, idealerweise mit dem zugehörigen Brief
* der beschädigte Rahmen muss dauerhaft unbrauchbar gemacht werden, d. h. bei nicht offensichtlich erkennbaren Beschädigungen ist z. B. die FIN am Lenkkopf abzuschleifen. Damit soll sichergestellt werden, dass dieser Rahmen bzw. diese Fahrzeug-Ident.Nr. nicht wieder in einem anderen Motorrad Verwendung findet
:wink:

Verfasst: 30 Jul 2009 20:46
von Super Rider
@Tie:

1) Man braucht also nicht zwangsläufig einen Blanko-Rahmen, sondern kann *irgendeinen* gebrauchten nehmen, richtig?

2) Wie sieht's aus, wenn man z.B. eine von vorn bis hinten umgebaute Maschine hatte,
mit 4 Seiten voller Eintragungen und dann der Rahmen kaputt geht - wird da
alles problemlos für den 'neuen' Rahmen übernommen oder hat man da Ärger am Hals?

thx

Gruß,
SR

Verfasst: 30 Jul 2009 20:54
von Tie
Da man grundsätzlich nur ein defektes "Bauteil" - den Rahmen - durch ein gebrauchtes ODER neues, intaktes Teil ersetzt , sollte dies keinen Unterschied machen!

Man repariert, man rüstet nicht um!

So gesehen ist kein Ärger in Sicht!

Da sowas relativ selten vorkommt, würde ich diese Aktion allerdings zuvor mit dem entsprechenden Prüfer besprechen und bei den anstehenden Maßnahmen auch den alten, defekten Rahmen mitnehmen!

Nur zur Sicherheit: Das ist KEINE Einzelabnahme!!!

Verfasst: 30 Jul 2009 21:48
von gailtal chris
erstmal danke für eure infos
werd morgen mal mit den netten herren der landersregierung ( so heist das bei uns in österreich ) telefonieren und mich mal schlau machen .
mach mir nur etwas sorgen da ich keinen fahrzeugbrief dazu bekomme .
und ob ein kaufvertrag als eigentumsnachweis reicht werd ich bestimmt auch erfragen .
besten dank, gruss aus kärnten

Verfasst: 31 Jul 2009 7:15
von 99er
Naja, für "Deine R1" solltest du schon Papiere haben. :wink:
Und für nen Rahmen ohne Nummer kann man wohl schlecht mehr als nen Kaufvertrag haben. Das Passt schon...

Gruss Jan