änderung der übersetzung eintragen oder nicht???

Alles was die Technik der ZXR betrifft, aber in keine andere Rubrik paßt.
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Gast

änderung der übersetzung eintragen oder nicht???

Beitrag von Gast »

hallo,

ich hab heut auf arbeit mit nem kollegen diskutiert, der mir weißmachen wollte, wenn ich die übersetzung ändere z. b. hinten ein größeres ritzel einbaue, müsse ich dies nicht eintragen lassen.

ich kann mir das fast nicht vorstellen und bin der meinung das das sehr wohl eingetragen gehört, da sonst die betriebserlaubnis erlischt.

wer hat sowas gemacht und eingetragen oder liege etwa doch ich falsch :?: :?: :?:

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Kai
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Beitrag von Kai »

muss definitiv eingetragen werden...macht nur keiner. :twisted:

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Terrini
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Beitrag von Terrini »

Ist richtig - wenn die Übersetzung geändert wird, erlischt die ABE, die für das Fahrzeug vergeben wurde.
Eintragen wird´s in der Regel nicht, da Hochamtlich ein neues Abgas- und Geräuschgutachten erstellt werden müßte.
Falls Du´s kürzer haben möchtest, mache vorn einen Zahn weniger drauf. Ist so von außen nicht ersichtlich. Lebensdauer der Kette nimmt dabei allerdings ab.
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Gast

Beitrag von Gast »

ich wills ja grad nicht illegal haben!!!

laß was passieren und du hast keinen versicherungsschutz mehr (bloß mal als beispiel).

werd morgen mal beim tüv anrufen und die fragen wies genau abläuft.

mfg

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GreenOne
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Beitrag von GreenOne »

lass mal hören was die sagen, ich hab ja auch vorne einen Zahn weniger drauf und hab eigentlich nicht vor es eintragen zu lassen.

Wie ist das denn mit dem höheren Verschleiss? Ist der Unterschied so groß wenn man von 16/46 auf 15/46 wechselt? Habe eine goldene AFAM-Kette drauf. Kettenrad und Ritzel sind auch neu...
--- Wenn es an Argumenten fehlt kommt meistens ein Verbot dabei raus ---

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Terrini
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Beitrag von Terrini »

Pauschal kann man über Verschleiß sagen:

je kleiner der Knickwinkel einer Kette, umso größer die Belastung = Verschleiß. Außerdem nutzt das Ritzel schneller ab (eigentlich logisch, da es mehr Umdrehungen zurücklegt, als ein größeres).
keinen Bock mehr auf Signaturen :|

Gast

Beitrag von Gast »

tja, hab mal beim tüv angerufen und der hat gemeint, muß auf jeden fall eingetragen werden.

jetzt zum schwierigen teil:

bei älteren motorrädern, entfällt gottseidank die abgasmessung, aber da sich ja die höchstgeschwindigkeit ändert, braucht man entweder ne bescheinigung vom hersteller wie schnell das bike dann mit der neuen übersetzung läuft, hat oder kriegt man die nicht, müßte eine geschwindigkeitsmessung gemacht werden. (eine fest definierte strecke wird 4 o. 5mal abgefahren und gestoppt und daraus dann der durchschnitt genommen / tachometeranzeige interessiert nicht, da zu ungenau).

wenns nicht eingetragen ist, erlischt die betriebserlaubnis.

das hat der onkel vom tüv gesagt.

also jetzt ist kawasaki gefordert. wenn man so ne bescheinigung oder irgend so nen zettel kriegt, ists kein problem das ganze eintragen zu lassen. die geschwindigkeitsmessung hat früher mal um die 300 DM gekostet, was sie in € kostet hat der tüv mensch nicht genau gewußt, warscheinlich um den dreh rum.

mfg

kawa roland

änderung der übersetzung...........

Beitrag von kawa roland »

mensch,einfach fahren mit der übersetzung deiner wahl,ich habe noch keine tüv prüfer gehabt der das beanstantet hat .kamm nur der wortlaut ist schon extrem übersetzt.und im endefekt weis doch bei der flut von immer neueren modellen was für übersetzung dein bike hat.will dich aber hier nicht zum gesetzes brecher machen.

Gast

Beitrag von Gast »

Das stimmt schon. Bei 'ner Kontrolle oder beim TÜV wird eine andere Übersetzung nicht sofort auffallen. Da hätte man wohl die geringeren Probleme. Wo ich aber immer dran denke, ist ein Unfall, bei dem ich z.B. Schuld habe und jemand anderes schwer zu Schaden kommt.
Die eigene Versicherung wird dann erstmal überprüfen, ob das Moped auch in verkehrssicherem, also Betriebserlaubnis-konformem Zustand ist. Wenn die dann sehen, dass da 'ne andere Übersetzung drauf ist, die ja schon einen grossen Eingriff in das Fahrverhalten darstellt, kann es passieren, dass die dem Opfer zwar das Schmerzensgeld bezahlen, sich das dann aber von mir zurückholen. Dann kann man wenn es ganz, ganz übel läuft, sehr lange dafür arbeiten, denen die Kohle zurückzuzahlen, weil man ja im Endeffekt ohne Versicherungsschutz unterwegs war. :cry:
Ich will da ja keinem Angst machen, aber für mich ist das immer ein Grund über so manche Modifikationen am Moped nochmal nachzudenken.

