Xenon in ZXR

Alles was die Technik der ZXR betrifft, aber in keine andere Rubrik paßt.
Gast

Xenon in ZXR

Beitrag von Gast »

Hallo,
ich bin auf der Reise durch www mal wieder auf einen Idee gekommen.

Warum eigentlich kein Xenon im Motorrad...und warum nicht gerade in meiner H. Das ist doch der Knaller...

Also bin ich zu eBay rein. Super gibt es für 100EUR (Brenner und Steuergerät) einbaufertig.

Hat jemand Erfahrung damit?
Was muss ich beachten?

Am liebsten wäre mir ja glatt BiXenon.. 8)

Wie sieht die Sache mit dem TÜV aus??

Danke im Voraus.

Grüsse Michel

Benutzeravatar
Terrini
Pimperella die Fruchtbarkeitsgöttin
Beiträge: 7029
Registriert: 18 Sep 2002 17:59
ZXR-Modellreihe: H (89/90)
Kontaktdaten:

Beitrag von Terrini »

Hatten wir schon mal. Bemühe die Suche, da solltest Du Antworten finden :wink:
keinen Bock mehr auf Signaturen :|

thorti22

Beitrag von thorti22 »

Wenn du was findest, schreib den link mal hier rein bitte ;)

Gast

Beitrag von Gast »

Ohne Reinigungsanlage und automatischer Höhenverstellung läuft da nix am Mopped mit TÜV. Ums kurz zu fassen :wink:

Benutzeravatar
Mad Jens
ZXR-Fahrschüler
Beiträge: 138
Registriert: 04 Jul 2006 14:02
ZXR-Modellreihe: H (89/90)

Beitrag von Mad Jens »

also hier wurd´s am meisten diskutiert:

http://www.zxr750.de/board/vie ... ight=xenon

tja, schade... wär schon cool. Da bekommt man auch die linke Spur immer schnell freigeschaufelt :twisted: Merk ich an mir selbst: wenn im Rückspiegel Xenon auftaucht :shock: : "mist, der ist sicher schnell - lieber mal nach rechts" :wink:


Benutzeravatar
Jan
ZXR-Könner
Beiträge: 929
Registriert: 19 Sep 2002 22:34
ZXR-Modellreihe: L (93-95)

Beitrag von Jan »

Lordwader hat geschrieben:Guckst Du:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :IT&ih=005
was heißt das ?

Alle

Sätze

haben

die

E13

Zulassung .


gruß

Jan
-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-

...ich und meine ZXR 750 L...

Benutzeravatar
Harm
Chef Linguistiker
Beiträge: 7830
Registriert: 14 Mär 2004 21:05
ZXR-Modellreihe: H (89/90)

Beitrag von Harm »

Ok, ich uebersetz es dir mal ganz kurz:
Die Dinger haben keine BE fuer Motorraeder.
Tuev traegt sowas nur ein in Verbindung mit Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage (welche DIr bei jedem betaetigen ne Dusche verpasst)
ne e-nummer reicht in dem Fall einfach nicht.
Wir haben das mal 4 Wochen lang mit den Tuevis hier durchdiskutiert....
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!

Aufzynden 2020:
Hausbau

dr.bruno

Beitrag von dr.bruno »

Habe hier mal was interessantes zu der e13 Zulassung gefunden. Hier mal ein kurzer Auszug:
..Zwar unterliegen zugelassene Lampen im Prinzip der Qualitätsüberwachung durch die zuständige Zulassungsbehörde, aber nicht jedes Land verfügt nach Zulassung über die Mittel, die Qualität laufend im Blick zu haben. Ein Ärgernis sind z.B. einige Lampen aus asiatischer Fertigung, die die Zulassungsnummer E13 tragen. 13 steht hierbei für Luxemburg und ist laut Fritz Lorek etwa bei einigen koreanischen Anbietern mit Minderqualität als Zulassungsland beliebt...
Den kompletten Text findet ihr HIER. Das könnte auch für andere Anbauteile mit e13 Nummer interessant sein! Da man mit dieser Norm Probleme beim TÜV sowie Polizeikontrollen bekommen kann.

Gruß bruno

Gast

Beitrag von Gast »

ich glaube wegen tüv müssen wir nicht diskutieren, das wird glaube ich nix, aber wie sieht es mit der stromaufnahme der brenner und so aus? macht das batterie und lima mit? mfG

Gast

Beitrag von Gast »

So weit ich mir das mal erklären lassen hab, brauchen die nur ca 15 - 20000 V um den "Funke" überspringen zu lassen. Den Lichtbogen zu halten soll nicht so viel brauchen. Trotz dessen is so n Lichtbogen ein massiver Kurzschluss.. zwar logischer Weise über einen galvanisch getrennten Trafo aber Leistungen bleiben ja die selben. Ich denke nicht dass das mit einer 10 Ah Motorradbatterie was wird.