Und eine andere Übersetzung eintragen zu lassen ist wirklich sehr sehr schwierig, da sich ja nicht nur die Endgeschwindigkeit, sondern in erster Linie auch das Geräuschgverhalten ändert. Deshalb sind ja auch die ganzen Ducatis so endlos lang übersetzt, dass untenrum kein Gang mehr richtig passt. Da hab ich schon öfters von welchen gehört, dass das ein ziemlich hoffnungsloses Unterfangen ist, die Übersetzung mit TÜV-Segen zu ändern. Sollte das bei der ZXR anders sein, lasse ich mich gern eines besseren belehren. :)

Schönen Gruss

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Ronin
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Beitrag von Ronin »

ich hab irgendwo mal ein gerichtsurteil gelesen was besagt:
Wenn die versicherung nicht zahlen will muß sie nachweisen, das der unfall nicht passiert wäre wenn das fahrzeug tüv-gerecht gewesen wäre.
Und nun nenn mir mal nen fall, wo ne übersetzungsänderung einen unfall verursachen könnte! :wink:
also cool bleiben 8) es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Gruß Ronny



laut ist out...-ist out!!!

Gast

Beitrag von Gast »

Ronin hat geschrieben:ich hab irgendwo mal ein gerichtsurteil gelesen was besagt:
Wenn die versicherung nicht zahlen will muß sie nachweisen, das der unfall nicht passiert wäre wenn das fahrzeug tüv-gerecht gewesen wäre.
Und nun nenn mir mal nen fall, wo ne übersetzungsänderung einen unfall verursachen könnte! :wink:
also cool bleiben 8) es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Ich denke auch das es andere Sachen gibt die schlimmer sind... und du wenn man ein größeres ritzel einbaut, wird man ja nicht schneller...
hab mir auch gestern auf meine L ein 46 kettenrad verbaut....
Davon ab... in Handbuch wird auch nichts von der Übersetzung erwähnt...und nicht jeder weiß die orginale Übersetzung :wink:
Kann ja auch sein, das man ne andere Übersetzung fährt und weiß es nicht mal...
Aber denke auch....man muß es nicht übertreiben.. der tüv weiß nicht alles...die Polizei auch nicht...
und wenn es mal zum Unfall kommt, muß die Versicherung erstmal nachweisen, das der Unfall passiert ist, weil die Maschine jetzt langsamer ist....und das wird schwer glaube ich...
also ein guter anwalt,würde das schon richtig stellen...daher hab ich davor keine angst....
Wieviele Leute fahren mit einem Auspuff ohne ABE oder ohne DB-Killer...
die fahren ja auch alle ohne Versicherungsschutz !!!

Die Polizei soll Verbrecher fangen, und Kinderschänder nicht mehr aus dem Knast lassen.......
und sich nicht um son scheiß wie Sportauspuff oder andere Übersetzung kümmern...
Und Versicherungen versuchen immer um eine Schadensregulierung herum zukommen.. haben ja auch kaum Geld...

Gast

Beitrag von Gast »

Ich wollte ja nur darauf reagieren, dass luigi meinte, er wolle es nicht illegal haben und man habe dann evtl. keinen Versicherungsschutz mehr.

Das was ich geschildert habe, war sicherlich der schlimmste Fall.
Somit stimme ich euch zu, dass man sich nicht immer solche Gedanken machen soll.
In der Praxis würde ich mir wahrscheinlich auch eine andere Übersetzung einfach mal dranbauen ohne Eintragung, wenn ich mit diesem Gedanken spielen würde. :twisted:

P.S.: Aber dass aus Sicht eines Gutachters eine geänderte Übersetzung eher als Unfallursache ausgelegt werden kann, als ein zu lauter Auspuff, das ist doch einleuchtend, oder :?:

Aber das beste ist wohl, einfach keinen Unfall bauen...

In diesem Sinne

Schönen Gruss
Sven

Gast

Beitrag von Gast »

tja, ich hab wohl einiges ausgelöst :shock:

fakt ist, es muß jeder selber wissen was er macht.

mir ist es jedoch schon zu heiß und sven hat ja einen nicht ganz abwegigen fall beschrieben.

auch wenn es nicht so schlimm ausgeht wird jede versicherung auf jeden fall alles versuchen um nicht haften zu müssen (ist ja ihr geld) und dann ist sowas ein gefundenes fressen.

auch möchte ich nicht unbedingt gleich herrn bossi arangieren!

mfg

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