Benutzeravatar
J-Racer
ZXR-Guru
Beiträge: 3046
Registriert: 10 Nov 2005 19:58
ZXR-Modellreihe: anderes Mopped

Beitrag von J-Racer »

Die andere Frage ist ob es die Scheinwerfer aushalten. Hab sowas mal in meinem alten Calibra umgerüstet,da war es aber kein Problem weil er DE-Scheinwerfer hat. Lasst es lieber,sieht zwar cool aus,kann aber sehr viel Ärger bringen !

PS: Die Scheinwerfer müssen nicht unbedingt DE-Scheinwerfer sein. Die alte Mercedes C-Klasse (W 202) und S-Klasse (W 140) hatten auch keine DE-Scheinwerfer,aber halt die anderen genannten Punkte. Viel aufwand für ein Cooles Licht. Wenn euch eure Birnen zu schwach sind,baut auf Doppel H4 um und haut Plus 50 % Birnen rein :wink:
Gruß Chokri # 577

Benutzeravatar
Klaus69
Flachi-Brandstifter
Beiträge: 11770
Registriert: 20 Sep 2002 11:51
ZXR-Modellreihe: L (93-95)

Beitrag von Klaus69 »

Und abgesehen davon dürften die DE auch reichlich warm werden. Ob die Verkleidung das wohl gut findet? Nur so als Denkanstoß für die "TÜV;- was ist das?" Fraktion...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759

Benutzeravatar
J-Racer
ZXR-Guru
Beiträge: 3046
Registriert: 10 Nov 2005 19:58
ZXR-Modellreihe: anderes Mopped

Beitrag von J-Racer »

Warm werden die kaum @ Klaus. Deshalb braucht man ja die Waschanlage um eventuellen Schnee zu beseitigen. Das war in der Startphase des Xenon damals ein grosses Problem. Bei Schneefall hat man nichts mehr gesehen,weil die Scheinwerfer "Blind" waren --> Deshalb die Reinigungsanlage :wink:
Das einzige was richtig warm wird,ist das "Steuergerät" ! Das sitzt aber extern.
Gruß Chokri # 577

Benutzeravatar
Harm
Chef Linguistiker
Beiträge: 7830
Registriert: 14 Mär 2004 21:05
ZXR-Modellreihe: H (89/90)

Beitrag von Harm »

Leistungsmaessig is das gar kein Problem.
Batteriegroesse ist furzegal, Batt. kannst ausbauen wenn die Muehle mal faehrt (wie beim Auto auch)
Lima bringt ausreichend Strom.
Die Dinger verbraten auch nicht mehr Leistung als ne H4 Birne.
Waerme weiss ich nicht.
TÜV koennt ihr wie gesagt vergessen.
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!

Aufzynden 2020:
Hausbau

Gast

Beitrag von Gast »

Wärmeentwicklung hat er Recht, habe mich letztens erst mit nem Elektrikerstudenten darüber unterhalten, die Teile werden echt nicht warm.

Gast

Beitrag von Gast »

die Teile werden echt nicht warm.
Man nennt sie ja auch "kaltes Licht".


Harm hat geschrieben: Batt. kannst ausbauen wenn die Muehle mal faehrt (wie beim Auto auch)
Das würde lassen! Ich hab das mal versucht, ein Auto ohne Batterie laufen zu lassen. Innerhalb von zwei drei Sekunden fingen die Kabel im Motorraum an zu qualmen.

Benutzeravatar
CJ
ZXR-Konstrukteur
Beiträge: 1587
Registriert: 30 Mai 2005 10:54
ZXR-Modellreihe: J (91/92)

Beitrag von CJ »

Also wenn die Wasseranlage nur gegen Schnee und so ist, wozu braucht man die dann beim Motorrad wenn man im Winter nicht fährt??????

Gast

Beitrag von Gast »

Die neuen BMW-Motorräder(entschuldigt bitte) haben doch auch Xenon und die brauchen auch keine Reinigungsanlage. Oder?

Gast

Beitrag von Gast »

soll ja auch Leute geben, die im Winter fahren.. und nich wenige.. da ist die Chance in den Schnee zu kommen wieder groß.

Da müsste man die Zulassung solcher Leuchten mit einer Saisonanmeldung verbinden, was wiederrum ein riesiger Aufwand wäre..also Kontrollen und so.. Da wäre ja sowas wie ne automatische Fensterheizung, die mit dem Licht angeht..und eine bestimmte Temperatur hält.. alles in allem eben ein massiver Aufwand.

Aber die Leuchtweitenregulieren...vielleicht gedämpft..oder verzögert... damit er ncih permanent rumregelt.. Aber dazu müssten daten an Federbein und Gabel gesammelt werden..oder eine Gyroskop (Kreisel) im Motorrad verbaut werden... Fragen über Fragen :)

Benutzeravatar
CJ
ZXR-Konstrukteur
Beiträge: 1587
Registriert: 30 Mai 2005 10:54
ZXR-Modellreihe: J (91/92)

Beitrag von CJ »

Stepseldinski hat geschrieben:Aber die Leuchtweitenregulieren...vielleicht gedämpft..oder verzögert... damit er ncih permanent rumregelt.. Aber dazu müssten daten an Federbein und Gabel gesammelt werden..oder eine Gyroskop (Kreisel) im Motorrad verbaut werden... Fragen über Fragen :)
Du sprichst gerda von AUTOMATISCHER regelung. Und das hat KEIN Auto. Man muss ne stinknormale drehregler regelung haben. Und die muss man in Autos haben damit wenn man stark beladen ist oder Anhänger zieht und das Auto vorne hoch kommt, man die Scheinwerfer runter regeln kann. Da es beim Motorrad nicht vorkommt (oder zieht jemand hier Anhänger?) ist das auch blödsinnig!!
Aber warum wollt ihr unbedingt 200€ (für beide Scheinwerfer) rausschmeissen und evtl/bestimmt illegal damit rumfahren wenn man wie schon gesagt BlueLight+50% Lampen holen kann und hat fast das gleiche für nur ein 10ntel von Xenon preis?????
Nur damit man was hat was andere nicht haben?? :shock:

Benutzeravatar
J-Racer
ZXR-Guru
Beiträge: 3046
Registriert: 10 Nov 2005 19:58
ZXR-Modellreihe: anderes Mopped

Beitrag von J-Racer »

Fahrzeuge mit Xenon müssen eine "Automatische-Leuchtweitenregulierung" besitzen !!!

Ich glaube du verstehst da was falsch @ CJ :wink:
Gruß Chokri # 577

Benutzeravatar
J-Racer
ZXR-Guru
Beiträge: 3046
Registriert: 10 Nov 2005 19:58
ZXR-Modellreihe: anderes Mopped

Beitrag von J-Racer »

--------------------------------------------------------------------------------

Das sagt das KBA:

Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen



Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß

der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.

Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm

Das sagt die Dekra:

Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Die Scheinwerfer müssen

für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.

Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de

Das sagt der Tüv:

Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.


Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.

Wir wollen, dass Sie sicher fahren.

Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR

Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp
Gruß Chokri # 577

Benutzeravatar
Gralssucher
Fjeedi-Ritter
Beiträge: 5454
Registriert: 30 Dez 2003 17:00
ZXR-Modellreihe: ZXR 800

Beitrag von Gralssucher »

Das Teil fuer 100€ hab ich heut abend in eine Haya eingebaut.
War problemlos.
Is scheisshell,
und es gibt noch hellere.
Der mehrmalige Hinweis auf die nichtvorhandene
TUEV-Konformitaet hat den Besitzer nicht interessiert,
dass das jeder Dorfsheriff auf 5km Entfernung schon checkt auch nicht.
Bin gespannt,wie sich der sehr grosse Steuergeraetkasten unter mechanischer Belastung verhaelt.
___________________________
Meine Definition von Glück?
Keine Termine und leicht einen sitzen.
(Harald Juhnke)
MZ BK 380 / Kawa ZXR 802 / Triumph Thruxton 1200 R / RT125-3 (in Teilen aufm Dachboden...)
2023: 20jähriges Forenjubiläum...

Kawagpzler

Beitrag von Kawagpzler »

Habe jetzt seit über 2 Jahren Bixenon in meiner ZX7r und keinerlei Probleme damit. Wenn man das Abblend und Fernlicht gleichzeitig betreibt reicht die Batteriespannung nicht aus und einer der beiden Scheinwerfer beginnt zu blinken, aber sobald die Maschine läuft ist es kein Problem mit beiden gleichzeitig zu fahren. Die Lichtmaschine lädt ja auch bis zu 14,2 Volt und die Batterie hat ja nur 12 Volt.
Zur wärmeentwicklung kann ich nur sagen das die Scheinwerfer(Glas) nicht einmal lauwarm werden. Sobald das Gas in der Xenonbirne gezündet hat braucht die Lampe nur noch 35 Watt also um gut 10 Watt weniger bei Abblend und 15 Watt weniger bei Vernlicht, also tut man der Lichtmaschine sogar was gutes da man sie nicht so belastet. Beim TÜV hatte ich noch nie probleme und mit den Polizisten auch nicht. Manche Autofahrer schauen zwar blöd in der Nacht wegen dem Licht aber das finde ich garnicht so schlecht. Wenn man mal in der Nacht mit Xenon gefahren ist möchte man nie wieder ohne fahren. Wegen typisieren in Österreich gibt es nur ein problem und zwar: Die Scheinwerfer müssen eine Freigabe für die zu verwendende Lampe haben da das aber kein Scheinwerfer in einem Motorrad (außer BMW) ist es auch nicht möglich soetwas zu typisieren. Das einzige was man machen kann ist einen Scheinwerfer von einer BMW einbauen, aber wer möchte das schon. So wurde es mir zumindest gesagt von einem TÜV Prüfer in Österreich.

Antworten